Der Roman von Friedrich Dürrenmatt zeigt in genialer Weise wie Behördenkriminalität in der Schweiz funktioniert: Ein krimineller Kantonsrat erschiesst einen Germanistik Professor vor den Augen diverser Zeugen. Trotzdem wird er später freigesprochen, weil die kriminellen Justizbehörden den Verdacht auf einen Unschuldigen lenken.
Wer den Mobbing-Fall Lehrer H. kennt, weiss, dass das kriminelle Agieren von Beamten und Behörden nicht fiktiv, sondern real ist. Zuerst das Positive: Lehrer H. hat sich nicht aufgehängt. Ein Toter kann die Wahrheit nicht mehr erleuchten, ein Lebender schon. Lehrer H. versucht schon seit Jahren die Wahrheit zu verbreiten, aber dunkle Kräfte wollen ihn mit allen Mitteln daran hindern. Auch in der Geschichte um Lehrer H. spielt ein machtbesessener Politiker die Hauptrolle. Als Leiter des Basler Erziehungsdepartementes wollte dieser Regierungsrat (nicht Kantonsrat) den beliebten Lehrer in der Psychiatrie versenken, weil dieser dessen Schulreformen nicht lustig fand. Der Lehrer roch allerdings den Braten und liess sich von dem vorbeigeschickten Notfallpsychiater nicht in die Klinik einweisen. Da der Plan mit der Psychiatrisierung offensichtlich gescheitert war, hetzte man dem Lehrer die Baselbieter Sondereinheit Barrakuda auf den Hals. Um den Lehrer doch noch weich zu klopfen, sperrte man ihn anschliessend zwei Tage in eine Isolationszelle, in der Hoffnung, er würde sich endlich selber umbringen. Der Lehrer hatte aber keine Lust dazu und begann im Internet die Wahrheit über den Regierungsrat, der ihm sein Leben vermieste, zu veröffentlichen. Der Regierungsrat wollte natürlich nicht, dass die Wahrheit für alle zugänglich wurde und liess den Blog mit seinem Anwalt ohne Gerichtsurteil löschen. Kaum war der Blog gelöscht, erschien die Wahrheit auf einer anderen Internetseite. Auch diese Seite verschwand plötzlich vom Netz und die Staatsanwaltschaft unterstellte dem unschuldigen Lehrer, im Internet "planmässige Verleumdung" zu betreiben. Die Wahrheit wurde also zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert, eine satanische Verdrehung, wie sie auch im Roman von Friedrich Dürrenmatt eindrücklich geschildert wird. Sogar als Lehrer H. rechtswidrig zu zwei Jahren unbedingtem Gefängnis verurteilt wurde, hatte er keine Lust, sich das Leben zu nehmen. Schon am ersten Tag seiner Haft ergriff er rechtliche Schritte gegen den aus seiner Sicht kriminellen Gerichtspräsidenten. Aufgrund des Rekurses beschlossen die Richter des Appellationsgerichts, den unschuldigen Lehrer doch nicht ins Gefängnis zu sperren. Allerdings pervertierten auch sie die Wahrheit zur "planmässigen Verleumdung", damit sie dem unschuldigen Lehrer sämtliche Kosten im Umfang von über Fr. 50'000 aufhalsen konnten. Leider stützen dann die befangenen Richter aus Lausanne die Lügen der Basler Appellationsrichter, obwohl die Enthüllungen des Lehrers nachweislich nicht wider besseren Wissens getätigt wurden. Wer sich durch die nackte Wahrheit in der Ehre verletzt fühlt, hat tatsächlich Dreck am Stecken. Offensichtlich ist der schweizerische Justiz-Filz nicht nur im Roman von Friedrich Dürrenmatt völlig verkommen, sondern auch in der realen Schweiz. Kriminelle Juristen haben in einem Rechtsstaat nichts verloren.
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