Mittwoch, 1. Juni 2022

Betreibung Nr. 22174309


Mit dem Entscheid des Gerichtspräsidenten lic. iur. T. Waldmeier wird die Betreibung Nr. 22174309 gegen Lehrer H. amtlich. Dass der Lehrer aus besonderen Gründen keine Corona-Maske tragen kann, geht dem zuständigen Gerichtspräsidenten des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West völlig am Arsch vorbei. Wörtlich schreibt er:

"Dem Gesuchsbeklagten stehen gemäss Art 81 SchKG die Einwendungen der Tilgung oder Stundung der Forderung per Urkundenbeweis sowie die Verjährungseinrede zu. Der Gesuchsbeklagte erhebt vorliegend keine dieser Einwendungen. Stattdessen macht er mit Schreiben vom 24.5.2022 im Wesentlichen und sinngemäss geltend, die Verfügung der Ordnungsbusse durch das Appellationsgericht Basel-Stadt sei rechtswidrig, weil es ihm aus gesundheitlichen Gründen und aus Gewissensgründen nicht möglich gewesen sei, der Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben nachzukommen."

Es ist klar erstellt, dass Lehrer H. aus besonderen Gründen keine Gesichtsmaske tragen kann. Wenn er eine solche Maske trüge, käme er sich vor wie ein Corona-Nazi. Lehrer H. möchte aber kein Corona-Nazi sein. Aus seiner Sicht ist die Maske das Symbol der Corona-Faschisten, die mit ihren Verordnungen und Gesetzen die Welt in eine Gesundheitsdiktatur verwandeln wollen. 

Mit dem Entscheid von Gerichtspräsident lic. iur. T. Waldmeier wird ersichtlich, dass die Corona-Nazis in der Schweiz nicht nur die Bundesverfassung mit Füssen treten, sondern auch die diversen Covid-Verordnungen und Covid-Gesetze. Lehrer H. kann aus besonderen Gründe keine Maske tragen, weil er den Corona-Faschismus nicht gutheissen kann, und weil er sich nicht den giftigen Fasern dieser beschissenen Masken aussetzen will. 

Selbstbestimmung und Selbstverantwortung haben bei den Corona-Nazis offensichtlich keinen Stellenwert. Die ganze schweizerische Verwaltung glaubt offenbar die krankhafte Wahnidee, dass die Bevölkerung wegen eines lächerlichen Erkältungsvirus vom Staat über Jahre hinweg terrorisiert werden müsse. 

Auch die Nazis glaubten, sie müssten Andersdenkende terrorisieren. Nach 1945 wurden sie mit drakonischen Urteilen für ihre Verbrechen bestraft. Wir wissen nicht, wann die Corona-Nazis für ihre Verbrechen bestraft werden. Es ist deshalb wichtig, sämtliche Beweise und Akten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 

Da in der Schweiz offensichtlich alle wichtigen Stellen mit Corona-Nazis besetzt sind, lohnt es sich für Lehrer H. nicht, den Entscheid des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West ans Kantonsgericht Basel-Landschaft zu ziehen. Mit jedem Schreiben, das Lehrer H. tätigt, wird er von den Corona-Nazis erneut zur Kasse gebeten. 

Dass Menschen, die sich aus besonderen Gründen keine Fascho-Maske vor das eigene Gesicht hängen, vom Staat betrieben werden, zeigt die widerlichste Fratze des Corona-Faschismus. Lehrer H. kann stolz auf sich sein. Er hat sich weder impfen noch testen lassen und erfreut sich nach wie vor bester Gesundheit. Es ist zu hoffen, dass die Corona-Nazis aufgrund ihrer "Impfungen" in den nächsten Jahren von selber aussterben werden.   

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