Samstag, 12. November 2016

Med. pract. Martin Schrumpf - Forensischer Psychiater bei der UPK




Wenn Sie bisher geglaubt haben, Forensik sei nur etwas für Verbrecher, haben Sie sich getäuscht. Martin Schrumpf gehört zu den Göttern in weiss, die ihre sog. Exploranden sogar beurteilen, wenn sie diese noch nie gesehen, gehört und gesprochen haben. Obwohl Schrumpfs Gutachten von der Richtigkeit der von der Staatsanwaltschaft formulierten Vorwürfe ausgeht, kommt Lehrer H. dennoch recht gut weg. Wörtlich schreibt Schrumpf:

"Es ist festzuhalten, dass der Explorand eine normale persönliche Entwicklung nahm. Er absolvierte eine qualifizierte Berufsausbildung und übte den Beruf des Lehrers an derselben Schule über mehr als 20 Jahre hinweg mit hohem Engagement und Kreativität aus. Auch geht der Explorand seit Jahren mehreren Hobbies nach, so musiziert er z.B. in einer Band, geht gerne tanzen etc. Diese Umstände sprechen eindeutig für bei ihm grundsätzlich vorhandene prosoziale Charaktereigenschaften, für soziale Kompetenzen und eine beim ihm gegebene berufliche und soziale Leistungsfähigkeit. Diese Umstände sprechen gesamthaft gegen das Vorhandensein einer Persönlichkeitsstörung."

Obwohl Lehrer H. bisher noch nie gegen das Gesetz verstossen hat, stellt der "Arzt" aber auch folgendes fest:

"Weder die Eröffnung des Strafverfahrens, noch die (für ihn teilweise sehr belastenden) Umstände der laufenden Strafuntersuchung (zu erinnern ist hier u.a. an die erfolgte Hausdurchsuchung und die kurzzeitige Inhaftierung des Exploranden) haben ihn offensichtlich zu einer Verhaltensänderung bewegen können. Schon dieser Umstand spricht dafür, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Expl. auch weiterhin ähnliche, wie die ihm im aktuellen Strafverfahren zum Vorwurf gemachten, deliktische Handlungen (Verleumdungen) begehen wird, als ausgesprochen hoch eingestuft werden muss bzw. dass er sein (bereits jahrelang ausgeübtes) diesbezügliches Verhalten der Veröffentlichung von entsprechenden Texten im Internet fortsetzen wird."

Mit anderen Worten: Wer seine Erlebnisse mit den Basler Staatsfunktionären ins Internet stellt, handelt deliktisch. Demzufolge wäre die freie Meinungsäusserung ja ein Delikt und der Orwell-Staat wäre in Basel-Stadt tatsächlich Realität.

Interessanterweise kommt Martin Schrumpf in seinem psychiatrischen Gutachten nie auf die Idee, Lehrer H. wieder arbeiten zu lassen. Leute, die arbeiten, haben nämlich keine Zeit für sog. "deliktisches Verhalten". Wörtlich schreibt der Seelendoktor:

"Auch wenn eine Persönlichkeitsakzentuierung nicht als schwere psychische Störung zu bewerten ist, so kann aus psychiatrischer Sicht doch klar festgehalten werden, dass der Explorand grundsätzlich von einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung profitieren würde."

Damit Lehrer H. trotz positivem Gutachten dennoch eingesperrt werden konnte, sah sich Martin Schrumpf dazu gezwungen, auch noch in die Zukunft zu schauen. Wörtlich schrieb der Prophet im weissen Kittel:

"Grundsätzlich kann eine künftige Verschlechterung bzw. Zuspitzung der Lebenssituation des Exploranden (etwa eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation) ein Risikofaktor für das Begehen von weiteren Delikten sein, die in ihrer Schwere dann allenfalls auch über das bisherige Handeln des Exploranden hinaus gehen könnten."

Für Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, war diese Formulierung des UPK-Propheten natürlich ein gefundenes Fressen. Für die beiden war sofort klar, dass Lehrer H. für mindestens 12 Wochen in Sicherheitshaft genommen werden musste, damit der völlig integere Lehrer auf keinen Fall ein "Kapitalverbrechen" begehen konnte. So hetzte man dem unschuldigen Lehrer ein zweites Mal die Sondereinheit Barrakuda auf den Hals.

Aber sogar im Untersuchungsgefängnis zeigte Lehrer H. keinerlei aggressives Verhalten. Ohne Anwalt rekkurierte er gegen die unglaublichen Verfügungen von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und wurde nach 20 Tagen wieder aus der sog. Sicherheitshaft entlassen.

Obwohl Lehrer H. jetzt schon seit über 10 Jahren von diversen Beamten und Behörden in Basel-Stadt planmässig und vorsätzlich als "gefährliche Person" verleumdet wird und deshalb seiner Berufung als Lehrer nicht mehr nachgehen kann, macht Lehrer H. das Beste aus seiner Lebenssituation. Er tanzt Salsa und spielt regelmässig Gitarre an diversen Jams.

Wahrscheinlich werten gewisse Beamte und Behörden auch diesen Blog-Beitrag als sog. "planmässige Verleumdung". Wer die sog. "Sicherheitshaft" als Beugehaft und das sog. "Bedrohungsmanagement" zur Ausgrenzung von politisch Andersdenkenden missbraucht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit totalitären Mitteln zu operieren.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in Schutzhaft genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht.

1 Kommentar:

  1. Eva Eichenberger scheint nicht den Pelz zu haben, den sie Ihren Opfern oder Kritikern zudenkt.

    So hat es sich ergeben, dass auch rutzkinder für seine Äusserungen bluten soll. Staatsanwalt Maurus Meier und Richter Ernst Sulzberger haben ihrem Werben mit fliegender Fahne zugedient; selbstverständlich ohne Beweiswürdigung und ohne das rechtliche Gehör zu gewähren.

    Pikant: Die Frau ist besonders dreist. Wohl sämtliche Arbeitsstunden, die sie gegen den Schreibenden aufwendet, gehen zulasten von Euch treuherzig ergebenen Basler Steuerzahlern. Warum? Sie verkauft sich als Zivilklägerin Eva Eichenberger, Binningerstrasse 21 CH-4001 Basel. ...

    Wäre sie eine ehrliche bzw. echte Zivilklägerin, so hätte sie ehricherweise ihre ZIVIL-Adresse angegeben. Folgerichtig habe ich meinen damaligen Eintrag mit der Justiztussi nachträglich für Beweiszwecke hier hochgeladen: http://www.rutzkinder.ch/include.php?path=article&contentid=494&nid=63 aufgeschaltet habe. ... Auf dieser Seite wird jüngstens auch nachgewiesen, dass dieses Schein-Strafurteil nicht durchsetzbar ist!!

    Dass Eichenberger unserer Meinung nach nicht gerade geschickt vorgegangen ist, geht aus deren abverheiten Strafanzeige hervor - "In der Beilage erhalten Sie das ausgefüllte Formular Privatklägerschaft, welches in meinem Schreiben vom 27. August 2015 bedauerlicherweise gefehlt hat. Ich bitte Sie, dieses Versehen zu entschuldigen." ... ich fürchte - für Eva Eichenberger - dass Lehrer H’s Argumente für die Feministin in Bälde schwerwiegende Folgen haben werden. ...

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