Dienstag, 31. Juli 2018

Mischa Hauswirth - BaZ-Journalist


Am 6.2.2015 diffamierte BaZ-Journalist Mischa Hauswirth den völlig integren Lehrer H. als "Cyber-Stalker". In seinem BaZ-Artikel behauptete er, Lehrer H. habe Regierungsrat Eymann "Schmähmails" geschrieben und es sei ein Laptop beim Lehrer gefunden worden. Nichts davon ist wahr. Tatsache ist, dass ein Unbekannter mittels Laptop und unverschlüsseltem Wlan "Schmähmails" betr. Eymann versendet hatte. Da Lehrer H. nie einen Laptop besessen hatte, konnte er auch keine "Schmähmails" über ungesicherte Wlan-Verbindungen versenden. Aufgrund der Lügen des Journalisten reichte Lehrer H. kurz nach Erscheinen des Artikels Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den fehlbaren Journalisten ein. Erst drei Jahre später wurde Mischa Hauswirth von Detektiv-Wachtmeister D. Bergmann zu diesem BaZ-Artikel befragt. Weshalb wartete Kriminalkommissär Urs Trüeb drei volle Jahre, bevor Mischa Hauswirth in die Staatsanwaltschaft eingeladen wurde? Offensichtlich wollte man dem Journalisten die Möglichkeit bieten, sich an nichts mehr zu erinnern. Mischa Hauswirth nützte die Gelegenheit und wollte sich tatsächlich an nichts mehr erinnern. Wörtlich gab der Journalist zu Protokoll:

"Ich kann ihnen nicht mehr sagen, was ich damals unter Schmähmails verstanden habe und weshalb ich diesen Ausdruck wählte."

Wenn Hauswirth 2015 die Anklageschrift tatsächlich gelesen hätte, hätte er bemerkt, dass dem Lehrer gar keine Schmähmails vorgeworfen wurden. Hauswirth kann sich aber angeblich auch nicht mehr erinnern, ob er die 354-seitige Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger gelesen hat. Wörtlich sagt er aus:

"Ob ich diese Anklageschrift gelesen habe oder nicht, weiss ich nicht mehr."

Auch ein mittelmässig intelligenter Journalist weiss nach drei Jahren noch, ob er sich durch eine 354-seitige Anklageschrift gequält hat, oder nicht. Beschuldigte, die sich plötzlich an nichts mehr erinnern können, machen sich verdächtig. Endgültig unglaubwürdig macht sich Hauswirth aber mit seiner nächsten Aussage:

"Ich möchte noch anfügen, in einem Gerichtsverfahren lässt der Gerichtspräsident nicht nur die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu, sondern lässt auch andere Faktoren einfliessen. Ich möchte damit nur sagen, dass dieses Wort (Schmähmail) auch gefallen sein könnte, ohne dass es in der Anklageschrift vorhanden ist."

Der Ausdruck Schmähmail wurde in der Gerichtsverhandlung tatsächlich erwähnt. Allerdings nicht von der Staatsanwältin oder vom Richter, sondern von Lehrer H. persönlich, der immer wieder klar stellte, dass er mit den "Schmähmails" nicht das geringste zu tun habe. Dass Mischa Hauswirth in seinem BaZ-Artikel trotzdem genau das Gegenteil schreibt, muss als vorsätzliche Verleumdung betrachtet werden. Doch woher hat Hauswirth seine offensichtlich falschen Informationen. Wer hat ihn darüber informiert, dass beim Lehrer angeblich ein Laptop und verbotene Mangas gefunden worden sein sollen? Bei dieser Frage verweigert Mischa Hauswirth jegliche Aussage. Offensichtlich weiss er ganz genau, wer ihm die falschen Angaben gesteckt hat. Mit seinem Schweigen schützt er offensichtlich die Person, die grösstes Interesse daran hat, den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre ins Gefängnis zu bringen. Es ist belegt, dass Hauswirth immer wieder BaZ-Interviews mit Dr. Christoph Eymann durchgeführt hat. In einem dieser Interviews bezeichnete Eymann den Lehrer als "Stalker". Eymann hat bekanntlich ein grosses Interesse daran, den "Mobbingfall Lehrer H." zum "Cyber-Stalker-Fall" umzuschreiben. Offensichtlich hat er in Mischa Hauswirth den geeigneten Schreiberling dafür gefunden. Um diesen Spekulationen präventiv zu begegnen, ergänzte Mischa Hauswirth das Vernehmungsprotokoll vom 4.4.18 mit seiner eigenen Handschrift. Wörtlich schreibt er:

"Grundsätzlich gehe ich ohne vorgefasste Meinung in den Gerichtssaal und verfolge die Verhandlungen. Begrifflichkeiten, die fallen, werden gegebenenfalls neutral aufgenommen und wiedergegeben. Ich respektiere die Regeln für Journalisten vom Strafgericht Basel-Stadt."

Die Tatsache, dass Hauswirth in seinem BaZ-Artikel behauptet, Lehrer H. habe Regierungsrat Eymann Schmähmails geschrieben, beweist dass diese Aussage eine reine Schutzbehauptung ist. Die vorsätzliche Verdrehung der Wahrheit ist aus unserer Sicht strafrechtlich relevant, wenn der gute Ruf eines Menschen geschädigt wird. Staatsanwalt Tobias Kaufmann will in den Lügen des Journalisten allerdings keine strafrechtlichen Tatbestände sehen und möchte den Fall so schnell wie möglich abwürgen. Dabei hat er sogar die von der Strafprozessordnung vorgesehene Mitwirkungspflicht des Klägers vorsätzlich missachtet und Lehrer H. nicht zur Befragung des Journalisten eingeladen. Unterdessen hat Kaufmann seinen Fehler eingesehen und den Journalisten und dessen Opfer zu einer erneuten Befragung vorgeladen. Wetten, dass sich Hauswirth auch bei den Fragen von Lehrer H. an nichts mehr erinnern wird?

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