Dienstag, 8. Juni 2021

Claudius Gelzer - Urteil vom 17. Februar 2021

                       

Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer versucht schon seit einigen Jahren den völlig unschuldigen Lehrer H. wegen "Falscher Anschuldigung", "Irreführung der Rechtspflege" und "planmässiger Verleumdung" zum Verbrecher zu stempeln. Auch in seinem neusten Urteil vom 17. Februar 2021 behauptet er, Lehrer H. habe diese Verbrechen begangen. Die Wahrheit ist: Lehrer H. hat keine dieser Straftaten begangen. Er hat sich mit bestem Wissen und Gewissen gegen die Kündigung gewehrt, die sich der ehemalige Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann mit seinen Mitarbeitern Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer und Thomas Baerlocher ausgedacht hatten. Diese Personen hatten sich bekanntlich gegen Lehrer H. verschworen und ihm unterstellt, er sei ein gefährlicher, psychisch kranker, potentieller Gewalttäter. Zwar hatte Lehrer H. keinerlei Drohung gegen seine Vorgesetzten geäussert, aber zahlreiche Dokumente belegen, dass die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann alles unternahmen, um aus dem engagierten Lehrer H. einen gefährlichen potentiellen Gewalttäter zu machen. 

Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. nie gewalttätig aufgefallen. Er hat sich gegen die aus seiner Sicht rechtswidrige Kündigung gewehrt und die Fakten im Internet veröffentlicht. Er hat Strafanzeigen erstattet gegen sämtliche Funktionäre, die ihn in die Arbeitslosigkeit katapultiert hatten. Mit seinem Urteil vom 17. Februar 2021 hat Richter Claudius Gelzer alle Personen, die an der Entlassung des Lehrers mitgewirkt hatten, weissgewaschen und das Mobbingopfer Lehrer H. zum kriminellen Täter abgestempelt. Da Lehrer H. noch nie in seinen Leben kriminell handelte, müssen wir davon ausgehen, dass Richter Claudius Gelzer selber kriminelle Energie aufweist. Bereits zwei Mal wurden seine Urteile vom Bundesgericht zurückgewiesen. Beim ersten Mal behauptete der mutmasslich kriminelle Richter die Äusserungen des Lehrers seien ein Dauerdelikt, beim zweiten Mal war die vorgenommene Strafzumessung nicht bundesrechtskonform. 

Auch das neuste Urteil von Gelzer ist wieder gespickt mit frechen Lügen. Gelzer behauptet, Lehrer H. habe seine Chefin Gaby Jenö falsch angeschuldigt, als er Strafanzeige gegen die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule einreichte. Tatsache ist, Gaby Jenö ist in Tat und Wahrheit die Täterin. Sie hatte den unschuldigen Lehrer bezichtigt, Drohungen ausgestossen zu haben. Laut Gelzer soll Lehrer H. auch die beiden Anwältinnen, die Gaby Jenö verteidigten, verleumdet haben. In Tat und Wahrheit hat Lehrer H. Lehrer H. nur seine Meinung über diese Rechtsverdreherinnen geäussert, was in einem totalitären Staat natürlich strengstens verboten ist. Die perfideste Lüge von Gelzer ist aber die haltlose Behauptung, Lehrer H. habe die Rechtspflege in die Irre geführt. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Bruno Glauser ein Funktionär der Basler Staatsanwaltschaft behauptete ohne jegliche Beweise, der Blog "Advocatus" sei ein Produkt des Lehrers. Mit dieser infamen Lüge, bezichtigte die Basler Staatsanwaltschaft den unschuldigen Lehrer eine Irreführung der Rechtspflege begangen zu haben. Alle Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft weisen darauf hin, dass dieser Blog nicht von Lehrer H. stammen kann, dennoch verurteilte Claudius Gelzer den unschuldigen Lehrer wegen angeblicher Irreführung der Rechtspflege. 

Dass Claudius Gelzer sämtliche Fakten, die Lehrer H. auf seinem Blog veröffentlicht hat, zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert, zeigt das Bild eines Richters, der mit allen Mitteln versucht, den kriminellen Staatsterror weiss zu waschen. Seit auf der ganzen Welt angeblich ein Killervirus ausgebrochen sein soll, werden auch in Basel-Stadt die Grundrechte vorsätzlich ausgehebelt. Wörtlich schreibt der Richter:

"Allerdings hat das Appellationsgericht am 14. Januar 2021 insbesondere in Anwendung der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ein Schutzkonzept, welches am 15. Januar 2021 auch im Internet auf der website des Appellationsgerichts unter der der Registerkarte "Pandemiesituation" veröffentlicht worden ist, hält unter anderem fest, dass Verhandlungsbesuche als Zuschauer/innen bis auf Weiteres nicht mehr möglich sind. Beim Freund des Berufungsklägers handelt es sich nicht um einen akkreditierten Medienschaffenden, weshalb seine Teilnahme an der Verhandlung als Zuschauer nicht hat bewilligt werden können." 

Die beiden Freunde von Lehrer H., welche die Verhandlung mitverfolgen wollten, waren bereit eine Corona-Maske zu tragen, dennoch wurde sie zur Verhandlung nicht zugelassen. Dass "Corona" ein effizientes Mittel ist, Bürgerinnen und Bürgern ihre Grundrechte zu entziehen, musste auch Lehrer H. anlässlich dieser bizarren Gerichtsverhandlung am eigenen Leib erleben. Als Lehrer H. zur Urteilsverkündung keine Maske tragen wollte, wurde er von Richter Gelzer aus dem Saal verwiesen und mit Fr. 300.-- gebüsst. Damit zeigte Gelzer sein totalitäres Gesicht. 

Dass Gelzer mit allen Mitteln den totalitären Basler Unrechtsstaat schützt, ist anhand der folgenden Ausführungen gut dokumentiert. Laut Gelzer beweist der Blog-Eintrag vom 21. September 2012, dass Lehrer H. planmässige Verleumdung begangen habe:

"Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP) und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt. ... Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert. ... Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktonäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. ... In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle gutgeheissen worden ist. ... Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt. ... Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. ... Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben. ... Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen! ... Anzeigesteller sind dieselben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt haben. Behördenkriminalität kennt offensichtlich keine Grenzen!"

Dass Gelzer die Erlebnisse des Lehrers kraft seines Amtes zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert, zeigt den Charakter dieses Richters. Laut Gelzer soll der Schuldspruch nicht mehr zur Diskussion stehen, obwohl sich das Bundesgericht zu diesem Blog-Auszug bisher nicht geäussert hat. Dass Lehrer H. seine Erlebnisse mit den Basler Behörden wider besseren Wissens geschildert haben soll, ist eine weitere Lüge von Richter Gelzer. Offensichtlich geht es diesem Richter nicht um die Wahrheit, sondern nur um die rechtswidrige Verurteilung eines Unschuldigen. Wörtlich schreibt der Richter:

"Es darf nicht übersehen werden, dass der Berufungskläger bei seiner Verunglimpfungskampagne gegen die Privatkläger mit einer Besessenheit vorgegangen ist, die seinesgleichen sucht."

Wir fragen uns an dieser Stelle, wer hier besessen ist. Ist es der Richter, der mit allen Mitteln versucht, einen unschuldigen Lehrer zu kriminalisieren, oder ist es der unschuldige Lehrer, der mittels Blog-Einträgen die Wahrheit veröffentlicht?

Dass ein Lehrer Strafanzeige erstattet, wenn er von seiner Chefin zum potentiellen psychisch kranken Gewalttäter verleumdet wird, ist nachvollziehbar. Für Gelzer ist eine solche Strafanzeige eine "Falsche Anschuldigung". Wörtlich schreibt der Rechtsverdreher:

"Die am weitesten zurückliegende Tat, welche mit dem vorliegenden  Urteil geahndet wird, hat der Berufungskläger am 4. April 2008 begangen."

Dass Lehrer H. auch heute noch davon überzeugt ist, dass seine Strafanzeige gegen Gaby Jenö keine kriminelle Tat, sondern eine Notwendigkeit war, interessiert den befangen Richter bis auf den heutigen Tag nicht im geringsten. Immerhin stellt er fest: 

"Diesbezüglich ist festzustellen, dass der Berufungskläger bis zum heutigen Tag keinerlei Einsicht oder Reue zeigt. Im Gegenteil, in der der Verhandlung des Appellationsgericht vom 17. Februar 2021 hat er unter anderem ausgeführt, offensichtlich hätten die Privatkläger keine Freude an den Fakten, wenn sie mit ihren Strafanzeigen versuchten, sich als Verleumdungsopfer zu präsentieren. Sie seien in Tat und Wahrheit auch keine Opfer. Aus seiner Sicht seien sie die wahren Täter."

Auch wenn es um die finanziellen Verhältnisse des Lehrer geht, lügt Gelzer vorsätzlich. Wörtlich schreibt er:

"Im vorliegenden Fall ist festzuhalten, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungsklägers undurchsichtig sind. Obwohl er seit Jahren gegenüber der Steuerbehörde kein Erwerbseinkommen deklariert, ist es ihm offenbar möglich, die Schuldzinsen von CHF 6'3000 zu leisten und für seinen Unterhalt aufzukommen, ohne dass ein massgeblicher Vermögensverzehr ersichtlich wird."

Wenn Gelzer die Angaben der Steuerbehörde korrekt analysiert hätte, wäre ihm aufgefallen, dass Lehrer H. jedes Jahr mindestens Fr. 25'000 verbraucht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Jahre 2025 ist das Ersparte von Lehrer H. aufgebraucht. Dass Gelzer den Lehrer dazu verurteilt hat, dem Kopf der Mobbing-Truppe Fr. 8'927.35 und dem Staat Verfahrenskosten von Fr. 14'475 plus Urteilsgebühr von Fr. 3'600 zu bezahlen, zeigt einmal mehr, dass Behördenkriminalität offensichtlich existiert. 

Wir gehen davon aus, dass Lehrer H. auch dieses skandalöse Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird.                     

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