Samstag, 9. Dezember 2017

Lic. iur. Liselotte Henz - Gerichtspräsidentin Basler Appellationsgericht

Mit ihrem Entscheid vom 14. November 2017 beweist Gerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, dass sie auch als Richterin des Appellationsgericht die Anliegen von Lehrer H. nicht im geringsten ernst nimmt. Wörtlich schreibt sie:

"Aus dem Gesagten ergibt sich, dass auf das Ausstandsbegehren infolge Verspätung und mangels Substantiierung nicht eingetreten wird. Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen dessen Kosten mit einer Gerichtsgebühr von CHF 300.-- zu Lasten des Gesuchstellers."

Bereits als Henz noch Strafgerichtspräsidentin war, wurde Lehrer H. von dieser Juristin massiv abgezockt. Damals verrechnete Henz dem Lehrer neun mal Fr. 500.--, weil er gegen die Einstellungsbeschlüsse von Staatsanwältin Eva Eichenberger rekurriert hatte. Eichenberger hatte vorher sämtliche Strafanzeigen des Lehrers gegen die arglistige Mobbing-Crew abgewürgt.

Mit ihrem Entscheid erklärt die massiv befangene Appellationsrichterin ihren eigenen Kollegen lic. iur. Christian Hoenen als unbefangen. Christian Hoenen sollte eigentlich seit dem 10. Februar 2017 darüber befinden, ob die von der a.o. Staatsanwältin Dr. iur. Esther Omlin eingestellten Strafanzeigen gegen Lehrer H. zu Recht eingestellt wurden. Bekanntlich passte der Entscheid von Omlin den beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionären Eichenberger und Hagemann nicht. Dass der Entscheid der bisher einzigen unbefangenen Juristin in diesem bösen Spiel, als nächstes wieder von einem Basler Richter umgestossen werden könnte, ist absehbar. Zwar hat Richter Hoenen den unschuldigen Lehrer aus der von Eichenberger und Hagemann rechtswidrig verfügten Beugehaft von 90 Tagen befreit, daraus aber abzuleiten, Hoenen werde auf die Beschwerden von Eichenberger und Hagemann nicht eintreten, wäre blauäugig. In einem völlig degenerierten Justizsystem hackt eine Krähe einer anderen bekanntlich kein Auge aus.

Seit über 11 Jahren gibt Lehrer H. alles, um in diesem perversen Justiz-System einmal zu gewinnen. Bis auf den heutigen Tag wurden sämtliche Eingaben bis auf das Haftentlassungsgesuch systematisch abgeschmettert. Bei jeder der unterdessen etwa 30 Beschwerden hat Lehrer H. etwa Fr. 500.-- verloren.

Dass Hoenen ein zweites Mal zu Gunsten des Lehrers entscheidet, wäre eine echte Überraschung. Hoenen hat zwar festgestellt, dass die Verfügungen von Eichenberger und Hagemann rechtswidrig waren. Für die beiden fehlbaren Staatsfunktionäre hatte dies aber bis auf den heutigen Tag keinerlei Konsequenzen. Die ausserordentliche Staatsanwältin  Dr. Esther Omlin hat die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, Nötigung, etc. gegen Eichenberger und Hagemann bis auf den heutigen Tag nicht eingestellt. Die beiden Staatsfunktionäre wurden zur Vernehmung nach Obwalden vorgeladen. Erschienen sind die beiden bis auf den heutigen Tag aber nicht. Dr. Esther Omlin ist seit längerer Zeit weder für Lehrer H. noch für dessen Anwalt lic. iur. Christian Kummerer erreichbar.

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