Donnerstag, 18. Juni 2020

Offener Brief an Alberto Fabbri


Sehr geehrter Herr Fabbri!
Herzliche Gratulation zu Ihrem neuen Job als Richter in Bellinzona. Bis es so weit ist, haben Sie noch einige Monate Zeit, Ordnung in die Basler Staatsanwaltschaft zu bringen. Aus unserer Sicht haben sie die Staatsanwaltschaft nicht wirklich geführt, sondern immer nur beide Augen zugedrückt, wenn Ihre Mitarbeiter vorsätzlich das Recht pervertierten. Zu Ihren schlimmsten Mitarbeitern gehört Staatsanwältin Eva Eichenberger. Sie hat alle Strafanzeigen, die Lehrer H. gegen die Personen, die ihn aus dem Basler Schulsystem gemobbt hatten, vorsätzlich eingestellt. Aufgrund ihrer eigenen Einstellungsbeschlüsse hat sie Lehrer H. angeklagt und dafür gesorgt, dass er zu 2 Jahren Haft und 90 Tagen Sicherheitshaft verurteilt wurde. Lehrer H. musste wegen dieser Staatsanwältin 20 Tage grundlos im Waaghof verbringen. Wenn sie ein integerer Leiter der Basler Staatsanwaltschaft wären, hätten Sie sich bemüht, die kriminellen Aktionen Ihrer Mitarbeiter intern zu untersuchen. IT-Spezialist Bruno Glauser hat zum Beispiel alles getan, um Lehrer H. alt aussehen zu lassen. In insgesamt zehn Verhören behauptete er wahrheitswidrig, Lehrer H. sei verantwortlich für diverse Blogs wie zum Beispiel "IG Breitensport" und "Advocatus". Da Lehrer H. auch Strafanzeige gegen den Inhaber des Blogs "Advocatus" einreichte, behauptete Glauser aktenwidrig, der Advocatus-Blog sei von Lehrer H. betrieben worden. Es gibt keinen einzigen Beweis für diese Behauptung, denn Lehrer H. hat diesen Blog tatsächlich nie betrieben. Trotzdem wurde er vom Basler Appellationsgericht ohne jegliche Beweise wegen angeblicher Irreführung der Rechtspflege verurteilt. Wenn ein IT-Ermittler und eine Staatsanwältin zusammen Sachverhalte konstruieren, die nicht der Wahrheit entsprechen, sollte der oberste Leiter der Basler Staatsanwaltschaft tätig werden. Leider haben Sie das nie getan. Ihre drei Mitarbeiter Glauser, Eichenberger und Voser waren alle der Meinung, die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. sei ein Dauerdelikt und müsse mit einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren bestraft werden. Lehrer H. musste das Bundesgericht einschalten, um dem Basler Machtfilz klar zu machen, dass sog. Ehrverletzungsdelikte noch nie als Dauerdelikte galten. Das bösartige Konstrukt, das in Ihrer Basler Staatsanwaltschaft gegen Lehrer H. ausgebrütet wurde, macht Lehrer H. bis auf den heutigen Tag zu schaffen. Auch Sie, Herr Fabbri, haben bei dieser Intrige gegen Lehrer H. mitgespielt. Lehrer H. schaffte es für ein paar Minuten mit Ihnen persönlich zu reden. Er machte Sie darauf aufmerksam, dass das Vorgehen von Glauser und Eichenberger rechtswidrig sei. Sie nahmen Lehrer H. keine Sekunde ernst. Als Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Regierungsrat Dr. Christoph Eymann erstattete, weil dieser den unschuldigen Lehrer in der Basler Zeitung als "Stalker" diffamierte, würgten Sie das Strafverfahren gegen Eymann persönlich ab. Lehrer H. ist kein "Stalker", sondern ein integerer Bürger, der seit Jahren gegen den Basler Justiz-Filz kämpft. Hätten Ihre Mitarbeiter korrekt gearbeitet, wäre es gar nie zu einer Anklage gegen Lehrer H. gekommen. Dass die selbe Staatsanwältin, die sämtliche Mobbing-Täter freispricht, das Mobbing-Opfer zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilen lässt, ist ein zum Himmel schreiendes Verbrechen. Solche Dinge passieren, wenn man als Leiter einer Staatsanwaltschaft über Jahre hinweg einfach wegschaut. Jetzt ergreifen Sie offensichtlich die Flucht nach vorne. Vielleicht sind Ihre Mitarbeiter Ihnen zehn Jahre auf der Nase herumgetanzt oder Sie haben jetzt einfach die Nase voll, von Mitarbeitern, die keine Lust haben, sich an die Strafprozessordnung zu halten. Sie haben jetzt nichts mehr zu verlieren! Sie sind jetzt ein gewählter Richter, der sich für den Rest des Lebens für Gerechtigkeit einsetzen darf. Nutzen Sie Ihre restliche Zeit bei der Basler Staatsanwaltschaft und räumen Sie diesen Laden endlich auf. Ihr Nachfolger wird es Ihnen danken.   

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