Montag, 4. Januar 2021

Dr. Claudius Gelzer - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht


Dr. Claudius Gelzer behauptete bei seinem Amtsantritt, er sei kompetent und fair. Dass er das nicht ist, haben wir in diesem Blog schon mehrmals bewiesen. Ein Richter, der die Meinungsäusserungen eines Lehrers zu einem "Dauerdelikt" kriminalisiert, ist weder fair noch kompetent. Ein Richter, der es systematisch ablehnt, Zeugen zu befragen, ist weder fair noch kompetent. Ein Richter, der nicht an der Wahrheit interessiert ist, sondern mit allen Mitteln ein kriminelles System schützen will, ist weder fair noch kompetent. Bereits zum zweiten Mal hat das Bundesgericht im Fall Lehrer H. das Urteil dieses Richters zurückgewiesen. Leider hat es das Bundesgericht aber unterlassen, die Urteile von Gelzer bis ins Detail zu prüfen. Es hätte nämlich bemerkt, dass sämtliche Behauptungen dieses Richters nur erstunken und erlogen sind. Lehrer H. hatte nie die Absicht, geschweige denn einen Plan, jemanden mit unwahren Behauptungen zu verleumden. Im Gegenteil: Alles, was dem Lehrer als planmässige Verleumdung angehängt wird, sind in Tat und Wahrheit die Fakten, die beweisen, mit welcher kriminellen Energie Lehrer H. aus seinem Job gemobbt wurde. 

2006 behauptete OS Rektorin Gaby Jenö, Lehrer H. habe sie bedroht, eine Lüge, für die die ehemalige Rektorin bis auf den heutigen Tag nie bestraft wurde. Auch die Behauptung Jenös, Lehrer H. könnte eine psychische Krankheit aufweisen, ist erstunken und erlogen. Es ist zwar richtig, dass Lehrer H. mit der von Jenö in die Schule getragenen "Gender-Ideologie" nie etwas anfangen konnte, ihn deswegen als psychisch krank zu bezeichnen, ist nichts Anderes als eine falsche Anschuldigung. Wenn man bedenkt, dass Lehrer H. aufgrund der Lügen Jenös 2006 von der Sondereinheit Barrakuda vor seinem eigenen Haus überfallen wurde, erstaunt es umso mehr, dass Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer nicht im geringsten an der Wahrheitsfindung interessiert ist. Gelzer geht sogar noch einen Schritt weiter und verhindert vorsätzlich eine korrekte Wahrheitsfindung. Alle Zeugen, die Lehrer H. gerne in den beiden Verhandlungen befragt hätte, wurden von Gelzer nicht zugelassen. Diese Zeugen hätten bei einer
Befragung die Wahrheit sagen müssen. Offensichtlich will Gelzer die Wahrheit bis auf weiteres verschleiern. Er hat nicht einmal genügend Courage, die dritte Verhandlung mündlich durchzuführen. Wörtlich lässt er ausrichten:

"Aufgrund der teilweisen Gutheissung der Beschwerde des Berufungsklägers und der Rückweisung wird das Appellationsgericht neu über die Strafzumessung und teilweise über den Kostenpunkt zu entscheiden haben. Dem Berufungskläger wird Frist gesetzt bis zum 5. Januar 2020 zur Beantragung einer Parteiverhandlung. Ohne entsprechenden Antrag innert der genannten Frist wird das Appellationsgericht im schriftlichen Verfahren über die genannten Punkte entscheiden."

Offensichtlich ist dieser Richter sogar zu blöd, eine korrekt lautende Frist zu setzen. Dass es in der dritten Verhandlung nur noch um die Strafzumessung und den Kostenpunkt gehen soll, ist aus unserer Sicht höchst kriminell. Es gibt nämlich keinerlei Beweise für einen subjektiven Tatbestand. Dass Lehrer H. die Absicht gehabt habe, unschuldige Menschen vorsätzlich zu verleumden und die Rechtspflege in die Irre zu führen, entspringt in Tat und Wahrheit einem arglistigen Plan, an welchem der ehemalige Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser und die ehemalige Staatsanwältin Eva Eichenberger aktiv beteiligt waren. Beide arbeiten heute nicht mehr für die Basler Staatsanwaltschaft. Ob Bruno Glauser immer noch bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, wissen wir nicht. Er war der Mann, der alles was seine Vorgesetzten Voser und Eichenberger ausgeheckt hatten, in die Tat umsetzte. Bruno Glauser könnte endlich auspacken. Er erhielt von seinen Vorgesetzten den Auftrag, Lehrer H. möglichst hart zu befragen. In insgesamt zehn Verhören sollte Glauser den unschuldigen Lehrer dazu nötigen, zu gestehen, Dr. Christoph Eymann verleumdet zu haben. Er behauptete, Lehrer H. habe in der ganzen Schweiz unter diversen Pseudonymen E-Mails verschickt, die Eymann als "Steuerhinterzieher" oder "Alkoholiker" diffamiert hätten. Da Lehrer H. nicht das geringste mit diesen E-Mails zu tun hatte, beschuldigte Bruno Glauser den Lehrer der "Irreführung der Rechtspflege". Dazu benutzte er einen Blog, der nicht von Lehrer H. stammte und behauptete, dieser stamme aus dessen Feder. Genau gegen diesen Blog hatte Lehrer H. Strafanzeige erstattet, weil darin wahrheitswidrig geschrieben stand, er sei in die Psychiatrie eingeliefert worden. Dass Bruno Glauser als Ermittler derart arglistig Beweise manipuliert, wirft Fragen auf. Wurde er von Voser oder Eichenberger dazu gezwungen? Es gibt E-Mails, die beweisen, dass Voser Glauser manipuliert hat. In der Mail vom 12.1.2012 heisst es zum Beispiel:

"Lieber Bruno. Hier wohl wieder ein Mail von Lehrer H."

Die angehängte Mail stammte nachweislich nicht vom Lehrer. Wörtlich stand darin: 

"Was ist mit Regierungsrat Dr. Christoph Eymann? SNB-Präsident Hildebrand musste unter massivem öffentlichen Druck zurücktreten obwohl dieser nur ein lausiges Krisenmanagement hat. Im Gegensatz zu dem honorigen Herr Hildebrand hat sich der amtierende Regierungsrat Dr. Christoph Eymann des qualifizierten Steuerbetruges schuldig gemacht. Und was machen die Medien? Die komplette Medienlandschaft in Basel hält zu ihrem Regierungsrat. Keiner aus den Redaktionen hat den Mumm endlich diese vollendete Straftat aufzudecken. Wir werden weiter daran arbeiten und den öffentlichen Druck noch mehr erhöhen."

Dass der ehemalige Leiter der Basler Kriminalpolizei mit solchen Aktionen seinem Mitarbeiter Bruno Glauser die Richtung vorgab, in welche dieser zu ermitteln hatte, ist ein Skandal, der endlich aufgedeckt werden sollte. Bruno Glauser kennt das ganze Ausmass dieser Verschwörung gegen den unschuldigen Lehrer. Wäre Dr. Claudius Gelzer tatsächlich an der Wahrheitsfindung interessiert, würde er Glauser als Zeugen vorladen. 

Auch Peter Knechtli, der in seinem Online-Artikel behauptete, Lehrer H. habe Eymann als "Steuerbetrüger" verleumdet, müsste als Zeuge zugeben, dass er diese "Information" direkt von Staatsanwältin Eva Eichenberger erhalten hatte.

Es ist richtig, dass Lehrer H. den damaligen Erziehungsminister Dr. Christoph Eymann wegen dessen Schulreformen mehrmals kritisiert hat. Kritik hat allerdings nichts mit "planmässiger Verleumdung" zu tun. Das alles scheint den schwerst befangenen Gerichtspräsidenten Claudius Gelzer natürlich nicht im geringsten zu interessieren. Er arbeitet seit Jahren daran, den unschuldigen Lehrer mittels frei erfundener Anschuldigungen zu verurteilen. Wörtlich schreibt er:

"Da die Aussprechung einer Geldstrafe zu prüfen sein wird, hat der Berufungskläger bis zum 15. Januar 2021 Angaben zu seinen aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen. Sollte eine solche Information innert der genannten Frist nicht eingehen, wird ein Amtshilfegesuch an die zuständigen Steuerbehörden gerichtet werden."    

   

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen