Donnerstag, 10. Juni 2021

Bemerkungen von Lehrer H. zum Urteil vom 17. Februar 2021

                               

1. Ich habe bei meinen Strafanzeigen gegen die Personen, die mich aus meinem Beruf gemobbt haben, keine falschen Anschuldigungen getätigt. Ich bin auch heute noch der Meinung, dass Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer, Thomas Baerlocher ihr Amt missbraucht haben, in dem sie mich als "Gefährder" verleumdeten und mir damit meine berufliche Existenz zerstörten. Ich bin von der Schuld dieser Personen fest überzeugt, so dass ich die Strafanzeigen bis zum Bundesgericht weitergezogen habe und damit viel Geld verloren habe. Aufgrund dieser Fakten mir vorzuwerfen, ich hätte wider besseren Wissens gehandelt und mit meinen Strafanzeigen falsche Anschuldigung begangen, ist deshalb völlig absurd. Im Übrigen wurde ich von der Staatsanwaltschaft nie zum Thema "falsche Anschuldigung" befragt. Wenn es nicht mehr möglich ist, eine Strafanzeige gegen Personen, die einem die berufliche Existenz vernichtet haben, zu erstatten, ist der Rechtsstaat offensichtlich am Ende.

2. Die Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft haben klar ergeben, dass die E-Mail-Adresse mit welcher der "Advocatus-Blog" eröffnet wurde, nicht mir zugeordnet werden kann. Ich habe mit diesem Blog nichts zu tun und habe deshalb auch keine Irreführung der Rechtspflege begangen, als ich Strafanzeige gegen diesen Blog erstattete. Ich bin deshalb von diesem Vorwurf freizusprechen.

3. Auch der Vorwurf, ich hätte die Personen, die an der Zerstörung meiner beruflichen Existenz beteiligten Personen wider besseren Wissens planmässig verleumdet, ist völlig absurd. Es ist erwiesen, dass diese Personen mich als "Gefährder" verleumdeten um mir zu kündigen. Ich bin deshalb vom Vorwurf der "planmässigen Verleumdung" freizusprechen.

4. Die Blog-Einträge, die sich mit den beiden Rechtsanwältinnen befassen, welche alles unternahmen, um Gaby Jenö weiss zu waschen, sind keineswegs verleumderisch. Es ist bekannt, dass Rechtsanwälte nicht der Wahrheit und der Gerechtigkeit verpflichtet sind. Auch die beiden Rechtsanwältinnen Steinemann und Pfister waren sich offensichtlich nicht zu schade, eine Person zu verteidigen, die einem engagierten Lehrer die berufliche Existenz vorsätzlich vernichtete. Ich bin deshalb vom Vorwurf der "planmässigen Verleumdung" freizusprechen.

5. Der Blog-Auszug, der vom Appellationsgericht bemüht wird, um mir eine planmässige Verleumdung anzuhängen, beweist, dass die darin geschilderten Fakten weder mit verleumderischer Absicht noch wider besseren Wissens getätigt wurden. Der Blog-Eintrag beschreibt objektiv, wie die Personen, die meine berufliche Existenz vernichtet haben, vorgegangen sind. Es ging mir dabei immer nur um die Fakten und nicht darum, den Ruf dieser Personen zu schädigen. Ich kann nichts dafür, dass sich diese Personen in ihrer Ehre verletzt fühlen, wenn ihre Taten objektiv im Internet veröffentlicht werden.     

"Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP) und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt. ... Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert. ... Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktonäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. ... In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle gutgeheissen worden ist. ... Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt. ... Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. ... Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben. ... Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen! ... Anzeigesteller sind dieselben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt haben. Behördenkriminalität kennt offensichtlich keine Grenzen!"

6. Laut Gelzer soll der Schuldspruch nicht mehr zur Diskussion stehen, da das Bundesgericht seiner Argumentation angeblich gefolgt sei. Allerdings wird dem Bundesgericht zum ersten Mal zur Kenntnis gebracht, auf welchen Text die angeblich "planmässige Verleumdung" begründet sein soll. Damit handelt es sich um ein Novum, das vom Bundesgericht in seinem neuen Entscheid berücksichtigt werden muss.

7. Laut Gelzer soll ich in dem obigen Blog-Eintrag den Privatklägern strafrechtlich relevante Verhaltensweisen unterstellen und sie als unehrenhaft und unsittlich beschreiben. Auch soll ich meinen Opfern systematisch jegliche Integrität absprechen und sie damit in ihrer Eigenschaft als Mensch herabsetzen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Personen, die meine berufliche Existenz zerstört haben, diskreditieren sich selber. Ich bin deshalb vom Vorwurf der "planmässigen Verleumdung" freizusprechen.

8. Laut Gelzer handelt es sich bei den Blog-Einträgen um eine "Verunglimpfungskampagne" gegen die Privatkläger, die von einer Bessenheit geprägt ist, die seinesgleichen sucht. Es ist klar ersichtlich, dass mich Gelzer damit als Mensch in einer rufschädigenden Art und Weise herabsetzt. In sämtlichen Gerichtsverhandlungen war es für Gelzer nie ein Thema, unter welchen Umständen meine berufliche Existenz vorsätzlich vernichtet wurde. Ihm ging es immer nur darum, mich wegen Straftatbeständen, die ich nie begangen habe, zu verurteilen.    

9. Dass ein Lehrer Strafanzeige erstattet, wenn er von seiner Chefin zum potentiellen psychisch kranken Gewalttäter verleumdet wird, ist nachvollziehbar. Für Gelzer ist eine solche Strafanzeige eine "Falsche Anschuldigung". Wörtlich schreibt er:

"Die am weitesten zurückliegende Tat, welche mit dem vorliegenden  Urteil geahndet wird, hat der Berufungskläger am 4. April 2008 begangen."

Jede Strafanzeige, die ich gegen die Personen, die mir meine berufliche Existenz vernichtet haben, eingereicht habe, wurde von der Basler Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Rekurskommission des Basler Strafgerichts hat meine Beschwerde gegen die Einstellung meiner Strafanzeigen ebenfalls abgeschmettert, allerdings ging sie nie davon aus, dass es sich dabei um eine falsche Anschuldigung handeln könnte. Dass ich die Beschwerde bis ans Bundesgericht gezogen habe und dort Fr. 4000.-- verlor, beweist, dass ich zu keinem Zeitpunkt wider besseren Wissens gehandelt habe. Auch Gelzer bestätigt sogar selber, dass ich die Strafanzeigen und die Blog-Einträge nicht wider besseren Wissens getätigt haben kann. Wörtlich schreibt er:

"Diesbezüglich ist festzustellen, dass der Berufungskläger bis zum heutigen Tag keinerlei Einsicht oder Reue zeigt. Im Gegenteil, in der der Verhandlung des Appellationsgericht vom 17. Februar 2021 hat er unter anderem ausgeführt, offensichtlich hätten die Privatkläger keine Freude an den Fakten, wenn sie mit ihren Strafanzeigen versuchten, sich als Verleumdungsopfer zu präsentieren. Sie seien in Tat und Wahrheit auch keine Opfer. Aus seiner Sicht seien sie die wahren Täter."

10. Aufgrund der oben aufgeführten Fakten erschliesst sich kein einziger Grund, warum ich Dr. Christoph Eymann eine Entschädigung von Fr 8'927.35 erstatten soll. Ich habe Eymann nicht darum gebeten, mir meine berufliche Existenz zu zerstören und mich wegen angeblichen Verleumdungen für zwei Jahre hinter Gitter zu bringen. Es war die diffuse Strafanzeige von Eymann gegen mich, die ein völlig überrissenes Verfahren zur Folge hatte. Seit 10 Jahren wehre ich mich gegen diese Form von Staatsterrorismus und habe dabei Unsummen von Geld verloren. Dass man mir nun auch die horrenden Verfahrenskosten von Fr. 14'475 und eine Urteilsgebühr von Fr. 3'600.-- aufhalsen will, nachdem man mir erfolgreich meine berufliche Existenz zerstört hat, ist schwer nachvollziehbar. Mit dem Geld, dass Gelzer von mir fordert, kann ich ein ganzes Jahr lang meinen Lebensunterhalt bestreiten. Aufgrund der Bemühungen von Dr. Christoph Eymann und seinen Mitarbeitern ist meine berufliche Existenz und mein Ruf vorsätzlich vernichtet worden. Ich habe deshalb nie wieder eine Anstellung als Lehrer erhalten. Daher muss ich mein Erspartes streng einteilen, bis ich ins AHV-Alter komme. Ich stelle daher erneut ein Kostenerlassgesuch.

11. Die Einziehung meiner beschlagnahmten Gegenstände beweist, dass der Staat der wahre Terrorist ist. Bis auf den heutigen Tag konnten diese Gegenstände nicht als Beweismittel verwendet werden. Darunter befindet sich meine Agenda aus dem Jahr 2006 in der ich verschiedene Erlebnisse festgehalten habe. Ebenfalls hat man mir einen Ordner entwendet, in welchem ich Dokumente gesammelt habe, die beweisen, dass meine Chefin Gaby Jenö mich über Jahre hinweg ungerecht behandelt hat. Bereits mein erster Anwalt hat diese Gegenstände zurückgefordert, ist aber bei der Staatsanwaltschaft abgeblitzt. Ich selber habe in jeder der insgesamt vier Gerichtsverhandlungen den Antrag gestellt, mir die Gegenstände zurückzuerstatten. Dass Gelzer unter diesen Umständen behauptet, die Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände sei mit dem Urteil vom 6. Februar 2015 in Rechtskraft erwachsen, ist pure Willkür.

12. Aufgrund der oben angeführten Punkte verlange ich einen kostenlosen Freispruch. Sämtliche Kosten sollen zu Lasten des Staates gehen. Die eingezogenen Gegenstände sollen mir zurückerstattet werden.

9.6.2021

Lehrer H.

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