Mittwoch, 2. August 2017

Dr. Claudius Gelzer - Die Urteilsbegründung


5 Monate brauchte Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer um sein Urteil vom 24. Februar 2017 zu begründen. In seinem 60-seitigen Schreiben lässt Gelzer keine Lüge aus, um Lehrer H. rechtswidrig wegen angeblicher Irreführung der Rechtspflege, angeblicher Falschen Anschuldigung und angeblicher Verleumdung zu verurteilen.

Besonders beim Thema "Irreführung der Rechtspflege" schummelt der Richter besonders arglistig. Lehrer H. hatte Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, weil zwei Blogs mit Namen "Advocatus" falsche Angaben über den Lehrer veröffentlicht hatten. Obwohl die Staatsanwaltschaft herausgefunden hatte, dass die E-Mail-Adresse des Autors dieser beiden Blogs nicht Lehrer H. zugeordnet werden konnte, versucht Gelzer mit allen Mitteln, den unschuldigen Lehrer zum Täter zu machen. Wörtlich schreibt der Richter:

"Bei dieser Situation bleibt es bei der Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass kein Fremder die Möglichkeit gehabt hätte, die an den Berufungskläger gerichtete Mail von Gabriele Jenö vom 10. März 2008 zu kopieren. Beim Blogger von http://advocatus.twoday.net muss es sich deshalb zwingend um den Berufungskläger gehandelt haben."

Mit dieser Lüge missbraucht Dr. Claudius Gelzer sein Amt vorsätzlich. Es gibt keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. der Urheber dieses Blogs ist. Die E-Mail-Adresse, mit welcher dieser Blog eröffnet wurde, gehört zu 100% nicht dem Lehrer. Die Mail von Jenö war auf dem Blog von Lehrer H. schon vorher verfügbar. Allerdings hat Gabriel Nigon, der Anwalt von Dr. Christoph Eymann den Blog von Lehrer H. sperren lassen und damit vorsätzlich Beweise beseitigt.

Für Dr. Claudius Gelzer ist es Verleumdung, wenn man der Meinung ist, in Basel-Stadt herrschen Zustände wie in der DDR oder im 3. Reich. Wörtlich schreibt er:

"So wird unter anderem von DDR und Nazi-Methoden gesprochen und davon, dass Dr. Christoph Eymann durch und durch verlogen und arglistig und ein Machtmensch sei, der Mitarbeiter, die nicht auf seiner Linie seien, skrupellos ausschalte." 

Lehrer H. ist tatsächlich der Meinung, dass Eymann einer der verlogensten Politiker der Schweiz ist. Aus den Akten geht klar hervor, dass Gaby Jenö dem Lehrer wegen angeblicher Drohung fristlos kündigen wollte. Um sich in ein gutes Licht zu stellen, verlangte Eymann von seiner Mitarbeiterin eine ordentliche Kündigung. Auch die Ordentliche Kündigung beurteilte das Basler Appellationsgericht allerdings als rechtswidrig. Später diffamierte Eymann den Lehrer in der Basler Zeitung als "Stalker", weil dieser von ihm eine Aussprache verlangt hatte.

Die vorsätzlichen Lügen und Behauptungen von Dr. Claudius Gelzer haben nur ein Ziel, sie sollen den Lehrer diffamieren und das rechtswidrige Urteil rechtfertigen. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Mit seinen Einträgen spricht er seinen Opfern systematisch jegliche Integrität ab, womit er sie in ihrer Eigenschaft als Mensch herabsetzt und nicht nur ihr berufliches Ansehen tangiert."

In Tat und Wahrheit haben Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter dem Lehrer jegliche Integrität abgesprochen, in dem sie diesen als psychisch kranken, selbst- und fremdgefährlichen potentiellen Gefährder diffamierten. Jeder normale Mensch, der wahrheitswidrig als selbst- und fremdgefährlicher Gewaltäter verleumdet und deswegen seine Stelle verliert, dürfte sich als Mobbing-Opfer zu sehen.

Für Gelzer ist klar, dass kein Mobbing stattgefunden habe, da ja schon die Richter der Vorinstanzen "keinerlei Mobbing" erkennen wollten. Mit dieser dümmlichen Argumentation erklärt Gelzer die Basler Richterinnen und Richter für unfehlbar. Auch in Nazi- und DDR-Zeiten waren die Richter bekanntlich unfehlbar. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Die Tatsache, dass die ehrenrührigen Äusserungen des Berufungsklägers tatsächlich wider besseren Wissens erfolgt sind, ergibt sich auch aus verschieden rechtskräftigen Urteilen, in welchen die Geschehnisse um die Entlassung(en) des Berufungsklägers festgehalten sind."

Noch heute ist Lehrer H. davon überzeugt, dass er von Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter planmässig verleumdet und aus dem Lehrerberuf gemobbt wurde. Lehrer H. hat sich bemüht, die tatsächlichen Geschehnisse aufzuarbeiten und zu veröffentlichen. Als Geschichtslehrer kennt sich Lehrer H. mit dem Thema "Totalitarismus" bestens aus. Seine Strafanzeigen gegen diverse Juristen und Beamte sind nicht wider besseren Wissens erfolgt, sondern aufgrund der Fakten. Heute ist sich Lehrer H. zu 100 Prozent sicher, dass die Basler Justiz ein verlogenes Macht-System ist. Er ist heute erst recht der Meinung, dass Beamte und Behörden, die das Recht vorsätzlich pervertieren, strafrechtlich verfolgt werden müssen. Aufgrund dieser Tatsachen kann dem Lehrer keine "Falsche Anschuldigung" untergejubelt werden. Dies beweist auch die neuste Strafanzeige des Lehrers gegen Dr. Claudius Gelzer. Lehrer H. ist nach bestem Treu und Glauben davon überzeugt, dass neben Dr. Lucius Hagemann auch Dr. Claudius Gelzer das Recht vorsätzlich pervertiert hat. Es ist zu hoffen, dass die vom Basler Gesamtregierungsrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin den Basler Justiz-Filz endlich ausmistet.

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