Donnerstag, 30. März 2017

Alle Jahre wieder: Die Basler Kriminalstatistik


Wenn diese drei Herren vor der Presse auftauchen, heisst das Thema immer "Kriminalstatistik". Auch dieses Jahr kommen Delikte von Beamten und Behörden in der Statistik nicht vor. Wer die drei Herren näher kennt, weiss auch warum. Lehrer H. hat diese Herren so kennengelernt, wie sie sitzen. Staatsanwalt Thomas Homberger stellte auf Grund von Verleumdungen der Basler OS-Rektorin Gaby Jenö 2006 ein sog. "Anhaltungs- und Zuführungsbegehren" gegen Lehrer H. an das Statthalteramt Arlesheim. Dieses "Begehren" endete für Lehrer H. mit einem Überfall der Sondereinheit Barrakuda. Wie ein Schwerverbrecher wurde der völlig unschuldige Lehrer von der schlagkräftigen Antiterroreinheit an dessen Wohnort überfallen. Schliesslich landete H. in den Fängen der Basler Staatsanwaltschaft, wo er Thomas Homberger in die Hand versprechen musste, am anderen Tag nicht in der Schule zu erscheinen. In seiner Aktennotiz vom 12.8.2006 schrieb Homberger:

"Um ca. 16.00 Uhr meldete der Dienstchef KAPO BS, Oblt Bader, dass soeben der Zugriff vor dem Hause H. erfolgt sei. Es sei allerdings nicht nötig gewesen, gewaltsam in das Haus einzudringen. Die KAPO BS habe die KAPO BL vor dem Zugriff mit der Verhandlungsgruppe unterstützt. Ihm sei bekannt geworden, dass H. im Verlauf der Verhandlungen geäussert habe, dass seine Waffe mittlerweile geladen sei und er sich erschiessen werde."

Tatsache ist: Lehrer H. hatte dem Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vor dem "Zugriff" in einem zweistündigen Gespräch erklärt, dass er zu seiner Militärpistole keine Munition habe, er niemanden umbringen wolle und dass er von seiner Chefin Gaby Jenö gemobbt werde.

Auch Dr. Beat Voser, der Chef der Basler Kriminalpolizei, hat zu Lehrer H. kein entspanntes Verhältnis. Aufgrund von manipulativen Ermittlungen unterschrieb Voser am 12.11.10 als Leitender Staatsanwalt einen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahme-Befehl zu Ungunsten von Lehrer H., der genötigt wurde, seinen Hausschlüssel herauszugeben. Grund für die Hausdurchsuchung war Dr. Christoph Eymans Strafanzeige gegen unbekannt, wegen "Übler Nachrede" und "Missbrauch einer Fernmeldeanlage". Da bei Lehrer H. allerdings kein Laptop gefunden werden konnte, war Voser schnell klar, dass Lehrer H. mit den von Dr. Christoph Eymann beanzeigten Delikten nicht das geringste zu tun hatte. Trotzdem intensivierte Dr. Beat Voser die Ermittlungen gegen Lehrer H., obwohl dieser nur seine Mobbing-Erlebnisse mit den Mitarbeitern von Dr. Christoph Eymann ins Internet gestellt hatte. In seiner Editionsverfügung vom 4.9.2012 nötigte Voser den Lehrer, sämtliche Zugangscodes, Passworte und Benutzernamen herauszugeben. Auf 48 Seiten erklärte der Chef der Basler Kriminalpolizei, dass die Texte, die sich mit dem Mobbing an Lehrer H. befassten allesamt ehrverletzend seien. Auch der folgende Text fiel unter diese Rubrik:

"Es ist davon auszugehen, dass die Funktionäre mit ihrer Strafanzeige beabsichtigen, die Wahrheit rechtswidrig zu unterdrücken. Dass ausgerechnet die Personen, die 2006 den Lehrer als selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter verleumdeten, nun Strafanzeigen gegen den völlig unbescholtenen Lehrer einreichen, ist an satanischer Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten. Die von der staatlichen Mobbing-Truppe unterzeichneten Dokumente beweisen klar, dass die Entlassung von Lehrer H. auf einem widerlichen Lügenkonstrukt basiert."

Natürlich wollte sich Lehrer H. vom Chef der Basler Kriminalpolizei nicht die freie Meinungsäusserung verbieten lassen und reichte eine Strafanzeige gegen Dr. Beat Voser ein. Diese Strafanzeige landete auf dem Tisch des Ersten Staatsanwalts Alberto Fabbri. Dieser schrieb am 16.2.11. folgendes:

"Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat am 4.2.2011 Ihre Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung sowie Freiheitsberaubung und Entführung vom 15.11.2010 der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zugestellt, welche bei uns eingegangen ist. In der mit "Strafanzeige" betitelten Eingabe vom 15.11.2010 machen Sie geltend, die oben beschriebenen Amtshandlungen seien rechtswidrig und erfüllten verschiedene Tatbestände des StGB."

Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sind aus der Sicht von Fabbri also nur Amtshandlungen. Demzufolge gibt es offiziell auch keine Beamten- und Behördenkriminalität. Da der Staat das Gewaltmonopol besitzt, darf er grundsätzlich alles. Er hat auch das Wahrheitsmonopol. Deshalb werden die Wahrnehmungen der Staatsopfer systematisch als planmässige Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Wollen Sie noch wissen, warum die Basler Kriminalstatistik jedes Jahr eine Zunahme von "Drohungen gegen Beamte und Behörden" zu vermelden hat? Ganz einfach: Viele Bürgerinnen und Bürger haben es satt, sich von Beamten und Behörden ungerecht behandeln zu lassen. Sich gegen einen ungerechten Staat zu wehren, ist ein Grundrecht. Wie der Kanton Basel-Stadt mit Grundrechten umgeht, kann auf diesem Blog bis ins Detail nachgelesen werden.

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