Mittwoch, 2. November 2022

Claudius Gelzer - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht


Dr. Claudius Gelzer ist einer der schlimmsten Richter, die das Basler Appellationsgericht zu bieten hat. Seine Urteile sind fehlerhaft und halten in der Regel vor dem Bundesgericht nicht stand. Bei Typen wie Gelzer ist man sich nie sicher, ob sie einfach nur dumm sind oder vorsätzlich böse. Fakt ist: Dieser Richter pervertierte die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. in ein sog. Dauerdelikt. Eigentlich hätte es der Doktor der Rechtswissenschaft besser wissen sollen, denn ein sog. Ehrverletzungsdelikt galt noch nie als Dauerdelikt. 

Offensichtlich wollte Gelzer den unschuldigen Lehrer H. mit seinen rechtswidrigen Urteilen in die Aggression treiben. In seinem Urteil vom 24. Februar 2017 verurteilte er den Lehrer wegen angeblich planmässiger Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten mit bedingtem Strafvollzug bei einer Probezeit von drei Jahren. Gleichzeitig verurteilte er H. zu Verfahrenskosten von rund 50'000 Franken. Auch an dieser Stelle muss sich der verwunderte Leser fragen: Ist dieser Richter einfach nur dumm oder vorsätzlich böse?

Der Lehrer zog das Urteil ans Bundesgericht und bekam prompt recht. Das Urteil von Gelzer war sein Papier nicht wert, und der Richter musste noch einmal über die Bücher. Leider wollte aber auch das Bundesgericht nicht einsehen, dass Lehrer H. nur seine Menschenrechte wahrgenommen hatte und niemanden wider besseren Wissens falsch angeschuldigt oder planmässig verleumdet hatte. Mit anderen Worten: Sämtliche involvierten Staatsfunktionäre behaupten bis auf den heutigen Tag, Lehrer H. habe wider besseren Wissens gehandelt. 

In Tat und Wahrheit hat Lehrer H. nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Dass ein kriminelles System nicht gegen sich selber ermittelt, konnte er nicht wissen. Erst als der Lehrer sämtliche Instanzen bis zum Bundesgericht durchlaufen hatte, wurde ihm klar, dass das schweizerische Rechtssystem von satanischen Rechtsverdrehern gekapert worden war. 

Bis auf den heutigen Tag hat das kriminelle System dem integeren Lehrer seine persönlichen Gegenstände, die bei einer kriminellen Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden, nicht zurück erstattet. Bis auf den heutigen Tag wurde Lehrer H. für die völlig willkürliche Sicherheitshaft, die er 20 Tage lang aushalten musste, nicht korrekt entschädigt. 

Immerhin kommt Gelzer dem unschuldigen Lehrer in Sachen Verfahrenskosten entgegen. Wörtlich schreibt er:

"Sollte der Gesuchsteller mit der Zahlung eines Teilbetrages in der Höhe von CHF 5'000.-- bis zum 31. Dezember 2022 seinen guten Willen zur Tragung zumindest eines Teils der von ihm verursachten Kosten beweisen, ist es angemessen, dass ihm dann der noch übrige Restbetrag von 13'675.-- erlassen wird. Der Gesuchsteller wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben der Teilzahlung innert Frist der gesamte ihm gemäss Urteil vom 17. Februar 2021 auferlegte Betrag sofort fällig und verzinslicht wird."

Auch hier platziert Gelzer wieder vorsätzlich eine perfide Lüge. Lehrer H. hat keine Kosten verursacht! Es ist die Basler Staatsanwaltschaft, die eine 350-seitige Anklageschrift gebastelt hat, um den unschuldigen Lehrer vorsätzlich zu ruinieren. 

Bis auf den heutigen Tag ist es der Basler Staatsanwaltschaft nicht gelungen, den wahren planmässigen Verleumder von Eymann, nämlich R. Jauslin, zu überführen. Bis auf den heutigen Tag will die Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden haben, wer für den verleumderischen Blog "IG Breitensport" verantwortlich ist, der im Internet noch immer aufrufbar ist.

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