Mittwoch, 2. August 2017

Dr. Lucius Hagemann - Beschluss ohne rechtliche Grundlage


Am 6. Februar 2015 beschloss das Basler Strafgericht unter der Mitwirkung von Dr. Lucius Hagemann, Dr. Gregor Thomi, Stefan Bissegger und Gerichtsschreiberin lic. iur. Carla Bill, dass Lehrer H. sämtliche seiner Internet-Blogs, Facebook-Accounts und Youtube-Channels mit diffamierendem Inhalt zu löschen habe. Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. davon überzeugt, dass er niemanden verleumdet hat, sondern bloss die Fakten veröffentlicht hat. Aus diesem Grund hat er gegen diesen Beschluss noch innert 10 Tagen Beschwerde gemäss Art 393 ff. StPO ergriffen. Zwar befand sich Lehrer H. zu dieser Zeit in sog. Sicherheitshaft im Basler Waaghof, dennoch liess er es sich nicht nehmen, gegen die willkürliche Verfügung von Dr. Lucius Hagemann zu rekurrieren. Zwei Jahre später entschied das Basler Appellationsgericht am 27. Juni 2017 unter der Mitwirkung von lic. iur. Christian Hoenen und Gerichtschtschreiberin lic. iur. Gabrielle Kremo zu Gunsten des Lehrers. Wörtlich stellt lic. iur. Christian Hoenen fest:

"Hinsichtlich der umstrittenen Verpflichtung, Internet-Blogs, Facebook-Accounts und Youtube-Channels zu löschen bzw. deren Löschung zu veranlassen, hat das Strafdreiergericht im angefochtenen Beschluss wie auch in der Beschwerdevernehmlassung keine gesetzliche Grundlage genannt. Eine solche ist denn auch nicht ersichtlich."

Wie kommt es, dass das Dreiergericht nicht bemerkte, dass die Grundlagen für einen solchen Beschluss nicht existieren? Hätte Lehrer H. die Beschwerdefrist von 10 Tagen verpasst, wäre dieser Beschluss ohne rechtliche Grundlage rechtskräftig geworden. Jura-Studenten lernen schon im ersten Semester, dass kein Bürger zu einem bestimmten Handeln verpflichtet werden kann, wenn die massgeblichen Normen dies nicht vorsehen. Warum wusste das Dr. Lucius Hagemann nicht? Wir gehen davon aus, dass der langjährige Strafgerichtspräsident bestens Bescheid wusste. Offenbar wollte Hagemann dem Lehrer mal so richtig zeigen, wie mächtig die Richter in Basel-Stadt sind. Das selbe Gericht verurteilte den Lehrer zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren. Da Lehrer H. bis auf den heutigen Tag nicht vorbestraft ist, musste das Appellationsgericht auch diesen Entscheid in eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten umwandeln. Zwar hatte sich Dr. Lucius Hagemann alle Mühe gegeben, den völlig integeren Lehrer als gefährlichen Gewalttäter darzustellen, trotzdem musste der Pädagoge nach 20 Tagen aus der rechtswidrigen Sicherheitshaft entlassen werden. Unterdessen läuft gegen Dr. Lucius Hagemann ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und Nötigung. Die Basler Regierung hat dafür die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin eingesetzt.

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