Samstag, 12. Dezember 2020

Denys, Jacquemoud-Rossari, van de Graaf - Bundesrichter in Lausanne

Sie haben alle drei ein bezauberndes Lächeln. Sie arbeiten als Bundesrichter in Lausanne und haben dort den Auftrag, kantonale Gerichtsentscheide zu überprüfen. Die drei Bundesrichter mussten sich einmal mehr mit einer Beschwerde von Lehrer H. auseinandersetzen, der das kriminelle Urteil des Basler Appellationsgerichts nicht akzeptieren konnte. Einmal mehr urteilte das Bundesgericht teilweise zu Gunsten des Lehrers. Wörtlich heisst es im Urteil vom 30. November 2020:

"Die Beschwerde ist teilweise gutzuheissen, das vorinstanzliche Urteil aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen."

Mit diesem Urteil stellt das Bundesgericht zum zweiten Mal fest, dass die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts Gelzer, Frossard und Mez wiederholt Bundesrecht gebrochen haben. Wörtlich heisst es:

"Bei der Strafzumessung geht die Vorinstanz in methodischer Hinsicht nicht korrekt vor und verletzt damit Bundesrecht."

Dass die drei Bundesrechtsbrecher den unschuldigen Lehrer wegen angeblich falscher Anschuldigung, angeblicher Irreführung der Rechtspflege und angeblich planmässiger Verleumdung rechtswidrig verurteilten, scheint die drei Bundesrichter allerdings nicht im geringsten zu stören. Auch bei der zweiten Eingabe des Lehrers, wollten Christian Denys, Laura Jacquemoud-Rossari und Beatrice Van de Graaf die Wahrheit nicht erkennen. Wörtlich heisst es im Urteil:

"Soweit sich der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde in Strafsachen trotzdem auf diese Punkte bezieht und deren Neubeurteilung verlangt, ist er nicht zu hören. Er verkennt die Tragweite und Funktion bundesgerichtlicher Rückweisungsentscheide."

Für Lehrer H. steht fest, dass Juristen, die nicht an der Wahrheit interessiert sind und die Fehlurteile der Vorinstanzen faktenwidrig vorsätzlich in Stein meisseln, am höchsten Gericht der Schweiz nichts zu suchen haben. Lehrer H. hat kein einziges Delikt begangen. Es ist keine falsche Anschuldigung, wenn ein Mobbing-Opfer Strafanzeigen gegen seine Peiniger einreicht. Es ist auch keine Irreführung der Rechtspflege, wenn das Opfer Strafanzeige gegen einen Blog erstattet, der vorsätzlich üble Nachrede verbreitet. Und es ist auch keine planmässige Verleumdung, wenn ein gemobbter Lehrer die Fakten im Internet publiziert. Aufgrund dieser Tatsachen dürfte sich Lehrer H. kaum über seinen erneuten Teilsieg über die Basler Justiz-Mafia freuen. 

Dass das Bundesgericht auch in seinem zweiten Entscheid daran festhält, dass alle persönlichen Gegenstände, die dem Lehrer von der Basler Staatsanwaltschaft rechtswidrig entzogen wurden, nicht retourniert werden müssen, entlarvt das kriminelle Zusammenspiel zwischen der Basler Justiz und dem Bundesgericht. Auch die Tatsache, dass Christian Denys, Laura Jacquemoud-Rossari und Beatrice van de Graaf den Lehrer erneut mit Gerichtskosten von Fr. 2'700 belasten, obwohl das Basler Appellationsgericht bereits zum zweiten Mal Bundesrecht gebrochen hat, ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand kaum noch nachvollziehbar.

Nicht ganz so schlimm sieht es Christian Kummerer, der Anwalt des Lehrers. Wörtlich schreibt er:

"Es ist mir bewusst, dass Sie bezüglich Abweisung im Hauptpunkt enttäuscht sind. Immerhin können Sie sich aber auf die Fahne schreiben, dass Sie einer der wenigen sind, welche es geschafft hat, dass das Bundesgericht 2-mal einen Appellationsgerichtsentscheid in derselben Sache kassiert hat." 

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