Freitag, 4. November 2016

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt

Mehrere Monate brauchte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann um sein Urteil betreffend Lehrer H. zu begründen. Hagemann behauptet erneut, Lehrer H. habe zahlreiche Personen aus dem Erziehungsdepartement planmässig und wider besseren Wissens verleumdet. Offensichtlich ist dem Strafgerichtspräsidenten entgangen, dass es dem Lehrer nie darum ging, seine Gegner zu diffamieren, sondern nur deren Verfehlungen öffentlich zu machen. Auch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hat Lehrer H. nun Strafanzeige eingereicht. Er wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Es geht aus dem Verhandlungsprotokoll nämlich klar hervor, dass sich Hagemann während der Verhandlung nicht an die Prozessordnung gehalten hatte. Sämtliche Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden entweder abgelehnt oder vorsätzlich ignoriert. Sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde von Hagemann rechtswidrig unterbrochen.

Die Tatsache, dass sich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erfrechte, vor Bundesgericht zu behaupten, Lehrer H. habe Staatsanwältin Eva Eichenberger zu Hause aufgesucht, ist eine infame Lüge. Hagemann hat diese Lüge von Staatsanwältin Eva Eichenberger übernommen, die laut Pflichtverteidiger David Schnyder sogar ihren verstorbenen Mann als Zeugen für ihr Lügengebäude missbraucht hatte. Gerne stellen wir hier noch einmal richtig, dass wir keinerlei Interesse daran haben, Beamte und Behörden zu diffamieren. Wir stellen nur die Fakten ins Netz, die von der politisch korrekten Mainstream-Presse vorsätzlich verschwiegen werden.

Wenn Staatsanwälte und Gerichtspräsidenten vorsätzlich lügen, um unschuldige Bürgerinnen und Bürger wegzusperren, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Man braucht nur die Argumentation von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann näher zu betrachten, dann stellt man fest, mit welchen rabulistischen Tricks aus einer freien Meinungsäusserung eine angeblich planmässige Verleumdung gebastelt wird. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:

"Wenn der Beschuldigte nämlich bspw. den Privatkläger Dr. Eymann als Kopf eines gegen ihn gerichteten Verschwörungskomplotts bezeichnet, sich Gabrielle Jenö der DDR-Methoden, Sowjet-Methoden, Nazi-Methoden und des Faschismus bedient haben soll und Lehrer H. der Ansicht ist, seine ehemalige Lebensgefährtin Sabrina Niederer-Stöcklin sei von den Ermittlungsbehörden bei ihm "eingeschleust" worden und es stehe in Tat und Wahrheit der ermittelnde Detektiv-Wachtmeister Glauser hinter den Advocatus-Blogs, so müssen die Behauptungen des Beschuldigten als geradezu absurd bezeichnet werden, weshalb sie zwangsläufig wider besseren Wissens erfolgt sein müssen."

Richtig ist: Dr. Christoph Eymann wollte den Lehrer über die Gesundheitsdienste krankschreiben lassen. Gabriele Jenö versuchte mit falschen Anschuldigung den Lehrer zu psychiatrisieren und zu kriminalisieren. Detektiv-Wachtmeister Glauser befragte die ehemalige Freundin von Lehrer H. in einer laut Prozessordnung nicht zulässigen Art und Weise. Staatsanwalt Dr. Beat Voser weitete das Strafverfahren ohne jeglichen Anfangsverdacht auf zahlreiche andere Delikte aus.

Wenn Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe Droh-Mails geschrieben, gleichzeitig aber zugibt, dass sie vom Lehrer nie direkt bedroht worden sei, müsste bei der Staatsanwaltschaft eigentlich die roten Lämpchen leuchten. Leider hat die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger nie nach den angeblichen Droh-Mails gesucht. Lieber machte sich die Staatsanwältin mit ihrer Lüge, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht, endgültig unglaubwürdig. Auch wenn sämtliche Behörden bis hinauf zum Bundesgericht mantra-mässig wiederholen, dass die Basler Beamten und Behörden jeweils rechtmässig handelten, ist es unser Recht, die Fakten zu veröffentlichen. Weil Lehrer H. an die Existenz des Rechtsstaates glaubte, zeigte er sämtliche Personen an, die ihn aus dem Basler Schulsystem mobbten. Diese völlig legitime Massnahme als falsche Anschuldigung zu pervertieren, zeigt den wahren Charakter von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann.

Es ist nicht alles falsch, was Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in seiner Urteilsbegründung schreibt. Obwohl die beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth das Gegenteil behaupten, stellte Hagemann klar fest, dass Lehrer H. weder für die Schmähmails gegen Dr. Christoph Eymann, noch für den Blog IG-Breitensport, noch für den Advocatus-Blog verantwortlich gemacht werden kann. Interessanterweise hat das Gericht diese Fakten bisher aber vorsätzlich nicht kommuniziert.

Gegen den anonymen R. Jauslin, der mit seinen zahlreichen Schmähmails und seinen Blogs IG Breitensport und Advocatus das Verfahren gegen Lehrer H. ins Rollen brachte, wird interessanterweise nicht mehr ermittelt. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem Lehrer mittels dem Advocatus-Blog eine Irreführung der Rechtspflege unterjubeln wollten, obwohl die Fakten genau das Gegenteil beweisen, entlarvt das kriminelle Vorgehen von Eva Eichenberger. Laut Prozessordnung darf die Staatsanwaltschaft nicht einseitig ermitteln. Staatsanwältinnen und Strafgerichtpräsidenten, die sich nicht an die Prozessordnung halten, missbrauchen ihr Amt. Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin wird die Strafanzeigen gegen Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann zu  prüfen haben. Aus unserer Sicht haben Kriminelle in einem Justiz-System nichts verloren. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht die unhaltbare Verurteilung von Lehrer H. wieder rückgängig macht.

1 Kommentar:

  1. Auch ich hatte die Ehre, das Desinteresse von diesem traumhaften Richter zu spüren. Schrecklich! Ein Paradebeispiel für einen schlechten Richter!

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