Montag, 27. Juli 2020

Alberto Fabbri - Erster Staatsanwalt von Basel-Stadt


Noch immer ist Alberto Fabbri Erster Staatsanwalt von Basel-Stadt. Er hätte es in den letzten zehn Jahren in der Hand gehabt, die in diesem Blog angeprangerte Behördenkriminalität strafrechtlich zu verfolgen und auszumerzen. Leider ist Fabbri ein Teil des Problems. Strafanzeigen gegen kriminelle Beamten und Behörden werden von Fabbri regelmässig persönlich abgeschmettert. So auch die Strafanzeige vom 5. März 2017 gegen Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer, der den völlig unschuldigen Lehrer wegen planmässiger Verleumdung verurteilte. Wir wiederholen es gerne noch einmal: Lehrer H. hat nie jemanden verleumdet, sondern subjektiv die Basler Behördenkriminalität beschrieben, wie sie in Basel-Stadt täglich zu beobachten ist. Es ist aktenkundig, dass Gelzer die Meinungsäusserungen von Lehrer H. als "Dauerdelikt" wertete und damit vor Bundesgericht grandios scheiterte. In seiner Nichtanhandnahmeverfügung vom 24. Juli 2020 erwähnt Fabbri diesen Lapsus von Gelzer mit keinem einzigen Wort, obwohl er den  Bundesgerichtsentscheid vom 14. November 2018 (6B_976/217) angeblich beigezogen hat. Offensichtlich geht es Fabbri nur darum, die Verfehlungen des Richters zu schützen. Leider schützt Fabbri mit seiner Nichtanhandnahmeverfügung gleichzeitig auch seine eigenen Mitarbeiter Eva Eichenberger und Bruno Glauser, welche die Beweise, die gegen die Schuld von Lehrer H. sprachen, zu Indizien pervertierten. Lehrer H. wurde bekanntlich von Gelzer wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt, weil Eichenberger und Glauser behaupteten, Lehrer H. habe den Blog "Advocatus" geschrieben. Es gibt keinen einzigen Beweis, dass dieser Blog von Lehrer H. ist. Deshalb konstruierten Glauser, Eichenberger und Gelzer eine abenteuerliche Indizienkette um den unschuldigen Lehrer wegen Irreführung der Rechtspflege zu verurteilen. Für Fabbri ist das kein Amtsmissbrauch. Wörtlich schreibt er:

"Es begründet keinen Amtsmissbrauch, wenn eine gerichtliche Behörde in Ausübung ihrer Tätigkeit eine für den Betroffenen unliebsame Handlung, vorliegend die geltend gemachten Ablehnung von Zeugeneinvernahmen und anderen Beweisanträgen, vornimmt. Es ist nicht ersichtlich dass der Beschuldigte die ihm als Appellationsgerichtspräsidenten verliehenen Machtbefugnisse unrechtmässig angewendet bzw. seine mit seiner Stellung verbundene Macht zweckentfremdet eingesetzt hätte." 

Nach den Ausführungen von Fabbri müssen Richter also keine Zeugen zulassen, die die Unschuld des Behördenkriminalität-Opfers beweisen könnten und Beweisanträge, welche zur Wahrheitsfindung beitragen, dürfen anscheinend ebenfalls willkürlich abgelehnt werden. Offensichtlich ist es in Basel-Stadt auch in Ordnung, wenn ein Unschuldiger für einen Blog, den er nicht geschrieben hat, wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt wird. Wörtlich schreibt Fabbri:

"Zudem scheint der Anzeigesteller übersehen zu haben, dass der Beschuldigte bzw. das Gericht beim Blog advocatus.blog.ch annimmt, er könne nicht mit genügender Sicherheit dem Anzeigesteller zugeordnet werden. Somit entbehren die Vorwürfe jeglicher Grundlage."

Aus unserer Sicht scheint Fabbri übersehen zu haben, dass Gelzer den unschuldigen Lehrer wegen Irreführung der Rechtpflege verurteilte, obwohl der Blog nicht mit "genügender Sicherheit" dem Anzeigesteller zugeordnet werden konnte. Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht rechtswidrig und sollte strafrechtlich verfolgt werden.

Alberto Fabbri hat schon die Strafanzeigen des Lehrer gegen Dr. Christoph Eymann abgewürgt. Eymann behauptete damals, Lehrer H. sei ein Stalker, der ihn mehrfach verleumdet habe. Auch für diese Lüge gibt es keinerlei Beweise. Im Gegenteil: Es ist aktenkundig, dass die Mitarbeiter von Eymann den unschuldigen Lehrer als potentiellen Gewalttäter verleumdeten, um ihn aus dem Schuldienst zu entfernen. Sämtliche Strafanzeigen des Lehrer gegen die Mobbing-Crew wurden von Fabbris Mitarbeiterin Eva Eichenberger willkürlich eingestellt.

Alberto Fabbri nahm sich drei Jahre Zeit, die Strafanzeigen gegen Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer abzuschmettern. Lehrer H. hat jetzt zehn Tage Zeit, beim Basler Appellationsgericht Beschwerde dagegen einzureichen. Wir gehen allerdings davon aus, dass Lehrer H. kein Vertrauen mehr in dieses Gericht haben dürfte und den üblichen Kostenvorschuss von Fr. 500.-- für etwas Gescheiteres verwendet.

Mit seiner Nichtanhandnahmeverfügung beweist Fabbri einmal mehr, dass die Justiz in Basel-Stadt machen kann, was sie will. Aus unserer Sicht missbraucht auch Fabbri sein Amt. Ihn wegen Amtsmissbrauch anzuzeigen, bringt allerdings nichts, da die Basler Regierung irgend einen gefügigen ausserordentlichen Staatsanwalt beauftragen würde, um Fabbri von allen Verfehlungen freizusprechen. Im Mobbingfall betr. Lehrer H. waren schon zahlreiche ausserordentliche Staatsanwälte involviert, die dem Basler Justizfilz alle ein hervorragendes Zeugnis ausstellten. Dennoch erlauben wir uns die folgende Bemerkung: Wenn die Basler Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren einen fähigen Leiter gehabt hätte, hätte es diesen Blog nicht gebraucht. Dass Fabbri jetzt für sein Unvermögen mit einem Richteramt am Bundesstrafgericht belohnt wird, entlarvt den desolaten Zustand unserer schweizerischen Justiz.         

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen