Montag, 3. Juni 2019

Dr. Esther Omlin - ausserordentliche Staatsanwältin im Fall Lehrer H.


Noch am ersten Tag seiner Beugehaft erstatte Lehrer H. Strafanzeige gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann. Er warf den beiden Amtsmissbrauch vor, weil sie den bislang unbescholtenen Lehrer für 2 Jahre bedingungslos einkerkern wollten. Um Lehrer H. besonders gefährlich darzustellen, behaupteten die beiden Staatsfunktionäre in einem Schreiben ans Basler Appellationsgericht, dass sich Lehrer H. zu einem Kapitalverbrecher entwickeln könne, wenn sich dessen finanzielle Situation nicht bessere. Gleichzeitig verurteilten sie den unschuldigen Lehrer dazu, sämtliche Verfahrenskosten von etwa 50'000 Franken zu begleichen. Die Strafanzeigen von Lehrer H. wurden von der Staatsanwaltschaft Basel-Land zur Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verschoben, von dort gelangten sie zum ausserordentlichen Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger, der aber bereits nach zwei Jahren das Handtuch warf. In die Bresche sprang die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin, die allerdings bis auf den heutigen Tag keine Anklage gegen die beiden Staatsfunktionäre erhob. Als Reaktion gegen die Strafanzeigen von Lehrer H. deckten Eichenberger und Hagemann den Lehrer ihrerseits mit Strafanzeigen ein. Sage und schreibe 630 Blog-Einträge des Lehrers wurden als "qualifizierte Verleumdung" verunglimpft und das Recht auf freie Meinungsäusserung vorsätzlich mit Füssen getreten. Lehrer H. wurde von Dr. Esther Omlin nach Sarnen vorgeladen und zu den entsprechenden Vorwürfen befragt. Aufgrund der Fakten stellte Omlin aber sämtliche Strafanzeigen von Eichenberger und Hagemann ein. Das kam den beiden Staatsfunktionären ungelegen und sie zogen den Entscheid der unabhängigen ausserordentlichen Staatsanwältin an das befangene Basler Appellationsgericht. Dort entschied der befangene Strafgerichtspräsident Christian Hoenen, dass wegen dem Grundsatz "in dubio pro duriore" Anklage gegen Lehrer H. erhoben werden müsse. Mit diesem Urteil wurde Dr. Esther Omlin genötigt, wider besseren Wissens einen Strafbefehl gegen Lehrer H. auszustellen. Letzte Woche wurde dieser Strafbefehl angekündigt. Heute kann man in diversen Zeitungen lesen, Dr. Esther Omlin trete als Oberstaatsanwältin von Obwalden Ende Juni zurück. Ihr Stellvertreter wirft ihr Amtsmissbrauch und Begünstigung vor. Er wird den Posten von Omlin übergangsmässig übernehmen. Wir sind gespannt, ob Dr. Esther Omlin die Strafanzeigen von Lehrer H. gegen Eichenberger und Hagemann noch vor ihrem Abgang zur Anklage bringt, oder ob dafür noch ein dritter ausserordentlicher Staatsanwalt bemüht werden muss.

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