Sonntag, 31. Juli 2022

Beschwerdegegner

 

Im Urteil vom 6. Juli 2022  hat das Bundesgericht keinen einzigen Punkt der Beschwerde von Lehrer H. gutgeheissen. Damit hat das Bundesgericht sämtliche Handlungen der Beschwerdegegner weissgewaschen und den unschuldigen Lehrer als Sündenbock auf dem Altar der satanischen Justiz geopfert. 

1. Die Staatsanwaltschaft des Kanton Basel-Stadt war die treibende Kraft bei der planmässigen Verleumdung des unschuldigen Lehrers. Sie stellte alle Strafanzeigen des Lehrers gegen die Mobbing-Truppe ein und erstellte eine über 350-seitige Anklageschrift, in welcher die Fakten zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert wurden. Sämtliche Strafanzeigen des Lehrers wurden zu "Falscher Anschuldigung" bzw. "Irreführung der Rechtspflege" pervertiert. 

2. Dr. Christoph Eymann war der verantwortliche Leiter des Basler Erziehungsdepartementes als Lehrer H. 2006 aus dem Basler Schuldienst gemobbt wurde. Eymann fühlte sich in seiner Ehre verletzt, weil Lehrer H. die Fakten ins Internet stellte. Zusammen mit seinem Anwalt Gabriel Nigon liess er den Blog des Lehrers ohne richterlichen Beschluss entfernen. 

3. Barbara Pfister war die Anwältin von Gaby Jenö, gegen welche Lehrer H. eine Privatklage wegen Übler Nachrede erstattete. 

4. Regula Steinemann war die Nachfolgerin von Barbara Pfister. Sie liess Lehrer H. betreiben, weil dieser die Anwaltskosten für Barbara Pfister nicht übernehmen wollte. 

5. Gaby Jenö war die Chefin des Lehrers. Sie stellte den Lehrer frei, mit der Begründung, er leide an einer psychischen Krankheit. Mit dieser satanischen Lüge wollte sie den Lehrer krankschreiben lassen. Weil Lehrer H. nicht bei Psychiater Dr. Daniel Fasnacht erschien, erhielt er von Gaby Jenö die Kündigung. 

6. Thomas Bärlocher war 2006 Präsident der SP Basel-Stadt und Personalleiter beim Basler Erziehungsdepartement. Wahrscheinlich stammt die Idee, den völlig gesunden Lehrer krank zu schreiben von ihm. Er ging sogar so weit, einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug für Lehrer H. zu veranlassen. Offensichtlich wollte man den Lehrer in der Psychiatrie so lange therapieren, bis man ihn hätte in die IV abschieben können. 

7. Peter Gutzwiller war Leiter des Schulpsychologischen Dienstes. In einem sog. Coaching gab er vor Lehrer H. zu helfen. In Tat und Wahrheit machte er das Gegenteil. Lehrer H. erzählte dem Psychologen von seinem Frust mit seiner neuen Chefin Gaby Jenö. Kraft seines Amtes deutete der Psychologe die Frustrationen des Lehrers in Aggressionen um, und machte diesen damit zu einem potentiellen Gewalttäter. In seinem Schreiben an Gaby Jenö deutete er an, dass Lehrer H. seine Aggressionen gegen sich selber und gegen andere richten könnte. Aufgrund dieses Schreibens hetzte man dem Lehrer einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals. 

Aus der Sicht der Beschwerdegegner sind alle Fakten ehrverletzend. Aus der Sicht von Bundesgerichtspräsidentin Jacquemoud-Rossari sind die Fakten sogar als "Planmässige Verleumdung" zu betrachten. Wir sind der Meinung die Schweiz braucht keine befangenen Richter, die Behördenkriminalität vertuschen, sondern aufdecken. 

Offensichtlich ist es aber von der Politik so gewollt, dass die Richterinnen und Richter in Lausanne ungestraft das Recht missbrauchen dürfen, um missliebige Bürgerinnen und Bürger mundtot zu machen. Lehrer H. hat es am eigenen Leibe erfahren, wie es ist, aufgrund eines staatlichen Lügen-Geflechts als angeblich potentieller Selbstmörder bzw. Amokläufer in die Mühlen des Staatsapparates zu geraten. Jetzt wurde Lehrer H. dafür bestraft, dass er sich getraute, die Fakten ins Internet zu stellen. 

Wenn man bedenkt, dass Lehrer H. immer noch der festen Überzeugung ist, dass alle Personen, die an diesem Kesseltreiben gegen ihn beteiligt waren, ihr Amt missbraucht haben, müsste das Lügenkartenhaus spätestens in Strassburg endlich einstürzen. Eine "planmässige Verleumdung" setzt nämlich ein Handeln "wider besseren Wissens" voraus. Lehrer H. hat nie "wider besseren Wissens" gehandelt. Er ist auch heute noch der festen Meinung, dass alle involvierten Personen ihr Amt vorsätzlich missbraucht haben. Leider ist gegen dieses kriminelle Justiz-System in der Schweiz aber kein Kraut gewachsen. 

Lehrer H. wird das aus seiner Sicht kriminelle Urteil von Jacquemoud-Rossari und Komplizen mit grosser Wahrscheinlichkeit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen. 

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