Sonntag, 13. Dezember 2020

Lehrer H. im Kampf mit den Behörden

Der Kampf von Lehrer H. gegen die Behörden ist mit dem Bundesgerichtsurteil vom 30. November 2020 in eine neue Phase getreten. Die zuständigen Bundesrichter Christian Denys, Laura Jacquemoud-Rossari und Beatrice Van de Graaf haben festgestellt, dass das Basler Appellationgericht unter der Mitwirkung von Claudius Gelzer, Jacqueline Frossard und Carl Mez erneut gepfuscht hat. Diesmal haben es die Basler Juristen verbockt, die Strafzumessung korrekt vorzunehmen. Wer zwei Mal vom Bundesgericht gerügt wird, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, zumindest einen inkompetenten Eindruck zu hinterlassen. Dass die gleiche Truppe des Basler Appellationsgerichts nächstes Jahr nun zum dritten Mal über das Schicksal von Lehrer H. richten soll, ist gelinde gesagt grenzwertig. Gelzer und seine Komplizen wollen den unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln wegen angeblich planmässiger Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verurteilen. In Tat und Wahrheit sind es aber die sieben Beschwerdegegner, die den Lehrer planmässig verleumdet und falsch angeschuldigt haben. 

Gaby Jenö behauptete rechtswidrig, Lehrer H. habe sie bedroht und sei allenfalls psychisch krank. Peter Gutzwiller behauptete, Lehrer H. habe Aggressionen, die sich jederzeit gegen sich und andere richten könnten. Thomas Bärlocher doppelte nach und forderte für den Lehrer einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug. Dr. Christoph Eymann, der Vorgesetzte von Jenö, Gutzwiller und Bärlocher hielt sich im Hintergrund und verlangte eine ordentliche Kündigung. Barbara Pfister und Regula Steinemann verteidigten die von Gaby Jenö inszenierte Intrige. Staatsanwältin Eva Eichenberger stampfte sämtliche Strafanzeigen des Lehrers gegen die Mobbing-Crew in den Boden und erstellte eine über 350-seitige Anklageschrift gegen Lehrer H., in welcher sie die Fakten zur "planmässigen Verleumdung" pervertierte. Ihr Mitarbeiter Bruno Glauser behauptete wahrheitswidrig, Lehrer H. unterhalte den Blog "Advocatus", eine Lüge, die bis zum Bundesgericht vorsätzlich aufrecht erhalten wurde. Beat Voser ordnete eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. an, bei der alles, was den Stawa-Leuten irgendwie verdächtig erschien, eingepackt wurde. Bis auf den heutigen Tag wurden diese entwendeten persönlichen Gegenstände des Lehrers weder als Beweismittel verwendet, noch zurückerstattet. Beat Voser hatte seinen Leuten sogar den Befehl gegeben, grössere Mengen an Bargeld zu beschlagnahmen. Dass das Bundesgericht diesen Raubzug der Basler Staatsanwaltschaft gutheisst, lässt nichts Gutes erahnen. Obwohl Lehrer H. seine persönlichen Gegenstände seit Jahren zurückfordert, stösst er bei der Basler Justiz auf taube Ohren. 

Aufgrund des neusten Bundesgerichtsurteils entsteht der Eindruck, dass die schweizerische Justiz-Mafia den unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln zum Schweigen bringen will. Ein Justiz-System, das die Wahrheit zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert, ist hoffnungslos degeneriert.        

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