Donnerstag, 17. Dezember 2020

Rechtsbeugung in der Schweiz

 

Auf den ersten Blick tönt die Schlagzeile in der BaZ vom 16.12.20 erfreulich. Auf den zweiten Blick eher unerfreulich. Wenn das Bundesgericht dem unschuldigen Lehrer tatsächlich Recht gegeben hätte, hätte es ihn von allen frei erfundenen Anschuldigungen frei gesprochen. Dass Lehrer H. nach seiner Entlassung einen Plan gefasst und seine Peiniger mit unwahren Anschuldigungen verleumdet haben soll, ist eine bösartige Verschwörungstheorie. Lehrer H. hatte es nie nötig, unwahre Anschuldigungen zu verbreiten, weil die Fakten klar aufzeigen, dass Lehrer H. seinen Job als Lehrer nicht freiwillig aufgab. Laut Bundesgericht ist es angeblich eine schwere Pflichtverletzung, wenn sich ein völlig gesunder Mensch nicht psychiatrisieren lassen will. Für Lehrer H. sind Bundesrichter, die solche Entscheide treffen, kriminell. Als er 2006 aus seinem Beruf gemobbt wurde, glaubte er noch an das Recht. Er glaubte, dass Richter an Wahrheit und Gerechtigkeit interessiert seien. Vierzehn Jahre später weiss er es besser. Er hat gegen sämtliche Verfügungen seiner Peiniger systematisch den Rechtsweg beschritten und tausende von Franken hingeblättert. Für jeden kriminellen Entscheid der Richter musste er tief ins Portemonnaie greifen. Sogar wenn die Urteile vom Bundesgericht an die Vorinstanz zurückgewiesen wurde, wurde er zur Kasse gebeten. Nach vierzehn Jahren Rechtsweg dürfte Lehrer H. begriffen haben, dass es den Richtern nicht um Gerechtigkeit geht, sondern nur um die Durchsetzung der bestehenden Machtverhältnisse. 

Lehrer H. hat in den letzten vierzehn Jahren nur seine Menschenrechte wahrgenommen. Seine auf den Fakten basierenden Posts im Internet wurden vom Justiz-Filz zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert. Seine Strafanzeigen wurden zur "Falschen Anschuldigung" bzw. "Irreführung der Rechtspflege" verdreht. Gegen eine derart kriminelle Justiz ist kein Kraut gewachsen. Eine Justiz, die ihre Opfer zusätzlich noch finanziell in den Ruin treibt, ist abgrundtief böse. Rechtsbeugung ist offiziell verboten. In der Schweiz ist sie leider an der Tagesordnung.        

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