Montag, 23. Juli 2018

Die Intrige gegen Lehrer H.


Das Jahr 2006 war für Lehrer H. das schlimmste Jahr seines Lebens. Er arbeitete als Lehrer an der Orientierungsschule Basel-Stadt und freute sich jeden Tag auf seine Schülerinnen und Schüler. Er war glücklich, einen so tollen Beruf ausüben zu dürfen, und es wäre ihm nicht einmal in seinen schlimmsten Albträumen in den Sinn gekommen, welch bösartige Intrige ihn noch erwarten würde. Bereits als Gaby Jenö noch Schulhausleiterin der OS Brunnmatt war, drohte sie dem Lehrer eines Tages, sie würde ihn in die Psychiatrie verfrachten, wenn dieser so weitermachen werde. Lehrer H. konnte sich keinen Reim auf diese Drohung machen, blieb aber bei seiner Meinung, dass das blödsinnige Gender-Programm das Jenö mit allen Mitteln an der Schule durchboxen wollte, totaler Schwachsinn sei. In den Sommerferien 2006 wurde Lehrer H. mit der Begründung freigestellt, er leide unter einer psychischen Erkrankung und müsse sich beim Vertrauensarzt des Arbeitgebers medizinisch untersuchen lassen. Da Lehrer aber völlig gesund war, liess er sich bei diesem Arzt nicht blicken. Aufgrund dieser Tatsache erstattete Gaby Jenö, die unterdessen zur Rektorin der Orientierungsschule aufgestiegen war, bei der Basler Polizei Strafanzeige gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung. Zwar hatte Lehrer H. niemandem gedroht, aber Gaby Jenö wollte den Lehrer offensichtlich mit allen Mitteln aus dem Schuldienst mobben. Ihre Strafanzeige wurde von der Basler Staatsanwaltschaft ernst genommen und die Sondereinheit Barrakuda überfiel den Lehrer an dessen Wohnort. Da Lehrer H. keine Ahnung hatte, was hinter seinem Rücken gespielt wurde, glaubte er zunächst, das ganze sei eine Übung. Erst als er im Basler Untersuchungsgefängnis gefragt wurde, ob er seine Chefin umbringen wolle, wurde ihm das Ausmass der Intrige klar. Der Lehrer wurde erst wieder freigelassen, nachdem er dem zuständigen Staatsanwalt Thomas Homberger in die Hand versprochen hatte, nie wieder im Brunnmatt-Schulhaus zu erscheinen. Der Lehrer hielt sich an seine Abmachung und liess sich am ersten Schultag nach den Ferien nicht blicken. In zahlreichen Schreiben erbat er sich Hilfe beim zuständigen Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann. Statt einer Antwort erhielt Lehrer H. von Gaby Jenö die Kündigung. Lehrer H. habe eine schwere Pflichtverletzung begangen, weil er sich beim Amtsarzt abgemeldet habe. Zwar wurde die Kündigung vom Basler Verwaltungsgericht wieder aufgehoben, aber Gaby Jenö hielt stur an ihrem Plan fest, den Lehrer mit allen Mitteln aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nötigte den Lehrer ein zweites Mal unter Androhung der Kündigung, sich von Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer medizinisch begutachten zu lassen. Um seine Anstellung nicht zu riskieren, erschien der Lehrer bei diesem "Arzt". Dieser mass dem Lehrer weder den Blutdruck noch hörte er die Herztöne des "Patienten" ab, sondern machte den Lehrer darauf aufmerksam, dass dieser nie mehr unterrichten dürfe, wenn er sich nicht von Dr. Daniel Fasnacht begutachten lasse. Das psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem Lehrer eine hundertprozentige Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bescheinigte, wurde von Odenheimer als ungültig erklärt. Heute ist Lehrer H. klar, warum Odenheimer das Gutachten von Dr. Piet Westdijk nicht akzeptierte. Odenheimer ist Jude und Kassier bei der jüdischen Gemeinde Basel-Stadt. Auch Dr. Daniel Fasnacht dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit Jude sein. Offensichtlich war Lehrer H. für das jüdische System in Basel-Stadt zur Bedrohung geworden. In seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" stellte Lehrer H. die These auf, dass die Basler Justiz nicht mehr unabhängig agiere, sondern sich nach den Interessen gewisser jüdischer Kreise richte. Dies reichte der Basler Staatsanwaltschaft um gegen den Lehrer erneut massiv vorzugehen. In einer über 300-seitigen Anklageschrift beschuldigte die jüdische Staatsanwältin Eva Eichenberger-Morgenthaler den völlig unschuldigen Lehrer, er habe Rassendiskriminierung begangen, verbotene Pornographie hergestellt, zahlreiche Personen planmässig verleumdet, die Rechtspflege in die Irre geführt und falsche Anschuldigungen getätigt. Zwar waren alle Anschuldigungen erstunken und erlogen, aber sie hatten ihre Wirkung. Mit ihren Lügen konnte die Staatsanwältin den Strafgerichtspräsidenten Dr. Luzius Hagemann dazu bringen, den völlig unschuldigen Lehrer zu einer 90-tägigen Sicherheitshaft zu verurteilen. Erneut überfiel die Sondereinheit Barrakuda den Lehrer H. und er musste die nächsten Wochen im Basler Untersuchungsgefängnis verbringen. Doch auch diesmal klappte es nicht, den völlig unschuldigen Lehrer psychisch krank zu machen. Innerhalb von 10 Tagen rekurrierte der Lehrer gegen die rechtswidrige Sicherheitshaft und wurde nach 20 Tagen vom Basler Appellationsgericht wieder in die Freiheit entlassen. In der Presse wurde Lehrer H. mehrheitlich als unsympathische Person beschrieben, die eine riesige Anzahl von Beamten und Behörden vorsätzlich und planmässig verleumdet haben soll. Die beiden Journalisten Peter Knechtli und Mischa Hauswirth behaupteten sogar wahrheitswidrig, Lehrer H. sei verantwortlich für die Blogs "IG Breitensport" und "Advocatus" in welchen Regierungsrat Dr. Christoph Eymann angeblich verleumdet worden sein soll. Die Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft hatten allerdings klar ergeben, dass Lehrer H. keinesfalls der Urheber dieser Blogs sein konnte. Trotzdem will Staatsanwalt Tobias Kaufmann die Strafanzeigen gegen Knechtli und Hauswirth abwürgen. Sämtliche Strafanzeigen des Lehrer gegen den Machtfilz wurden bisher eingestellt oder nicht behandelt. Auch die zuständige ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin scheint keine Eile zu haben, Staatsanwältin Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagenmann wegen Amtsmissbrauch anzuklagen. Ein Brief von Dr. Lucius Hagemann an Dr. Esther Omlin reichte aus, die hängigen Strafverfahren bis auf weiteres zu sistieren. Noch immer wartet Lehrer H. auf den Entscheid des Bundesgerichts. Falls das Bundesgericht die Intrige der Basler Behörden stützen sollte, müsste Lehrer H. für sämtliche Verfahrenskosten im Umfang von etwa Fr. 60'000 aufkommen. Diese Ungerechtigkeit dürfte den Lehrer dann nach über zwölf Jahren Kampf gegen dieses kriminelle System tatsächlich krank machen.

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