"Zusammenfassend hat das Einzelgericht in Strafsachen das Verhalten des Beschwerdeführers mit Recht als unentschuldigtes Nichterscheinen gem. Art. 356 Abs. 4 StPo qualifiziert, was zur Folge hat, dass die Einsprache als zurückgezogen gilt."
Mit anderen Worten: Weil Lehrer H. keine Corona-Nazi-Maske tragen wollte, stellt das Basler Appellationsgericht fest, Lehrer H. habe seine Einsprache gegen den Strafbefehl zurückgezogen. Mehr Justiz-Perversion ist nicht mehr möglich! Für seinen perversen Richter-Spruch verlangt Christian Hoenen von Lehrer H. Fr. 800.--.
Dass der ganze Corona-Wahnsinn nicht aus medizinischen Gründen, sondern vor allem zur Unterdrückung, Kontrolle und Abzockung der Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes organisiert wurde, wird im Entscheid des Basler Appellationsgerichts nur am Rande erwähnt. Wörtlich schreibt Hoenen:
"Es ist abschliessend darauf hinzuweisen, dass niemand dazu gezwungen ist, eine medizinische Einwegmaske (Hygiene-Maske) zu tragen, welcher - nach Ansicht des Beschwerdeführers - gesundheitsschädliche Gase entströmten, sind doch auch waschbare Stoffmasken in der Schweiz zulässig."
Dass Lehrer H. für diesen juristischen Scheissdreck Fr. 800.-- bezahlen soll, zeigt einmal mehr den desolaten Zustand der Basler Justiz. Der Entscheid des Basler Appellationsgerichts beweist, dass der staatlich geförderte Corona-Faschismus keine Verschwörungstheorie ist, sondern perverse Realität.
Lehrer H. kennt Christian Hoenen schon länger. Als H. von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann zu 90 Tagen "Beugehaft" verurteilt wurde, entliess Hoenen den unschuldigen Lehrer erst nach 20 Tagen aus der rechtswidrigen Haft. Nachdem Lehrer H. von der ausserordentlichen Staatsanwältin Esther Omlin in allen Punkten freigesprochen wurde, wurde Omlin von Hoenen persönlich gezwungen, Anklage gegen Lehrer H. zu erheben. Dass Hoenen jetzt auch in Zeiten des Corona-Faschismus gegen Lehrer H. intrigiert, ist nicht weiter verwunderlich. Ob so viel Befangenheit vom Bundesgericht durchgewunken wird, ist jedoch fraglich.
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