Samstag, 4. März 2017

Dr. Claudius Gelzer - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht




Dr. Claudius Gelzer liess sich am 15.5.2011 vom Volk ins Appellationsgericht wählen. Mit dem Slogan "kompetent und gerecht" schaffte es der kleinwüchsige Richter in die höchste Etage des Basler Macht-Filzes. Mit dem Urteil vom 24. Februar 2017 hat Dr. Claudius Gelzer bewiesen, dass er weder kompetent noch gerecht ist.

Obwohl Lehrer H. nur seine Menschenrechte wahrnahm, verurteilte ihn Gelzer zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 15 Monaten. Ohne irgendwelche Beweise unterstellte der Richter dem Lehrer, er habe vorsätzlich die Unwahrheit über diverse Staatsfunktionäre geäussert. Mit dieser arglistigen Lüge verdonnerte der Richter Lehrer H. zur Bezahlung von Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 41'335.35 und einer Urteilsgebühr von Fr. 9'000.--. Zusätzlich muss Lehrer H. dem Kopf der arglistigen Mobbingtruppe Dr. Christoph Eymann eine Entschädigung von Fr. 8'927.35 bezahlen.

Mit diesem bösartigen Urteil beweist Dr. Claudius Gelzer, dass es in Basel-Stadt nicht mehr um Gerechtigkeit geht, sondern nur noch um die Durchsetzung von primitiver satanischer Macht. Lehrer H. hatte nie die Absicht jemanden zu verleumden, sondern er reagierte auf eine arglistige Rufmord-Kampagne, die sich gewisse Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann gegen Lehrer H. ausgedacht hatten. Mit diesem Urteil missbraucht Dr. Claudius Gelzer aus unserer Sicht nicht nur sein Amt, sondern er begünstigt damit alle Personen, die Lehrer H. in diese miserable Situation getrieben haben. Dass Gelzer die Meinungsäusserungsfreiheit des Lehrers als "planmässige Verleumdung" darstellt und das Recht auf Erstatten von Strafanzeigen als "Falsche Anschuldigung" taxiert, ist nicht nur schändlich, sondern strafbar. Es ist aus den Akten leicht ersichtlich, dass die Strafanzeige gegen Unbekannt, gegen die beiden Advocatus-Blogs, die Lehrer H. als Psychiatrie-Fall verleumdeten, keine "Irreführung der Rechtspflege" sein kann. Dass alle drei Richter die klaren Beweise für die Unschuld von Lehrer H. nicht sehen wollten, ist ein Skandal. Schon während der Verhandlung wurde schnell klar, dass das Dreiergericht gar nicht an der Wahrheitsfindung interessiert war. Kein einziges Mal warf man einen Blick in die Anklageschrift. Sämtliche Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden systematisch ignoriert.

Wenn man das Urteil genau liest, stellt man fest, dass Dr. Christoph Eymann, der den Lehrer in der BaZ als "Stalker" verleumdet hatte, ursprünglich noch eine Entschädigung von Fr. 13'939.-- gefordert hatte. Diese Forderung wurde vom Gericht allerdings abgelehnt. 

Wir sind uns bewusst, dass das, was wir hier schreiben wiederum als "Planmässige Verleumdung" ausgelegt werden kann. Wir sind uns auch bewusst, dass der Basler Machtfilz unseren Blog mit allen Mitteln aus der Welt schaffen will. Das dürfte allerdings nicht so leicht sein, denn unser Standort ist in den USA. Dort ist im Gegensatz zur Schweiz und Europa die Äusserung der freien Meinung noch erlaubt.

Dass in den Medien nicht darüber berichtet wurde, dass sämtliche beschlagnahmten Gegenstände von Lehrer H., wie z.B. Computer, Agenda, Beweismittel, etc. ohne Begründung eingezogen wurden, beweist, dass in Basel-Stadt der Orwell-Staat zur Realität geworden ist. Ebenfalls wird in den Medien nicht berichtet, dass das arglistige Urteil von Dr. Claudius Gelzer bis auf weiteres noch nicht rechtskräftig ist. Zuerst muss sich Gelzer und seine Gerichtschreiberin lic. iur. Saskia Schärer eine Begründung zusammenlügen, die von Lehrer H. nicht postwendend zerfetzt werden kann. Dass dieses satanische Urteil nicht von Gelzer, sondern von seiner Gerichtsschreiberin unterschrieben wurde, beweist, dass dieser Richter nicht mal genügend Mumm in den Knochen hat, seinen inkompetenten und selbstgerechten Schwachsinn auch selber zu unterschreiben.

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