Donnerstag, 7. April 2022

Corona-Faschismus beim Basler Appellationsgericht

Christian Hoenen gehört angeblich zu den demokratischen Juristen des Kanton Basel-Stadt. In Tat und Wahrheit gehört er zu den Staatsfunktionären des Basler Appellationsgerichts, die Menschen strafrechtlich verfolgen, wenn sie ihre Grundrechte wahrnehmen. Lehrer H. hatte während der weltweiten Corona-Hysterie am Basler Rhein-Ufer Schach gespielt und wurde von den beiden Polizisten Zimmermann und Loosli wegen angeblicher Missachtung des damaligen Corona-Abstandes von 2 Metern mit einer Busse von Franken 100.-- bestraft. Weil Lehrer diese Busse nicht bezahlen wollte, wurde er von der Basler Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl eingedeckt. Natürlich erhob Lehrer H. Einspruch gegen diesen Strafbefehl. Als der Lehrer allerdings vor dem Basler Strafgericht seine Argumente präsentieren wollte, wurde er von Strafgerichtspräsident Roland Strauss nicht ins Gerichtsgebäude gelassen, weil H. keine Lust hatte, eine Corona-Nazi-Maske zu tragen. Aufgrund der Tatsache, dass Lehrer H. die Corona-Nazi-Maske verweigerte, behauptete Roland Strauss, Lehrer H. habe seine Einsprache zurückgezogen. Mit dem Entscheid vom 14. März 2022 behauptet jetzt auch Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen, Lehrer H. habe mit seiner Corona-Nazi-Maskenverweigerung seine Einsprache zurückgezogen. Wörtlich schreibt Hoenen:

"Zusammenfassend hat das Einzelgericht in Strafsachen das Verhalten des Beschwerdeführers mit Recht als unentschuldigtes Nichterscheinen gem. Art. 356 Abs. 4 StPo qualifiziert, was zur Folge hat, dass die Einsprache als zurückgezogen gilt." 

Mit anderen Worten: Weil Lehrer H. keine Corona-Nazi-Maske tragen wollte, stellt das Basler Appellationsgericht fest, Lehrer H. habe seine Einsprache gegen den Strafbefehl zurückgezogen. Mehr Justiz-Perversion ist nicht mehr möglich! Für seinen perversen Richter-Spruch verlangt Christian Hoenen von Lehrer H. Fr. 800.--. 

Dass der ganze Corona-Wahnsinn nicht aus medizinischen Gründen, sondern vor allem zur Unterdrückung, Kontrolle und Abzockung der Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes organisiert wurde, wird im Entscheid des Basler Appellationsgerichts nur am Rande erwähnt. Wörtlich schreibt Hoenen:

"Es ist abschliessend darauf hinzuweisen, dass niemand dazu gezwungen ist, eine medizinische Einwegmaske (Hygiene-Maske) zu tragen, welcher - nach Ansicht des Beschwerdeführers - gesundheitsschädliche Gase entströmten, sind doch auch waschbare Stoffmasken in der Schweiz zulässig."

Dass Lehrer H. für diesen juristischen Scheissdreck Fr. 800.-- bezahlen soll, zeigt einmal mehr den desolaten Zustand der Basler Justiz. Der Entscheid des Basler Appellationsgerichts beweist, dass der staatlich geförderte Corona-Faschismus keine Verschwörungstheorie ist, sondern perverse Realität. 

Lehrer H. kennt Christian Hoenen schon länger. Als H. von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann zu 90 Tagen "Beugehaft" verurteilt wurde, entliess Hoenen den unschuldigen Lehrer erst nach 20 Tagen aus der rechtswidrigen Haft. Nachdem Lehrer H. von der ausserordentlichen Staatsanwältin Esther Omlin in allen Punkten freigesprochen wurde, wurde Omlin von Hoenen persönlich gezwungen, Anklage gegen Lehrer H. zu erheben. Dass Hoenen jetzt auch in Zeiten des Corona-Faschismus gegen Lehrer H. intrigiert, ist nicht weiter verwunderlich. Ob so viel Befangenheit vom Bundesgericht durchgewunken wird, ist jedoch fraglich.            

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