Montag, 27. Februar 2017

Politisch korrektes Justiz-Theater

Als Appellationsgerichtspräsident müsste Dr. Claudius Gelzer eigentlich wissen, dass auch wir Bürgerinnen und Bürger gewisse Rechte haben. Unsere Rechte sind in der schweizerischen Bundesverfassung festgehalten. Wir haben das Recht auf ein faires Verfahren. Dieses Recht wurde in der Appellationsgerichtsverhandlung gegen Lehrer H. vom 24.2.17 einmal mehr mit Füssen getreten. Einmal mehr wurden die Zeugenanträge, die Beweisanträge und das Ausstandsbegehren gegen die Staatsanwältin mittels querulatorischer Begründung abgelehnt. Schnell erhielt man den Eindruck, dass Gelzer gar nicht an der Wahrheitsfindung interessiert war. Nur mühsam gelang es dem Lehrer den Gerichtspräsidenten davon zu überzeugen, dass zahlreiche E-Mails, die Lehrer H. seinem obersten Chef Dr. Christoph Eymann geschrieben hatte, nicht in den Akten aufgeführt waren. Erst nach langem hin und her erlaubte es der Gerichtspräsident, dass Lehrer H. von den etwa 10 E-Mails, die er an Regierungsrat Dr. Christoph Eymann gesandt hatte, eines davon vorlesen durfte. Obwohl die Staatsanwaltschaft sämtliche Computer von Lehrer H. gespiegelt hatte, kannte der Gerichtspräsident das Mail offensichtlich nicht. Diese Tatsache beweist, dass die Staatsanwaltschaft nur einseitig ermittelt hatte. Unzählige Stunden hatte der IT-Ermittler Bruno Glauser mit den sog. Schmähmails, mit denen Lehrer H. nicht das Geringste zu tun hatte, verplempert. Auch hatte sich Glauser mit unzähligen Blogs herumgeschlagen, die nicht von Lehrer H. stammten.

Interessanterweise brachte Dr. Claudius Gelzer wieder die beiden "Advocatus"-Blogs ins Spiel, gegen welche Lehrer H. Strafanzeige eingereicht hatte. Hätte Gelzer die Akten richtig gelesen, hätte er schnell gemerkt, dass der IT-Ermittler die Internetadresse zu diesen Blogs nicht Lehrer H. zuordnen konnte. Immerhin stellte Gelzer fest, dass Comics für Erwachsene keine "harte Pornographie" sei und ein von einer israelischen Jüdin verfasster Artikel nicht Lehrer H. angelastet werden könne. Ansonsten präsentierte sich der Gerichtspräsident von seiner blamabelsten Seite. Dass er das Recht des Lehrers Strafanzeigen einzureichen als "Falsche Anschuldigung" kriminalisierte und das Recht des Lehrers auf freie Meinungsäusserung zu "planmässiger Verleumdung" pervertierte, war kaum zu fassen. Als Gelzer dann seinen absurden Monolog, fast endlos in die Länge zog, zeigte Lehrer H. dem Gericht die rote Karte in Form eines Brecht-Zitates.

    
Offensichtlich ist das Justiz-Theater, dass Lehrer H. seit über 10 Jahren aushalten muss, vorsätzlich inszeniert. Die Basler Justiz beschäftigt sich selber, in dem sie lästige Bürgerinnen und Bürger vorsätzlich verleumdet. Wer sich dagegen wehrt, wird mittels vorsätzlichen Lügen durch sämtliche gerichtliche Instanzen gepeitscht. Damit werden Unsummen von Kosten generiert, welche die Justiz am Schluss vom Justiz-Opfer einkassiert. Dieses Business-Modell ist kriminell und menschenverachtend! Staatsfunktionäre, die von diesem Modell profitieren, erhalten einen Ehrenplatz auf unserem Blog.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen