Freitag, 24. Februar 2017

Gedanken zur Verurteilung von Lehrer H.


Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer behauptet während der Appellationsgerichtsverhandlung vom 24.2.17, Lehrer H. habe den Blog "advocatus" selber geschrieben. Der Lehrer habe sich auf diesem Blog selber mit seinem vollen Namen geoutet und behauptet, er sei zwangspsychiatrisiert worden. Er habe dann später wegen diesem Blog eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht und sich damit der "Irreführung der Rechtspflege" schuldig gemacht. Mit dieser absurden Theorie macht sich Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer nicht nur lächerlich, sondern beleidigt mit grosser Wahrscheinlichkeit auch die Intelligenz des Lehrers.



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Leider lügt Dr. Claudius Gelzer vorsätzlich: Der Blog wurde nicht von Lehrer H. unterhalten, sondern vom grossen Unbekannten, der Regierungsrat Eymann mit den sog. Schmähmails eingedeckt hatte. Der Beweis ist in den Tausenden von Akten-Seiten, die der IT-Spezialist Bruno Glauser produziert hat, gut versteckt.


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Diese Adresse kann nicht Lehrer H. zugeordnet werden! Lehrer H. stellte Strafanzeige gegen Unbekannt, weil er in diesem Blog mit vollem Namen aktenwidrig als Psychiatrie-Patient verleumdet wurde. Bruno Glauser, Eva Eichenberger, Dr. Claudius Gelzer, Jacqueline Frossard und Carl Gustav Mez behaupten ohne jegliche Beweise, dass sich Lehrer H. mit seiner Strafanzeige, der Irreführung der Rechtspflege schuldig gemacht habe. Strafgerichtspräsident Hagemann war sich völlig bewusst, dass dieser Straftatbestand nicht Lehrer H. untergejubelt werden kann. Es ist deshalb um so erstaunlicher, dass das Appellationsgericht völlig faktenwidrig den Lehrer erneut dieser Straftat bezichtigt. Damit beteiligen sich nun auch diese drei Appellations-Richter an der Verschwörung gegen den Lehrer. Daraus folgt: Nicht Lehrer H. hat den Straftatbestand der "Irreführung der Rechtspflege" begangen, sondern die obengenannten Personen. Auch die Zeugenaussage von Sabrina Stöcklin ist nicht verwertbar, weil das Mitwirkungsrecht des Lehrers bei der Einvernahme Stöcklins vorsätzlich missachtet wurde. Lehrer H. hatte Stöcklin in einem Mail mitgeteilt, dass er einen neuen Blog mit dem Namen "staatsmobbing" eröffnet habe.

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Kaum hatte Lehrer H. diesen Blog eröffnet, erschienen die beiden Advocatus Blogs, mit denen Lehrer H. nicht das geringste zu tun hatte. Um den Verdacht auf Lehrer H. zu lenken, kopierte der grosse Unbekannte gewisse Inhalte von "staatsmobbing" auf die Advocatus-Blogs, um die Spur auf Lehrer H. zu lenken. Auch Bruno Glauser ist gut im Tricksen. Aufgrund dessen "Ermittlungen" konnte Staatsanwalt Voser in einem Telefonat an Regierungsrat Eymann behaupten, Lehrer H. zähle zu den Hauptverdächtigen, obwohl dieser mit den verleumderischen Blogs und den Schäh-Mails nicht das geringste zu tun hatte.



Dringender Tatverdacht.JPGDass die drei Appellationsrichter Lehrer H. zu "Falscher Anschuldigung" verurteilen, ist besonders dreist. Lehrer H. wurde in den unzähligen Verhören nie zu diesem Thema befragt. Offensichtlich musste dieser Straftatbestand noch schnell erfunden werden, damit man behaupten konnte, der Gerichtsstand sei Basel-Stadt. Bei sämtliche Fakten, die Lehrer H. ins Internet gestellt hatte, war der Tatort nämlich Basel-Land. Mit anderen Worten: Hätte man aus den diversen Strafanzeigen, die Lehrer H. völlig legal eingereicht hatte, nicht rechtswidrig eine "Falsche Anschuldigung" gebastelt, wäre Basel-Land für das Strafverfahren gegen Lehrer H. zuständig gewesen. Dass Bruno Glauser mit seinen "Ermittlungen" den Verdacht subtil immer mehr Richtung Lehrer H. lenkte, ist nicht von der Hand zu weisen.

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Die von Bruno Glauser produzierte Aktenflut ist einzigartig. Leider bekam Lehrer H. von Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer während der Verhandlung keine Chance, die Zusammenhänge aufzuzeigen. Gerne wiederholen wir ein weiteres Mal, dass wir niemanden an den Pranger stellen oder verleumden wollen. Wir wollen einfach nicht, dass Lehrer H. am Schluss sämtliche Kosten von bald Fr. 50'000 übernehmen muss. Es ist interessant, dass der Basler Staatsanwaltschaft unterdessen völlig egal ist, wer für die Schmähmails und den Blog IG-Breitensport tatsächlich zuständig ist. Die Basler Justiz hat mit Lehrer H. offenbar ein interessantes Opfer gefunden, das finanziell so richtig ausgesaugt werden kann. Gerne machen wir an dieser Stelle Lehrer H., RA Christian Kummerer und die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin auf unsere Überlegungen aufmerksam.     

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