Mittwoch, 24. Oktober 2018

Die falsche Berichterstattung des Mischa Hauswirth


Obwohl Journalist und Gerichtsreporter Mischa Hauswirth bei fast allen 26 Fragen von Lehrer H. die Aussage verweigerte, stellte Staatsanwalt Tobias Kaufmann das Strafverfahren gegen den beschuldigten Journalisten ein. Damit beweist Tobias Kaufmann einmal mehr, dass der Basler Staatsanwaltschaft nicht zu trauen ist. Warum ein Journalist, der nachweislich falsche Behauptungen aufstellt, sich in der Einvernahme an nichts mehr erinnern will und systematisch die Aussage verweigert, nicht angeklagt wird, bleibt somit das Geheimnis von Staatsanwalt Tobias Kaufmann. Auch wenn Kaufmann das Strafverfahren gegen Mischa Hauswirth einstellt, bleiben die Fragen von Lehrer H. trotzdem unbeantwortet. Woher hat Hauswirth seine falschen Informationen, die er in der BaZ als Wahrheit verkaufte? In der Gerichtsverhandlung hatte Lehrer H. die "Schmähmails" thematisiert, die der damaligen Chef der Basler Kripo Dr. Beat Voser zum Anlass nahm, bei Lehrer H. eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Das Protokoll der Gerichtsverhandlung beweist, dass Lehrer H. mehrmals aussagte, dass er diese Schmähmails nicht geschrieben haben könne, da er über keinen Laptop verfüge. Warum behauptete Mischa Hauswirth in seinem BaZ-Artikel aber genau das Gegenteil? Staatsanwalt T. Kaufmann hätte den Journalisten leicht an dessen Lügen aufhängen können, stattdessen greift der Staatsfunktionär tief in die Trickkiste. Wörtlich schreibt Kaufmann in seiner Einstellungsverfügung:

"Dem Protokoll der damaligen Hauptverhandlung ist zu entnehmen, dass tatsächlich mehrmals auf  "Verleumdungsmails" und "Schmähmails" an Dr. Christoph Eymann Bezug genommen wird, jedesmal auch im Zusammenhang mit dem angeklagten Blog "Advocatus". Es ist deshalb durchaus nachvollziehbar, dass für den durchschnittlichen Zuhörer der Gerichtsverhandlung der Eindruck entstehen konnte, dass auch diese Schmähmails Teil der Lehrer H. vorgeworfenen Delikte waren."

An dieser Stelle vergisst der Staatsanwalt vorsätzlich, dass ein Gerichtsreporter kein durchschnittlicher Zuhörer ist und dass in der Anklageschrift dem Lehrer keine "Schmähmails" vorgeworfen wurden. Ein Gerichtsreporter, der die Anklageschrift nicht liest und deshalb tatsachenwidrige Behauptungen verbreitet, ist nicht länger tragbar. Dass sich Staatsanwalt T. Kaufmann einmal mehr als Richter aufspielt und einen schlampigen Journalisten begünstigt, passt ins Bild. Wörtlich schreibt Kaufmann.

"Auch die Verwendung der Initialen des Beschuldigten, beweist nicht, dass der Beschuldigte Teil einer Intrige gegen den Anzeigesteller ist. Der Gebrauch von Initialen ist in der Berichterstattung üblich."

Auch hier beschönigt der Staatsanwalt das widerliche Vorgehen des BaZ-Journalisten. Es kommt nämlich höchst selten vor, dass in der Gerichtsberichterstattung die Original-Initialen des Angeschuldigten veröffentlicht werden. Dass Mischa Hauswirth praktisch bei allen Fragen des Lehrers die Aussage verweigert, beweist das Ausmass der Verschwörung. Für Staatsanwalt Tobias Kaufmann ist diese Tatsache kein Grund, Anklage zu erheben. Wörtlich schreibt er:

"Somit erscheint eine unabsichtliche Verwechslung bzw. Vermischung als glaubhaft und nachvollziehbar und die falsche Berichterstattung wurde allerhöchstens fahrlässig begangen."

Wenn dem wirklich so wäre, hätte sich Mischa Hauswirth schon längst bei Lehrer H. für seine falsche Berichterstattung entschuldigt. Die Tatsache, dass der Journalist die meisten Fragen von Lehrer H. nicht beantworten wollte, beweist allerdings, dass die Verschwörung gegen Lehrer H. mit der ganz grossen Kelle angerichtet wurde.

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