Mittwoch, 1. Februar 2017

Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Basler Erziehungsdepartement


Wenn man dem Verlautbarungsjournalisten Peter Knechtli glauben möchte, ist Dr. Christoph Eymann ein souveräner Politiker, der das Zeug zum Bundesrat hat. Wir sind da völlig anderer Meinung. Unter der Leitung von Eymann hat sich die Basler Volksschule enorm verschlechtert. Die bewährten Kleinklassen und EMOS-Klassen wurden abgeschafft und die sog. HARMOS-Schule wurde Realität. Lehrer H. hatte sich vehement für die sog. EMOS-Klassen eingesetzt. Mit 5 Stunden Musik in der Woche konnten tolle Projekte realisiert werden, mit welchen die Talente der Schülerinnen und Schüler enorm gefördert werden konnten. Da das Basler Erziehungsdepartement Aufnahmeprüfungen für solche EMOS-Klassen ablehnte, musste das Los entscheiden, wer in diese Klassen aufgenommen werden konnte. So kam es immer wieder vor, dass völlig unmusikalische Kinder den Unterricht regelmässig störten. Diese Tatsache führte immer wieder zu Konflikten unter denen Lehrer H. zu leiden hatte. In sog. Zielvereinbarungen wurde Lehrer H. darauf hingewiesen, dass kein Kind verpflichtet werden könne, ein Instrument zu spielen. Bereits die Formulierung dieses "Ziels" zeigt, dass man dem Lehrer möglichst viele Steine in den Weg legen wollte. Trotz solch fragwürdigen Weisungen aus dem ED liess es sich Lehrer H. nicht nehmen, möglichst viele Kinder für seinen Musikunterricht zu begeistern. Unter seiner Anleitung entdeckten die Kinder, die kein Instrument spielten, Musikinstrumente wie Blockflöte, Glockenspiel und Ukulele, die Lehrer H. anfänglich mit eigenem Geld angeschafft hatte. Offensichtlich passte es den Verantwortlichen des Basler Erziehungsdepartements nicht, dass die Anzahl der EMOS-Klassen jedes Jahr zunahm. Es musste ein Exempel statuiert werden. Am 10.7.06 schrieb der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher in seine Aktennotiz:

"Die aktuelle Situation manifestiert ein "psychisches" Krankheitsbild. Jene Fakten welche Lehrer H. vorgeworfen werden können, werden nun auf Grund der in den Tagen seit dem 30.6.2007 bis heute vorliegenden schriftlichen und mündlichen Verlautbarungen in eine Persönlichkeits-Geschichte verlagert. Lehrer H. muss in ärztliche Obhut." 

Interessanterweise merkte niemand aus dem Erziehungsdepartement, dass das von Baerlocher erwähnte Datum nicht stimmte. Baerlocher hatte sich um ein ganzes Jahr vertan. Kurz vor seiner Aktennotiz hatte er den Lehrer bei der Vormundschaftsbehörde Münchenstein als selbst- bzw. fremdgefährlichen Lehrer verleumdet. Der Druck auf H. sollte derart intensiviert werden, dass dem Lehrer nur noch die Krankschreibung übrig bleiben sollte. Allerdings war Lehrer H. bei bester Gesundheit, wurde aber von den Mitarbeitern Eymanns massiv gemobbt.

Da Lehrer H. zu diesem Zeitpunkt noch glaubte, Dr. Christoph Eymann habe mit dem Mobbing nichts zu tun, schrieb er dem Leiter des Erziehungsdepartements mehre Briefe und E-Mails. Allerdings erhielt er nie eine Antwort.

Nachdem der Lehrer wegen angeblich schwerer Pflichtverletzung (er wollte sich nicht krankschreiben lassen) die Kündigung erhalten hatte, veröffentlichte dieser seine Erlebnisse im Internet. Dies veranlasste Dr. Christoph Eymann dazu, Lehrer H. wegen sog. "Üblen Nachrede" zu verklagen, wohlwissend, dass der Lehrer nur die Fakten ins Internet gestellt hatte. Aus der angeblichen "Üblen Nachrede" bastelte Staatsanwältin Eva Eichenberger eine "planmässige Verleumdung" und Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann verurteilte den völlig unschuldigen Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft.

Dr. Christoph Eymann ist es offensichtlich egal, ob ein unschuldiger Lehrer für 2 Jahre hinter Gitter wandert. Bis auf den heutigen Tag hat er sich nie bei Lehrer H. erkundigt oder entschuldigt. Eymann hat nicht nur die berufliche Existenz von Lehrer H. zerstört, er hat auch die Basler Volkschule massiv verschlechtert. Mit seinem totalitären HARMOS-Projekt hat er sogar das schweizerische Schulsystem vorsätzlich verseucht. Dass dieser Politiker jetzt auch noch Bundesrat werden soll, spottet jeglichem gesunden Menschenverstand.

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