Samstag, 23. Juli 2022

Das Ende der Meinungsfreiheit in der Schweiz

Lehrer H. hat den langjährigen Rechtsstreit mit diversen Beamten und Behörden verloren. Im Urteil vom 6. Juli 2022 stützt das Bundesgericht das Urteil des Basler Appellationsgerichts gegen den Lehrer, der 2006 von diversen Basler Behörden als "potentieller Gewalttäter" diffamiert wurde. Aufgrund dieser planmässigen Verleumdung begann Lehrer H. sich auf dem Rechtsweg und im Internet gegen seine Entlassung zu wehren. Er erstattete Strafanzeige gegen alle Beamten und Behörden, die ihn planmässig aus dem Basler Schulsystem katapultiert hatten. Alle Strafanzeigen wurden von der Basler Staatsanwaltschaft in den Boden gestampft. Jetzt blieb dem Lehrer nur noch der Gang an die Öffentlichkeit. In seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" schilderte H. bis in alle Einzelheiten, wie es dazu kam, dass er seinen geliebten Job unfreiwillig aufgeben musste. Das passte dem damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann nicht und er liess diesen Blog durch seinen Anwalt Gabriel Nigon aus dem Internet entfernen. Gleichzeitig strengte Dr. Christoph Eymann ein Strafverfahren wegen Übler Nachrede an, das die Basler Staatsanwaltschaft zur "planmässigen Verleumdung" aufblies. Ohne richterlichen Beschluss führte sie eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. durch und transportierte sämtliche Computer des Lehrers ab. Auch die Agenda von 2006, in denen Lehrer H. wichtige Notizen festhielt, wurde entwendet. Obwohl sämtliche entwendeten Gegenstände nie als Beweisstücke gegen Lehrer H. verwendet werden konnten, wurden sie dem Lehrer nie zurückerstattet. Mit dem Urteil des Bundesgerichts wird jetzt rechtskräftig, dass sämtliche Gegenstände, die dem Lehrer ohne richterlichen Beschluss entwendet wurden, vernichtet werden. Mit anderen Worten: Sämtliche Dokumente, die beweisen, dass Lehrer H. 2006 aus dem Basler Schulsystem gemobbt wurde, werden von der Basler Staatsanwaltschaft vernichtet. Dass das Bundesgericht das Vorgehen der Basler Behörden-Mafia gut heisst, ist ein Skandal. Lehrer H. ist kein "planmässiger Verleumder", sondern Opfer eines Staates, der sich "Rechtsstaat" nennt.

Mit dem neusten Entscheid des Bundesgerichts wird aus dem 100 Prozent integeren Lehrer ein "planmässiger Verleumder". Lehrer H. hat zwar niemanden verleumdet, aber er hat bis ins Detail geschildert, wie ein wild gewordener Staat alles unternimmt, um die Wahrheit zu pervertieren. Offensichtlich ist Lehrer H. ein "Gedanken-Verbrecher", der sich getraut hat, den totalitären Staat zu entlarven. 

Alle diese Fakten kommen im Bericht der sda nicht vor. Dort lässt man den Leser glauben, dass der "planmässige Verleumder" mit einer "bedingten Geldstrafe" doch recht gut weg kommt und dass der Staat nicht alle Kosten zu tragen hat. Tatsache ist: Lehrer H. hat auf dem sog. Rechtsweg rund 50'000 Franken verloren, weil er sich gegen diesen wild gewordenen Staat wehren musste. 

Seit dem 6. Juli ist Lehrer H. also ein rechtskräftig verurteilter "planmässiger Verleumder". Mit diesem Urteil können die Drahtzieher, die dem unschuldigen Lehrer die Existenz ruiniert haben, bewirken, dass dieser Blog aus dem Internet verschwindet. Damit hätten wir in der Schweiz dann Zustände wie in George Orwells "1984".

Mit dem Urteil des Bundesgerichts wird es in Zukunft möglich sein, Andersdenkende als "planmässige Verleumder" ohne Beweise zu verurteilen. Damit ist das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung auch in der Schweiz rechtskräftig ausgehebelt worden. Der 6. Juli 2022 ist nicht nur ein trauriger Tag für Lehrer H., sondern auch ein trauriger Tag für die Demokratie. Ein Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger bestraft, weil sie ihre Meinung äussern, ist kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Unrechtsstaat. Das Urteil ist für Lehrer H. eine eindringliche Warnung, weiterhin seine Meinung zu äussern. Falls er weiterhin die staatliche Wahrheitspervertierung nicht akzeptiert, könnte sich die "bedingte Geldstrafe" in eine "unbedingte Geldstrafe" umwandeln.

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