Montag, 6. Mai 2019

Dr. Christoph Eymann - Wie der Magistrat einen unbequemen Lehrer als "Stalker" diffamierte

Der Basler Regierungsrat Christoph Eymann (LDP) nimmt Stellung zu den Vorwürfen. Er spricht von einer Verleumdungskampagne, über deren Gründe er nur spekulieren könne.
Interview von Mischa Hauswirth, Basler Zeitung
Dr. Christoph Eymann, Regierungsrat Kanton Basel-Stadt (Bild: zvg.)
Erziehungsdirektor Christoph Eymann durchlebt keine einfache Zeit, seit publik wurde, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt sich für die Vorwürfe gegen ihn interessiert. D. M., ein ehemaliger Geschäftspartner der Cosco-Hauptfigur Raffaele Klages, beschuldigt Eymann, Schweigegeld in der Höhe von 150´000 Franken bezahlt zu haben, damit Verwicklungen seiner damaligen Ehefrau Felicitas in einen Ver­untreuungsfall nicht veröffentlicht werden.
Herr Eymann, eine CD mit Dutzenden von Dokumenten darauf wurde an verschiedene Personen geschickt. Haben Sie Kenntnisse von dieser CD?
Mittlerweile habe ich gehört, dass es diese CD gibt und dass sie herumgeschickt wurde. Ich selber habe keine solche CD erhalten und kann deshalb nichts zum ­Inhalt sagen.
Ein ausserordentlicher Staatsanwalt interessiert sich für die Vorwürfe, die ­D. M. gegen Sie erhebt. Was können Sie zu dieser «Untersuchung» sagen?
Wenn eine Anzeige vorliegt, sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sich anzuschauen, was an der Sache dran ist und ob die Beschuldigungen strafrechtliche Relevanz haben. Ich weiss allerdings nicht, was mir konkret vorgeworfen wird.
Das heisst, Sie wissen gar nicht, worauf der Staatsanwalt seinen Fokus richtet?
Mir ist nicht bekannt, um was es genau geht. Im Fall des stalkenden Lehrers, der mir schon länger Probleme macht, war immer klar, dass dieser Mann mir Amtsmissbrauch und falsche Anschuldigung vorwirft. Bei diesem Cosco-Geschäftspartner weiss ich nicht, wessen er mich bezichtigt.
Nun ist ja bekannt, dass ihre damalige Frau 1994 für die Cosco Treuhand und Finanz AG gearbeitet hat. Und dass sie im Rahmen dieser Tätigkeit eine Vollmacht über ein Firmenkonto in Liechtenstein hatte. Was wussten Sie davon?
Ich weiss, dass meine Ex-Frau mit dieser Firma zu tun hatte, und ich erinnere mich, dass sie mir erzählt hat, sie habe ihr Mandat niedergelegt, als sie merkte, dass bei der Firma etwas nicht sauber sei.
Der Cosco-Besitzer Raffaele Klages und D. M. behaupten, das Konto sei unrechtmässig «geplündert» worden. Immerhin haben die beiden diese Vorwürfe in der Befragung sowie der Gerichtsverhandlung 1999 übereinstimmend wiederholt.
Wiederum von meiner damaligen Frau habe ich erfahren, dass sie von den Baselbieter Strafverfolgungsbehörden zum Fall befragt worden sei, aber nichts gegen sie vorlag. Sie meinte, dass ein Teil der Verteidigungsstrategie der beiden Haupt­beschuldigten darin bestand, meine Ex-Frau als Drahtzieherin der Betrügereien darzustellen.
Ein anderer Vorwurf lautet, zwischen Ihnen und D. M. habe es eine Stillschweigevereinbarung zu Ihrer wirklichen Rolle bei Cosco gegeben. Dies schreibt er jedenfalls in einem 2001 verfassten Brief an Sie. Haben Sie Kenntnis von dem Schreiben?
Ja, ich habe es gesehen, es aber als einen dieser Spinnerbriefe – wie ich sie immer wieder erhalten habe – abgetan.
Ein weiterer Vorwurf ist, dass es 2001 zu einem Treffen zwischen Ihnen, D. M. und weiteren Personen gekommen sei. Dort sollen Sie die Summe von 150´000 Franken in Aussicht gestellt haben, wenn nicht bekannt wird, dass Ihre Ex-Frau Geld veruntreut hat. Fand dieses Treffen statt?
Nein. Wie gesagt, habe ich diesen Geschäftspartner der Cosco bewusst nie wahrgenommen. Es gibt weder Gespräche noch Treffen noch eine Geldüberweisung. Diese Darstellung ist schlicht gelogen.
Und nochmals eine Behauptung: Sie hätten gewusst, dass diese 150´000 Franken für den Aufbau einer Hanfplantage investiert wird. Stimmt das?
Es stimmt nicht. Ich möchte festhalten, dass ich so etwas nie tun würde. Ich war immer in öffentlichen Ämtern und bin mir über die Folgen, die solche Tätigkeiten hätten, vollumfänglich bewusst.
Sie müssen aber zugeben, dass die Vorwürfe ziemlich plausibel klingen und in sich logisch sind. Zudem gibt es gleichlautende Gesprächsaufzeichnungen, von verschiedenen Personen verfasst.
Offenbar wird hier mit einer grossen Energie versucht – und das ist das, was mich wirklich erschreckt –, ein Konstrukt aufzuziehen mit dem Ziel, mich in die Enge zu treiben. Ich kann einfach nur sagen: Das alles entspricht nicht der Wahrheit.
Das Treffen in dem Migros-Restaurant Dreispitz hat es also nie gegeben?
Nein, nie.
Gehen wir nochmals zurück zu den Vorwürfen der Veruntreuung. Es wäre doch ein Stück weit ein nachvollziehbares Motiv, wenn jemand Geld abzweigt, um seiner Familie, die in finanzieller Bedrängnis ist, zu helfen. Ihr Bruder soll damals wegen seiner Gemeinschaftspraxis Geldprobleme gehabt haben.
Ich hatte nie finanzielle Probleme, und meine Familie ist nie in finanzielle Schieflage geraten. Die Darstellung, dass ich Geld gebraucht hätte, um meinem Bruder zu helfen, ist abstrus. Interessanterweise sind diese Vorwürfe schon in den Mails aufgetaucht, die meine Person seit Längerem diffamieren. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob der Stalker und dieser Cosco-Geschäftspartner sich abgesprochen haben. Ich weiss nur, dass eine solche mögliche Verbindung den ausserordentlichen Staatsanwalt interessiert.
Was sagen Sie zum Zeitpunkt, an dem diese Informationen auftauchen. Zufall?
Den Zeitpunkt kann ich mir auch nur so erklären, dass es besonders interessant ist, jetzt vor den Wahlen mit diesen Anschuldigungen an die Öffentlichkeit zu gelangen. Möglicherweise hat es aber auch mit einem Hass auf meine Exfrau zu tun, der schon lange vorhanden ist. Natürlich ist es da attraktiver, mich ins Zentrum der Anfeindungen zu stellen, da ich mehr im Rampenlicht stehe als meine Ex-Frau. Für mich steht auf jeden Fall eine Rachegeschichte im Vordergrund.
Was sagen Sie zur Theorie, dass ihre politischen Gegner hinter der Aktion stehen könnten, um Sie aus dem Amt zu drängen?
Mir fällt schwer zu glauben, dass es eine politisch motivierte Sache ist. Bisher war das in Basel nicht der Stil. Zudem bilde ich mir ein, mit allen Leuten auszukommen, auch wenn man in der Sache unterschiedlicher Auffassung ist. Das traue ich keiner politischen Gruppierung zu.
Es gibt Stimmen, die sagen, wenn Eymann die Regierungsratswiederwahl nicht schafft, ist die LDP am Ende. Wäre das ein Grund?
(Lacht.) So sehr mich diese Darstellung auch ehren könnte – ich bin wohl kaum der letzte Lebensnerv dieser Partei. Wie gesagt habe ich Mühe, eine politische Motivation dieser öffentlichen Beschuldigungen auszumachen.
Wer könnte denn sonst infrage kommen, Sie öffentlich blosszustellen, Ihrem Ruf massiv zu schaden?
Es darf bei der ganzen Diskussion nicht vergessen werden, dass unser Departement auch negative Emotionen auslöst. Wir haben beispielsweise die Abteilung Kinder- und Jugendschutz hier. Wenn wir die Fremdplatzierung eines Kindes anordnen oder ein Besuchsrecht einschränken, kann das bei den betroffenen Elternteilen Wut und Empörung auslösen. Wir kriegen circa jeden Monat einen oder mehrere entsprechende Briefe, die zum Teil Drohungen enthalten. Meist geht es zwar weniger gegen mich, und die Anwürfe sind eher diffus. Es gab aber auch beruflich bedingte Drohungen gegen meine Person, die Personenschutzmassnahmen nötig machten.
Hand aufs Herz: Was lösen diese Anschuldigungen in Ihnen aus?
Natürlich lassen mich diese Vorwürfe nicht kalt. Aber ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass nichts von dem stimmt, was jetzt im Raum steht, und ich vollstes Vertrauen in die Arbeit des ausserordentlichen Staatsanwaltes habe.
Wir haben lange gebraucht, um den Artikel zu finden, wo Dr. Christoph Eymann den unschuldigen Lehrer H. als "Stalker" verunglimpft. Endlich haben wir ihn gefunden! Weshalb bezeichnet Eymann den Lehrer als "Stalker"? Der von Dr. Christoph Eymann gebrauchte Ausdruck insinuiert, dass Lehrer H. sein Opfer systematisch verfolge und in die Enge treibe. Das Gegenteil ist der Fall. Der lange Arm des Dr. Christoph Eymann verfolgt seit 13 Jahren den unbequemen Lehrer. Dr. Christoph Eymann sorgte 2006 mit seinen Mitarbeitern dafür, dass Lehrer H. seinen Job, seine Ehre und sein geregeltes Einkommen verlor. Man beschuldigte H. wider besseren Wissens, er habe seine Chefin Gaby Jenö bedroht. Aufgrund dieser Lüge wollte man dem Lehrer kündigen und ihn in der Psychiatrie versenken. Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler spielte das böse Spiel mit. Er machte zusammen mit einem Polizisten einen "Arztbesuch" beim Lehrer, der anfangs glaubte, man wolle ihm helfen. Lehrer H. hatte zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung, dass Dr. Christoph Eymann im Hintergrund die Fäden zog, und der Notfallpsychiater den Auftrag hatte, den unbequemen Lehrer in der Psychiatrie abzuliefern. Allerdings war dem Polizisten und dem Notfallpsychiater nicht klar, dass das ganze Gespräch zufälligerweise aufgezeichnet wurde. Das unglaublich spannende Tondokument ist unterdessen im Internet abrufbar. Es zeigt einen ehrlichen, etwas naiven Lehrer, der von einem einem gerissenen Notfallpsychiater und einem etwas dümmlichen Polizisten über den Tisch gezogen wird. Die ehrlichen Aussagen des Lehrers dokumentieren klar und deutlich die Vorgehensweise der Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann, die den unschuldigen Lehrer systematisch aus dem Basler Schuldienst mobbten. Diese wichtige Tonaufnahme zeigt den Lehrer kurz vor dem Übergriff der Sondereinheit "Barrakuda", die dem Lehrer kurz nach dem Besuch des Notfallpsychiaters ebenfalls einen Besuch abstattete. Leider gibt es von diesem Überfall keine Bilddokumente, aber das Vorgehen dieser sog. Anti-Terror-Einheit ist trotzdem in einem Video exemplarisch festgehalten. Alle Spuren betreffend Verantwortlichkeit für diese Gewalt-Eskalation führen zu Dr. Christoph Eymann. Er hat mittels Telefonat dem damaligen Leiter des Basler Gesundheitsdienstes Dr. Andreas Faller den Startschuss für diese arglistige Aktion gegeben. Bis auf den heutigen Tag haben sämtliche Gerichte das aufschlussreiche Tondokument nicht als Beweis für das arglistige Mobbing gegen Lehrer H. zugelassen. Sämtliche Zeugen und Beweise, die Lehrer H. den Richtern vorlegte, wurden systematisch abgelehnt. Lehrer H. wurde in erstinstanzlich zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Natürlich war Dr. Christoph Eymann enorm froh, dass der unbequeme Lehrer endlich hinter Gitter war. In einem Interview im Basler Regionaljournal mimte er ein weiteres Mal das Opfer und stellte den Lehrer als einen kranken Menschen dar, der nicht im "Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" sei. Unterdessen hat ein forensisches Gutachten belegt, dass Lehrer H. kerngesund ist. Dr. Christoph Eymann kennt dieses Gutachten. Trotzdem ist er immer noch der Meinung, er habe korrekt gehandelt. Deshalb will er auf keinen Fall, dass die beiden strafrechtlichen Urteile gegen Lehrer H. revidiert werden. Mit seinem Anwalt Gabriel Nigon hat er eine fast 20-seitige Stellungnahme verfasst, die erhellen soll, weshalb die Urteile gegen Lehrer H. auf keinen Fall revidiert werden dürfen. Für diese Stellungnahme berechnete Gabriel Nigon dem Magistraten Fr. 7'146.20. Natürlich will Dr. Christoph Eymann diese Kosten einmal mehr auf den Lehrer abwälzen. In den Augen von Eymann ist Lehrer H. immer noch ein "Stalker", der ihm das Leben schwer macht. Dass der Nationalrat seit neustem statt einem Mobbing-Gesetz ein Stalking-Gesetz anregt, zeigt was wir von unseren "Volksvertretern" erwarten dürfen. In Zukunft sollen "Whistleblower" wie Lehrer H. als sog. "Stalker" abgeurteilt werden. Politiker wie Dr. Christoph Eymann hätten dann freie Bahn, jegliche Form von Kritik als "Stalking" strafrechtlich verfolgen zu lassen. Zum Glück ist es aber noch nicht so weit. 

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