Freitag, 17. März 2017

lic. iur. Christian Hoenen - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht


Mit seinem Entscheid vom 28.2.2017 hat lic. iur. Christian Hoenen die offensichtliche Befangenheit von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger in Abrede gestellt. Es ist eine Tatsache, dass gegen Eichenberger schon seit einigen Wochen ein Strafverfahren wegen diverser Amtsdelikte läuft. Bereits im Vorverfahren liess die Staatsanwältin Sachlichkeit, Unbefangenheit und Objektivität vermissen. Ihr oberstes Ziel war es, Lehrer H. mittels "kleiner Verwahrung" aus dem Verkehr zu ziehen. Als ihr dies nicht gelang, forderte sie eine 2-jährige unbedingte Haftstrafe für Lehrer H., der allerdings nur seine Menschenrechte wahrgenommen hatte. Auch im Berufungsverfahren trickste die Staatsanwältin wiederum die Richter des Appellationsgerichts arglistig aus, indem sie falsche Spuren legte. Mit ihrem Mitarbeiter Bruno Glauser behauptete sie wider besseren Wissens, Lehrer H. sei für die beiden "Advocatus-Blogs" verantwortlich, die den Lehrer mit vollem Namen als Psychiatrie-Patienten verleumdet hatten. Als Lehrer H. gegen diese beiden Blogs mit einer Strafanzeige gegen unbekannt vorgehen wollte, drehte Bruno Glauser einfach den Spiess um und behauptete wider besseren Wissens, Lehrer H. habe die inkriminierten Blogs selber geschrieben. Mit dieser Lüge, lenkten Glauser und Eichenberger den Verdacht auf Lehrer H. und konstruierten damit den Straftatbestand der "Irreführung der Rechtspflege", den sie dem unschuldigen Lehrer anlasteten. Leider sind die drei Appellationsrichter am 24.2.17 auf diesen Trick von Glauser und Eichenberger hereingefallen und haben den Lehrer wegen "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt. Das arglistige Vorgehen von Glauser und Eichenberger ist aus unserer Sicht kriminell. Es ist nämlich erwiesen, dass die E-Mail-Adresse advocatus70@gmx.ch nur den beiden Blogs "IG-Breitensport" und "advocatus" zugeordnet werden kann, mit denen der Lehrer nicht das geringste zu tun hat. Damit ist klar, dass Bruno Glauser seine Ermittlungen vorsätzlich manipuliert hat. Dass Staatsanwältin Eichenberger aufgrund dieser Manipulation dem Lehrer eine "Irreführung der Rechtspflege" unterstellt, unterstreicht deren Befangenheit. Leider hat lic. iur. Christian Hoenen diese Fakten nicht mitbekommen. Weil Hoenen seinen Entscheid erst nach der Gerichtverhandlung vom 24.2.17 getroffen hat und Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer die Verhandlung trotz pendentem Ausstandsbegehren nicht verschieben wollte, ist es doppelt stossend, dass Lehrer H. mit Fr. 500.-- für diesen Entscheid zur Kasse gebeten wird. Offensichtlich kümmert sich die Basler Justiz nicht um Gerechtigkeit, sondern nur um die Abzocke unschuldiger Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat lic. iur. Christian Hoenen seinen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.

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