Montag, 9. Mai 2022

Albert Knobel - Plädoyer

 


Sehr geehrter Herr Richter Strauss

und sehr geehrte Anwesende

Auf meiner Einladung zur Gerichtsverhandlung steht VORLADUNG… jedoch betone ich ausdrücklich, dass ich aus eigenem Wunsch freiwillig hierhin gekommen bin. Dies jedoch notwendigerweise, weil ich aus meiner Sicht durch willkürlich wirkende Behörden falsch beschuldigt und danach sanktioniert worden bin… so dass dieses Unrecht nun durch eine neutrale Justizia geklärt werden muss.

Als ich zum Gericht lief, erinnerte ich mich an den 6. Mai 1957, meinen ersten Schultag. Ich war sehr neugierig, aber ausgesprochen schüchtern und niemals hätte ich daran gedacht, dass ich 65 Jahre später als freier Mensch mit serienmässig belastenden Strafbefehlen gefügig gemacht werden soll.

Was ist passiert? Die dramatischen Bilder einer Seuche in Wuhan und Bergamo anfangs 2020 hatten auch mich erschreckt. Als jedoch die «behördliche» Pandemie-, respektive Epidemie-Behauptung am 16. März 2020 mit einer panikartigen Machtabgabe der Bundesversammlung an den Bundesrat zu einem eigentlichen Staatsstreich führte, zeigte sich aufgrund vieler behördlicher und medialer Widersprüche mit umstrittenen bis willkürlichen Massnahmen bald eine eigentliche Verschwörungs-Praxis.

Am 1. April sprach ich deshalb einen Video-Appell an den Bundesrat zur zwingenden Einhaltung der Verfassungs-Ordnung mit unseren Grundrechten, welchen ich gegen Ende April in Facebook postete. Am SO 3. Mai begab ich mich nach Zürich zum Sechseläutenplatz, wo ich mich mit meinem Amtseid-Shirt, der Bundesverfassung und der Schweizerfahne hinstellte und dort wenige Gleichgesinnte traf.

Schon bald wurde ich jedoch von der Polizei abgeführt und aus der Stadt verwiesen; dies allein im Mai 2020 dreimal, wegen einem willkürlich verordneten, jedoch praktisch selektiv durchgesetzten Versammlungs-Verbot.

Meine klare Beurteilung dieser schädlichen Politik ergab sich aus umfangreichen Beobachtungen zum Sachverhalt in Verbindung zu jahrzehntelang in der Praxis angeeigneten Rechtskenntnissen.

Am 3. Juni schrieb ich an jedes Mitglied der Bundesversammlung die ausführlich begründete Frage: Wird in der laufenden Session die halbjährige Versager-Bilanz der Bundes-Versammlung als nationale Aufsichtsbehörde in Vertretung des Schweizer Volkes nun endlich beendet? Ohne Echo.

Nach einem am 11.12.2019 nicht korrekt durchgeführten Amtseid fehlte auch sträflich die Erfüllung des Untersuchungsgrundsatzes zur Epidemie-Feststellung und des Covid-19-Virus. Dies bis heute!

Folglich richtete ein sichtlich überforderter und durch umstrittene Experten- und Medien-Meinungen fremd beratener Bundesrat ein extrem verwirrendes Massnahmen- und Rechts-Chaos an. Mit teils wöchentlichen Jekami-Medienkonferenzen zu ständigen Veränderungen, aufgrund von angeblichen Infektions-Fallzahlen, wurden die Menschen massiv verunsichert und verängstigt.

Im nahen Zeitbereich meiner angeblichen Tat bei der Kundgebung vom 7.11.2020 bezieht sich das mich anzeigende Gesundheitsdepartement des Kanton Basel-Stadt in der «rechtlichen Qualifikation» auf sogenannte Grundlagen durch die Covid-19-Verordnung mit Daten vom 19. Juni, Version vom 30. Oktober, Stand vom 2. November, dazu Stand 1. Januar 2021 und Version vom 8. Januar mit Stand vom 9. Januar. Eine Zumutung für die Menschen! Und wer blickt da in der Praxis noch durch?

Massgebend war wohl auch eine grosse und stark verwirrende Medienkonferenz vom 21.10.2020*, bei der neben Skeptiker BR Alain Berset auch sieben Experten mitwirkten, u.a. Dr. Thomas Steffen, Kantonsarzt BS. Er war zusammen mit dem Basler Präsidenten der Gesundheitsdirektoren-Konferenz Dr. Lukas Engelberger eine treibende Kraft bei der Forderung nach stärkeren Massnahmen, ohne jedoch den wichtigen Beweis zu deren Notwendigkeit und Nutzen-Effizienz zu erbringen.

Nach meiner Teilnahme an der Basler Kundgebung vom 07.11.2020 zwecks «Wiederherstellung der Demokratie und Grundrechte» beschuldigte mich Kantonsarzt Dr. Thomas Steffen mit seiner Anzeige an die Staatsanwaltschaft vom 12.02.2021 (aufgrund des Polizeirapports vom 13.11.2021) konkret der Widerhandlung gegen die Maskentragpflicht.

Der in wesentlichen Teilen unkorrekte Polizeirapport stützt sich auf eine selektive Observierung und nachträgliche Videobetrachtung der Kundgebungs-Redner. Die Feststellung, dass lediglich «einige Teilnehmende» (.) keine Schutzmaske getragen haben, ist eine falsche Sachverhalts-Darstellung. Dies betrifft nämlich eindeutig eine überwiegende Mehrheit, welche längst nicht alle kontrolliert wurden.

(bestätigt am 27.11.2020 S. 4: von kaum einem Kundgebungsteilnehmer eingehalten wurden.)

Vorsätzlich tendenziös und falsch ist ebenfalls die Behauptung: Mit der demonstrativen Weigerung eine Schutzmaske zu tragen (.) ohne dass eine rechtlich anerkannte Ausnahme vorlag. Also ich hatte weder provoziert, noch wurde ich deswegen von einem Polizisten angesprochen. Es ist für mich ja völlig normal, dass ich nie solche schädlichen Masken trage! Also handelt sich hier offensichtlich um eine «falsche Anschuldigung» gegen mich und zu meinem Nachteil (StGB Art. 303).

Und eine weitere unqualifizierte Beschuldigung durch den Kantonsarzt trifft mich mit dem Vorwurf in der Anzeige und ergänzt im «Sachverhalt»: Mit diesem Vorgehen hat der Beschuldigte einen Beitrag zur Erhöhung des Risikos eines Superspreader-Anlasses geleistet und besonders rücksichtslos gehandelt. Solche Beschuldigungen durch offensichtlich pflichtwidrig handelnde Behörden weise ich als verantwortungsbewusster Verteidiger der verfassungsmässigen Ordnung entschieden zurück!

Wenn ich (und auch andere) tatsächlich so eine Ansteckungs-Gefahr verursacht hätte, weshalb hat man mich dann lediglich so intensiv beobachtet, auf dem Wagen als spontaner Redner, im Publikum beim Umarmen und beim Tanzen mit Christa Urech? Dann wäre es ja eine gefährliche Unterlassung der Sicherheits-Organe, dass man mich (und andere) nicht seuchen-spezifisch aussortierte und zur Gesundheits-Kontrolle oder gar in die Quarantäne abführte. Diese hinterhältige und unterdrückende Schreckungs-Politik muss endlich gestoppt werden. Die WAHRHEIT ist vereidigte Pflicht!

Im gleichen Sachverhalt steht aber auch betreffend Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung:

«Zu beachten ist, dass im öffentlichen Raum aufgrund staatspolitischer und grundrechtlicher Überlegungen die Sonderregelungen (.) nach Art. 6c bestehen.» 

Und: Im Gegensatz zur ausserordentlichen Lage im Frühling 2020 ist es nicht möglich, Ordnungs-bussen bei Nichteinhaltung der Vorgaben zu verhängen (.) mit Verweis auf das Epidemien-Gesetz.

Für dessen Anwendung bedarf es jedoch zwingend den korrekten Nachweis einer Epidemie!

Deshalb sagte Berset wohl am 21.10.2020: «Es gibt Sanktionen, die im Epidemiengesetz festgelegt sind. Das einzige, was momentan nicht geht, sind Ordnungsbussen. Dazu hätte es eine Gesetzes-änderung gebraucht.»

Und Dr. Steffen schreckt und spaltet an der gleichen Medienkonferenz sogar gegen Kinder mit den Worten: «Wenn Kinder häufig mit Erwachsenen in Kontakt kommen würden, könne es situativ sein, dass sie in Quarantäne geschickt würden.»  Also was sind das für gefühlslose «Menschen»?

Weiter: «Es wird immer gefährlich, wenn es heimelig wird.» Und: «Ja man soll von einer zweiten Welle reden.» Solche zweite Wellen seien manchmal länger und härter als erste.  Dazu unglaublich: Corona sei ein Generationenprojekt. «Wir müssen da durch und wir müssen gut durch.»

 

ZWECK DER KUNDGEBUNG

Demonstrieren für die Wiederherstellung der Demokratie und Grundrechte. Um zu erreichen,

dass eine tatsächliche Überprüfung der Corona-Massnahmen stattfinde und juristische Wege

und Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Das ist nicht einfach zum Zeitvertreib, sondern nach dem Verweigern der Gewaltenteilung eine Bürgerpflicht in der direkten Demokratie.

Die Gesinnung und das Wirken von Behörden wie Dr. Steffen und weiteren zeigt, dass WIR unsere verfassungsmässige Ordnung zwingend und sehr schnell wieder herstellen müssen. Man darf nicht von nächsten Wellen oder Mutationen reden, solange während schädlichen und langen zwei Jahren nicht einmal die bisherigen Beweis-Mängel erfüllt worden sind!

Bei uns wurde minutiös observiert und selektiv einseitig ermittelt, jedoch wird das Wichtigste beharrlich verweigert, nämlich diese Epidemie und das Covid-19-Virus wissenschaftlich zu beweisen. Diese sträfliche Unterlassung macht alles andere obsolet, respektive illegal.

AKTEN-Einsicht

Berichtigung: Meine Rede wurde falsch zitiert. Ich betonte zur Wichtigkeit der Verfassung nicht die ersten 9 Artikel, sondern die ersten 9 Seiten (mit den Grundrechten und bis Art. 41 Sozialziele).

KONTOAUSZUG PERSON / Debitorenrechnung

Es gibt keine «Offene Busse» von CHF 100, diese Kontenblätter sind sofort zu löschen

STRAFBEFEHL

Beschuldigte Person:      Nationalität: unbekannt

…wird schuldig erklärt:  

Wiedersetzung gegen Massnahmen gegenüber der Bevölkerung i.S. des Epidemiengesetzes.

Diese Formulierung stört mich, sie wirkt diktatorisch und riecht nach Agenda 2030.

= Massnahmen gegen die Eindämmung der Pandemie/Epidemie

= falsche Rechtsanwendung

In Anwendung von           EpG / Covid-19-Verordnung besondere Lage (Stand 2.11.2020)

= falscher Sachverhalt und falsche Rechtsanwendung

Dabei trug die beschuldigte Person (.) bewusst die vorgeschriebene Schutzmaske nicht.

               = tendenziös beschuldigt

 

MASKEN-DISPENS

Gemäss Art. 3b Abs. 2 der Covid-19-Verrordnung besondere Lage sind folgende Personen von dieser Pflicht ausgenommen, eine Gesichtsmaske tragen zu müssen:

a.      Kinder vor ihrem 12. Geburtstag.

b.      Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

Ich trage nie eine solche Pseudo-Schutzmaske, dies aus gesundheitlichen (BV Art. 10 u.w.), ethischen (BV Art. 7 u.w.), religiösen (BV Art. 15) und rechtlichen Gründen (BV Art. 5, 6, 8, 35, 36 u.w.) und ich habe auch kein medizinisches Attest zur Befreiung. Manchmal zeigte ich das Sach- und Rechtsattest, dessen Gültigkeit (fälschlicherweise) mehrheitlich abgesprochen wurde.

Von Freunden aus vorangehenden Gerichtsverfahren ist mir bekannt, dass das Vorweisen eines medizinischen Attestes genügte, um sofort freigesprochen zu werden. Es wäre also verlockend und effizient gewesen, ein solches Befreiungs-Attest für heute nachträglich und rückdatiert zu besorgen.

Jedoch ganz klar nicht für mich, denn im Gegensatz zu BP Cassis verurteile ich solche Täuschungen. 

Er hingegen erklärte in der SRF-ARENA stolz, dass das falsche Ausstellen von Totenscheinen völlig normal sei (also Urkundenfälschungen mit wirtschaftlichen und strafrechtlichen Folgen…). Diese dienen nämlich ebenfalls als Grundlage für schädliche und kostenverursachende Massnahmen.

Und mit dem eindeutigen Verweis auf die diesbezügliche Fremdbestimmung der WHO hat er gleich noch den Volks- und Landesverrat erklärt, sowie weitere Straftaten wie Bevorteilung, usw.

Es ist wirklich nicht zu fassen, mit welcher Rechts-Ignoranz und Arroganz unsere Behörden wirken, dies alles zu unserem Schaden.

Von SCHUTZMASKEN ist bei Anordnungen und in Rechtsverfahren immer die Rede.

Diese Fashion- und andere Masken schützen jedoch nur vor Bussen und nachweislich nicht vor Viren.

Das ist faktisch eine Vortäuschung von ausreichendem Schutz, was jedoch in einer echten Pandemie schnell mal tödlich sein kann.

Laut Koch haben Masken vor allem einen erzieherischen Wert, was wiederum gegen mehrere Grundrechte und auch Strafgesetze verstösst. Wann folgt die Politik endlich wieder der Wahrheit und dem Recht, anstatt der aktuellen Täuschungen und wirtschafts-motivierten Rechtsbeugung.

AKTEN-EINSICHT

Benachteiligung normaler Bürger gegenüber Anwälten… denen wird ein USB-Stick gratis zugeschickt und uns in solchen Verfahren eh schon benachteiligten Normalbürgern wird für jede A4-Kopie

CHF 1.00 verrechnet (AK = CHF 40.00).

Die Verhandlungsverschiebung vom 18.03. auf den 6.05.2022 erfolgte mit einer respektlos kurzfristigen Mitteilung ca. 2,5 Std vor der geforderten Bereitschaftszeit.

Einseitiges Recht für Behörden und gegen Bürger…

UNTERSUCHUNGSGRUNDSATZ zur EPIDEMIE und zum Virus COVID-19

Seit Beginn und bis heute fehlen diese zwingend notwendigen Sachverhalts-Feststellungen, welche für die richtige Rechtsanwendung unmissverständlich nötig sind.

Ebenso wurde die Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung sträflich negiert oder gar verweigert. Mangels politischem Lösungswillen muss dieses Verhalten strafrechtliche Konsequenzen haben.

Analog StGB Art. 275 u.w.:  Gefährdung, Änderung oder Störung der verfassungsmässigen Ordnung.

Stattdessen werden weiterhin Zertifikate entwickelt, sowie verfassungswidrige Abkommen mit der WHO angestrebt (Pandemie-Pakt), dazu das WEF unterstützt und mit unserer Armee und vielen Kantons-Polizisten geschützt, sowie bei jeder Gelegenheit die verfassungswidrige AGENDA 2030 propagiert (Lichtshow am Bundeshaus, Briefmarken, usw.).

Ich lasse mich nicht kriminalisieren bei der Verteidigung unserer Grundrechte und Verfassung und behalte mir selbst Anzeigen gegen fehlbare Behörden vor!

Nachdem ich vor diesem Gericht mehrere Offizial-Delikte erwähnte, darf ich wohl erwarten, dass nun von Amtes wegen STRAF-ANTRÄGE gestellt werden gegen die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesversammlung (massive Verletzung von BV Art. 148 u.w.), sowie gegen viele fehlbaren Behörden auf allen Staatsebenen und sämtliche deliktbeteiligten Akteure mit staatlichen Aufgaben 

Als Beschuldigter stelle ich dem Gericht folgenden Antrag:

1.      Die im Strafbefehl und der Vorladung gegen mich erhobenen Beschuldigungen wegen

„Widersetzung gegen Massnahmen gegenüber der Bevölkerung i.S. des Epidemien-gesetzes» weise ich vollumfänglich zurück.

Diese falsche Anschuldigung sei aufzuheben, verbunden mit einem vollständigen Freispruch.

2.      Die Umtriebe wegen dieser willkürlichen Anzeige, sowie die Entschädigung und Spesen für den 18.03.2022 (kurzfristig verschobener Termin), den 02.05.2022 (Akteneinsicht) und den 06.05.2022 seien durch die Verursacher zu vergüten.

Mit dieser Anklage und den unverhältnismässigen Sanktionen wegen meinen angeblichen Vergehen handelte der Staat viel mehr willkürlich und sträflich rechtswidrig, so mutmasslich gegen

·        StGB Art. 1 „Keine Sanktion ohne Gesetz“.
Falsche Rechtsanwendung (ohne rechtsgenügliche Beweise für eine Epidemie!).

·        Art. 11 „Begehen durch Unterlassen“ der Beweispflicht zur Epidemie, eventuell mit der Folge von „fahrlässiger Körperverletzung“ nach Art. 125 StGB durch offensichtlich willkürlich verfügte Massnahmen, sowie betreffend unterlassenem Schutz unserer für alle streng verbindlichen Verfassungs-Grundrechte, infolge sträflicher Missachtung von Art. 5, 35 und 36 bei der Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben.

Ebenfalls verweise ich bzgl. den amtlichen Pflichtverletzungen auf das ZGB mit

Art. 2 Abs. 1 „Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.“

Abs. 2 „Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.“

Art. 8 „Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.“

Weitere mutmassliche Straftatbestände der Behörden ergeben sich analog

Art. 181 „Nötigung“ (mittels Anordnung von willkürlichen Massnahmen),

Art. 258 „Schrecken der Bevölkerung“,

Art. 260bis „Strafbare Vorbereitungshandlungen“ (durch passive bis aktive Unterstützung des WEF zum „Great Reset“ usw.),

Art. 266 „Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft“ (durch ungeprüfte Durchsetzung fremder Interessen zum Schaden der Schweiz),

Art. 275 „Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung“ durch wiederholt unzulässig unverhältnismässige Einschränkungen von Grundrechten (!), ebenso durch die Ergebnisse des WEF,

Art. 287 „Amtsanmassung“ (nach wiederholten Vergehen gegen den Amtseid),

Art. 303 „Falsche Anschuldigung“ (betreffend meinem angeblichen Vergehen),

Art. 305 „Begünstigung“ von fremden Interessen (WHO, GAVI, usw.),

Art. 312 „Amtsmissbrauch“ und allenfalls weitere.

Ebenfalls appelliere ich an die Erfüllung der Schweizer Strafprozessordnung gemäss

Art. 3                    Achtung der Menschenwürde und Fairnessgebot

Art. 4 Abs. 1        Unabhängigkeit

Art. 6                    Untersuchungsgrundsatz

Art. 10                 Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung

Diese hier genannten mutmasslichen amtlichen Vergehen wiegen (nach unserer verbindlichen Rechtshierarchie) weit schwerer als die mir zur Last gelegten und offensichtlich falschen Anschuldigungen.
Wegen wiederholter amtlicher Unterlassung der Beweispflicht zur Epidemie und vorgenannt mutmasslichen Vergehen durch grundsätzlich vereidigte und daher verantwortliche Behörden, wäre meine angebliche „Wiedersetzung gegen Massnahmen“ im Hinblick auf die notwendige Verteidigung der Gewaltenteilung, sowie dem Schutz unserer Verfassungs-Ordnung und einer drohenden gesundheitlichen Gefährdung durch das Maskentragen sogar eine individuelle menschliche Pflicht.

Als freier und verantwortungsbewusster Mensch ist es im schweizerischen direkt-demokratischen Rechtsstaat (gemäss BV Art. 5a „Grundsatz der Subsidiarität“ und Art. 6 „Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung“) also nicht nur mein Recht, sondern in Verbindung mit StGB Art. 11 „Begehen durch Unterlassen“ und StPO Art. 302 „Anzeigepflicht“ grundsätzlich sogar meine Pflicht, mich gegen jede staatliche Willkür zu wehren.

Dies aktuell besonders auch zur individuellen Mithilfe zwecks Verminderung der riesigen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kollateral-Schäden, wegen den vielen willkürlichen Massnahmen im Zusammenhang mit diesem offensichtlichen Epidemie-Betrug.

Der Bundesrat und die zuständigen Aufsichts-Behörden haben es nämlich von Anfang an bis heute sträflich versäumt, den Grundlagenbeweis sowohl für die ausserordentliche Lage, wie auch für die willkürlich verlängerte besondere Lage zu erbringen (siehe EpG Art. 2 bis 7 und weitere). Dies alles, obwohl ich alle Mitglieder der Bundesversammlung am 4. Juni 2020 mit einem ausführlich begründeten Mail auf dieses Versäumnis aufmerksam machte und zum sofortigen rechtmässigen Handeln aufforderte.

Dies insbesondere bezüglich dem Virus Covit-19, das bis heute nie isoliert und als solches nie rechtmässig eindeutig festgestellt werden konnte. Darüber hinaus fehlen für die ebenfalls wichtigen Kriterien einer Epidemie eine markante Übersterblichkeit und die angebliche, respektive wohl oft vorgetäuschte Spitalüberlastung (bei gleichzeitig massivem Bettenabbau in den IPS und mehreren total unverständlichen Spitalschliessungen…!).

Weitere amtliche Täuschungen der Menschen zur angeblichen Notwendigkeit von Massnahmen basieren auf den labor-manipulierten PCR-Tests, welche nicht nur über falsch-positive Resultate falsche Grundlagen liefern, sondern faktisch gar keine Infektionen feststellen können. Fälscher geht‘s nimmer! Ebenso willkürlich jongliert wurde mit den Inzidenz-Werten und weiteren nicht bewiesenen Gefahren-Meldungen, welche die Bevölkerung schreckten.

Mit all diesen amtlichen Missständen bis Vergehen und der Festsetzung der willkürlichen und schädlichen Massnahmen wird nicht nur gegen BV Art. 2 Abs. 1, Art. 5 und Art. 6 verstossen, sondern auch gegen Art. 35 Abs. 1 und 2 sowie gegen Art. 36 Abs. 3 und 4 unserer Bundesverfassung und damit auch gegen den verbindlichen Amtseid. Bereits daraus ergibt sich mit dem Epidemien-Gesetz die falsche Rechtsanwendung!

Und es kommt noch schlimmer: Die vorgängig mehrmals erwähnten fehlenden wissenschaftlichen Beweise machen alles um COVID-19 zur Glaubensfrage, ergo wird die falsche Rechtsanwendung über das Epidemien-Gesetz und das Covid-19-Gesetz sogar zum Glaubenszwang. Dies steht ebenfalls im klaren Widerspruch zum Verfassungs-Grundrecht Art. 15, welcher die Glaubens- und Gewissens-freiheit gewährleistet und somit jeglichen Glaubenszwang untersagt!

Zur Rückweisung der gegen mich erhobenen falschen Anschuldigungen berufe ich mich weiter auf mehrheitlich unantastbare Grundrechte unserer Verfassung und mache insbesondere geltend:

-        Art. 7     Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

-        Art. 8     Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot

-        Art. 9     Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben.

-        Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

-        Art. 22 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet!

Letztendlich verweise ich noch auf die Verfahrensgarantien Art. 29 bis 32 unserer für alle verbindlichen Verfassung. Die amtliche Wahrheit und die Gewaltenteilung sind zwingende Pflichten, als Grundlage für jede amtliche Tätigkeit und zur Wahrung der faktischen Funktion unseres Rechtsstaates.

Dazu sichert uns vor allem auch die Amtseid-Garantie die Einhaltung der Verfassungs-Grundrechte bis hin zur Verhältnismässigkeit in Bezug auf den korrekten Sachverhalt und der hierfür richtigen Gesetzesanwendung!

Zu all dem appelliere ich auf die Beachtung von Art. 3 Abs. 3 des Parlaments-Gesetzes (mit Analogien bei allen Instanzen und Kantonen): „Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde zu leisten, verzichtet auf sein Amt.“ (was nach Treu und Glauben auch bei Vergehen gegen den Amtseid als Amtsverzicht wirksam sein müsste und in der Folge zum Tatbestand der Amtsanmassung führt),

sowie auf Art. 35 und 36 der Bundesverfassung mit der Verbindlichkeit:

„Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen“, und „wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.“

„Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (…), sie müssen verhältnismässig sein und deren Kerngehalt ist unantastbar.“

Also wenn wir den Staatsdienern und den vereidigten Regierungen erlauben, das Gesetz zu brechen, respektive wenn wir ihre unverhältnismässigen Einschränkungen von Grundrechten mit willkürlich verordneten Massnahmen wegen einem vorgeblichen und nicht erwiesenen Notstand einfach weiter dulden, was hält sie dann davon ab, so einen Notstand einfach zu behaupten, um selbst das Gesetz zu brechen und illegal Macht gegen Menschen auszuüben…?

Der Schutz unserer Grundrechte und Verfassung ist in der direkten Demokratie höchste Bürger-Pflicht, denn nur der Volkssouverän darf die Verfassung nach verbindlichen Regeln ändern!

Und wer Gefährdungen der verfassungsmässigen Ordnung aktiv oder durch Unterlassung passiv unterstützt, macht sich analog StGB Art. 275 ebenfalls strafbar (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).

Der Zeitpunkt wird unweigerlich kommen für eine seriöse Aufarbeitung dieser amtlichen Vergehen bis Verbrechen, welche für die Schweiz und den Behörden vertrauenden Menschen ohne erwiesene Not einen riesigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schaden verursachten. Wir haben keinen Gesundheits-Notstand, sondern eine Regierungs-Krise wegen einem Total-Versagen der Aufsichts-Behörden, welches zu einem VERFASSUNGS-NOTSTAND und zu dieser Corona-Diktatur führte.

Sehr gerne würde ich meine Zeit anders verbringen, als mich nach BV Art. 22 legal auf der Strasse mit Menschen zu versammeln, um gemeinsam gegen diese willkürlichen Massnahmen und für unsere Grundrechte einzustehen. Doch der Schutz unserer Bundes-Verfassung ist eine Bürgerpflicht, die wir auch als Staatsbürgen nie unterlassen dürfen und wofür uns die Polizei gemäss ihrem Amtseid jederzeit und überall ohne Einschränkungen schützen müsste!

Denn „Sie schwören (oder geloben) die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und die Pflichten Ihres Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“

Was sie für ihre Amtslegitimation auch explizit bestätigen müssen mit: „Das alles gelobe ich“ oder „Das alles schwöre ich, so wahr mir Gott helfe.“  So viel zu den zwingenden amtlichen Pflichten. 

WIR Menschen müssen unsere Grundrechte gegen jede täuschende „politische Korrektheit“ jederzeit und überall verteidigen, bis die per Eid oder Gelübde garantierte KORREKTE POLITIK wieder durch alle Behörden praktiziert wird.

ALBERT Knobel

BEWEISANTRÄGE an das Gericht:

      ·        Frage der Gerichts-Legitimation bzgl. öffentlich-rechtlicher Firma…?

·        Frage der Legitimation des Richters bzgl. korrektem Amtseid mit vorgesehenen Sanktionen bei Vergehen gegen den Amtseid…?

·        Beweis betreffend Sachverhalt zur Epidemie und einer «besonderen Lage»…

·        Beweis betreffend realer Existenz und Gefährlichkeit dieses Virus Covid-19…

·        Beweis für die Notwendigkeit von Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-EPIDEMIE

·        Beweis für die angebliche Übersterblichkeit

·        Beweis für einen vorgetäuschten Spital-Notstand

·        Beweis für die einwandfreie Funktion des PCR-Test zur Feststellung von Infektionen.

·        Beweis für die Korrektheit von «laborbestätigte Fälle»…

·        Beweis für die Richtigkeit der täglich behaupteten Fallzahlen…

·        Beweis für die Nützlichkeit der Masken gegen Virenbefall…

·        Unschädlichkeits-Garantie für Masken bei Kindern…!

·        Einhaltung der Arbeitsschutz-Bestimmungen (nach 2 Std. Maskentragen ist 30 min natürliches Atmen an der frischen Luft vorgeschrieben und zwingend nötig). 

 

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