Mittwoch, 13. April 2022

Die Urteilsbegründung des Basler Appellationsgerichts

Lehrer H. wird von der Basler Justiz systematisch unfair behandelt. Seit 2006 kämpft er für sein Recht und wird von den Basler Gerichten nach Strich und Faden ausgetrickst und abgezockt. Aus unserer Sicht handeln die Basler Gerichte hoch kriminell. Sie stellen vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen auf, um unschuldige Menschen zu kriminalisieren und finanziell zu schädigen. 

Auch im neusten Fall wird Lehrer H. von Dr. Patrizia Schmid und ihren Komplizen Dr. Christoph A. Spenlé und Dr. Andreas Traub zur Kasse gebeten, weil er seine verfassungsmässigen Rechte wahrgenommen hat. Lehrer H. hatte sich getraut, gegen den umstrittenen Dr. Lucius Hagemann Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch zu erstatten. Zur Erinnerung: Hagemann wollte den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre unbedingt im Gefängnis versenken und ihn dazu nötigen, sämtliche Fakten aus dem Internet zu löschen. Für jeden Normalbürger ist ein solcher Richter entweder unzurechnungsfähig oder kriminell. Schmid, Spenlé und Traub hingegen pervertieren die rechtmässige Strafanzeige des Lehrers zur "falschen Anschuldigung". 

Mit einer solch perversen Rechtsauslegung beweisen Schmid und Konsorten einmal mehr, dass von den Basler Gerichten keine Gerechtigkeit zu erwarten ist. Laut Art. 9 der Bundesverfassung hat jede Person Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werde. Genau diesem Anspruch genügen Basler Richter in der Regel nicht. In dem sie Lehrer H. verurteilen, weil dieser davon überzeugt ist, dass er von einem kriminellen Richter rechtswidrig zu 2 Jahren Haft verurteilt worden ist, handeln die drei Richter des Basler Appellationsgerichts willkürlich und nicht nach Treu und Glauben. 

Wenn sie nach Treu und Glauben urteilen würden, könnten sie sich in den Gemütszustandes eines unschuldig verurteilten Menschen hineinversetzen, der zu Hause von einer Sondereinheit überwältigt wird und die nächsten 90 Tage in Sicherheitshaft verbringen muss, weil ihn der zuständige Richter vorsätzlich als "Kapitalverbrecher" diffamiert hat. 

Lehrer H. hat anlässlich der Verhandlung vom 24. März 2022 den Richtern klar gemacht, dass er die Strafanzeige gegen Hagemann nicht wider besseren Wissens, sondern aus Überzeugung getätigt habe. Das interessierte die Rechtsverdreher des Basler Appellationsgerichts natürlich nicht im geringsten. Wörtlich schreiben die drei Juristen:

"Wie bereits erwähnt, war der Berufungskläger aufgrund der zahlreichen eingestellten Verfahren wegen Amtsmissbrauch, die er durch frühere Anzeigen initiiert hatte, bestens mit der Materie vertraut. Seine anhaltende Weigerung, die allgemeine Rechtsauffassung zu akzeptieren, kann trotz seines abweichenden persönlichen Rechtsempfindens nicht zur Verneinung des Vorsatzes führen, sondern belegt vielmehr die bewusste Widerhandlung gegen den Tatbestand der falschen Anschuldigung."

Die rabulistische Rhetorik dieser drei Richter ist kaum zu überbieten, beweist aber eindrücklich, mit welcher Arroganz am obersten Basler Gericht "Recht" gesprochen wird. Obwohl der subjektive und der objektive Tatbestand vollständig fehlen, konstruieren die drei Juristen mit Doktor-Titel aus einer legitimen Strafanzeige gegen einen fehlbaren Richter eine "falsche Anschuldigung". Es ist richtig, dass alle Strafanzeigen des Lehrers gegen kriminelle Beamten und Behörden vom Basler Justiz-Filz systematisch eingestellt wurden. Das persönliche Rechtsempfinden des Lehrers dürfte sich dabei aber nicht grundlegend verändert haben. Laut Art.8 der Bundesverfassung sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Das sehen die Beamten und Behörden aus dem Basler Justiz-Filz natürlich anders. Deren "allgemeine Rechtsauffassung" erlaubt es offensichtlich, dass Beamte und Behörden in Basel-Stadt ihre kriminelle Energie ungestraft ausleben dürfen.

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