Mittwoch, 16. Dezember 2020

Michael Bär - Kommentarschreiberling in der BaZ

Wir wissen nicht, was Michael Bär geritten hat, einen derart dummen Kommentar in der BaZ abzugeben. Die beiden Sätze strotzen nur so von Fehlern und wahrheitswidrigen Behauptungen. Hier ungeschminkt die Wahrheit:

Lehrer H. verlor seine Stelle vor 14 Jahren, weil das Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann beschlossen hatte, dem beliebten Lehrer zu kündigen. Der Grund war nicht "Cybermobbing", sondern eine angeblich schwere Pflichtverletzung, die allerdings nie stattfand. Das Basler Erziehungsdepartement verleumdete den völlig gesunden Lehrer planmässig als Fall für die Psychiatrie und unternahm alles, um ihn in eine Klinik sperren. Weil Lehrer H. sich nicht von Dr. Daniel Fasnacht psychiatrisieren lassen wollte, betrachtete dies Dr. Christoph Eymann als schwere Pflichtverletzung und beantragte die ordentliche Kündigung. Erst nach der Kündigung begann sich Lehrer H. zu wehren. Als alle seine Strafanzeigen gegen den Mobbing-Filz von Staatsanwältin Eva Eichenberger in den Boden gestampft wurden, eröffnete er den Blog "staatsmobbing.twoday.net", wo er die Fakten präsentierte. Dies passte Dr. Christoph Eymann natürlich nicht und er liess mit seinem Anwalt den Blog ohne gerichtlichen Beschluss sperren. Bis auf den heutigen Tag konnten weder die Basler Justiz-Mafia, noch das Bundesgericht beweisen, dass Lehrer H. "planmässige Verleumdung" betreibt. Lehrer H. machte auch in seiner letzten Eingabe den Bundesrichtern klar, dass er niemanden verleumdet habe. Das interessierte die Bundesrichter aber nicht im geringsten. Lehrer H. prozessiert also nicht wegen Formfehlern, sondern wegen der kriminellen Behauptung, er habe unschuldige Menschen planmässig verleumdet. Dass das Basler Appellationsgericht nur an den Formfehlern aufgehängt wird und nicht an seinen kriminellen Urteilen, lässt auf ein mieses Zusammenspiel zwischen Appellationsgericht und Bundesgericht schliessen. Bei jedem Formfehler wurden die Urteile der Basler Richter zwar kassiert, aber Lehrer H. wurde vom Bundesgericht jedes Mal mit rund Fr. 3000.-- zur Kasse gebeten. Lehrer H. hat in den letzten 14 Jahren viele Einsichten gehabt. Er hat sie alle auf seinem Blog veröffentlicht. Dies passte gewissen Staatfunktionären nicht. Sie fassten den Plan, den Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen und ihn als "Cyber-Mobber" zu verleumden. Dem Gegner das vorzuwerfen, was man selber praktiziert, ist unterste satanische Schublade. Wer Ursache und Wirkung vorsätzlich verdreht und damit die Wahrheit vorsätzlich zerstört, ist in unseren Augen ein krimineller Satanist. Michael Bär gehört offensichtlich dazu. 

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