Donnerstag, 2. Mai 2019

Gabriel Nigon - Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann


Gabriel Nigon ist ein hervorragender Anwalt. Leider arbeitet er nicht für Lehrer H., sondern für dessen Gegner Dr. Christoph Eymann. Dr. Christoph Eymann wollte den Lehrer bekanntlich in die Psychiatrie einweisen, weil dieser sich getraute, die Basler Schulreformen zu kritisieren. Als die geplante Psychiatrisierung allerdings misslang, versuchte Eymann zusammen mit der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht den Lehrer für 2 Jahre unbedingt ins Gefängnis zu bringen. Auch dieser Plan misslang. Noch während seiner Haft rekurrierte der Lehrer gegen dieses Urteil und gewann. Aus den zwei Jahren unbedingter Haft, wurden zum grossen Missfallen von Dr. Christoph Eymann, Staatsanwältin Eva Eichenberger, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und dem Journalisten Peter Knechtli nur 20 Tage Beugehaft. Es hatte sich herausgestellt, dass zu den Urteilen von Dr. Lucius Hagemann jegliche rechtliche Grundlage fehlte. Es ist in Basel-Stadt offensichtlich üblich, dass Strafrichter völlige Narrenfreiheit besitzen. Wenn sich der Beschuldigte nicht innerhalb von 10 Tagen dagegen wehrt, wird das Urteil rechtskräftig. Lehrer H. wehrte sich und bekam Recht. Er musste nicht für 2 Jahre ins Gefängnis, sondern "nur" die Verfahrenskosten von rund 50'000 Franken berappen. Aber auch dazu hatte Lehrer H. keine Lust. Er ging betreffend dieser beiden kantonalen Urteile in Revision. Auch Dr. Christoph Eymann durfte sich zu dieser Revision äussern. Dazu beauftragte der Magistrat seinen Rechtsanwalt Gabriel Nigon. Dieser liess sich nicht lumpen und erstellte ein etwa 20-seitiges Schreiben, für welches angeblich 22 Stunden Aufwand getrieben wurde. Bei einem Stundenansatz von Fr. 300.--- und einer Mehrwertsteuer von 7.7% kommt da schnell ein Monatsgehalt eines Lehrers zusammen:


Natürlich will Dr. Christoph Eymann die Rechnung seines Anwalts einmal mehr dem unschuldigen Lehrer aufhalsen. Er hat mit seiner Rente als Ex-Regierungsrat von rund 150'000 Franken und seinen Einkünften als Nationalrat von ungefähr 60'000 Franken anscheinend nicht genügend Eigenmittel, seinen eigenen Anwalt zu bezahlen. Lehrer H. soll das für ihn übernehmen. Ausgerechnet der Lehrer, der wegen Dr. Christoph Eymann seit 2006 ein unglückliches Leben als arbeitsloser Lehrer führt! Eymann hat als Präsident der EDK auch die schweizerische Schullandschaft massiv umgepflügt. In Basel-Stadt wurden die Einführungsklassen, die Kleinkassen und die Musikklassen abgeschafft. Die integrative Schule wurde als pädagogisch wertvolle Erneuerung gepriesen. Seit diesen "Reformen" ist die Burnout-Rate der Lehrerinnen und Lehrer in der Schweiz massiv angestiegen. Doch wer profitiert eigentlich von Schulreformen, welche die Menschen systematisch krank machen? Man muss nur die Organisationen näher betrachten, für welche Dr. Christoph Eymann im Nationalrat Lobby-Arbeit betreiben darf.


Wir wissen nicht wie viel Geld Dr. Christoph Eymann für seine Lobby-Arbeit von der Pharma-Industrie erhält. Aber wir erahnen jetzt wenigstens, wer ein Interesse daran haben könnte, dass möglichst viele Menschen krank werden. Es ist uns einmal mehr völlig fremd, Dr. Christoph Eymann und dessen Anwalt Gabriel Nigon in deren Ehre zu verletzen. Wir sammeln auf unserem Blog nur die Fakten. Appellationsgerichtspräsidentin Eva Christ wird entscheiden müssen, wer für die Anwaltskosten von Dr. Christoph Eymann aufzukommen hat. Es bleibt spannend!

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