Montag, 24. Mai 2021

Polizeimassnahmen-Gesetz

Mit dem neuen Polizeimassnahmen-Gesetz wollen uns die Beamten und Behörden angeblich vor bösen Terroristen beschützen. In Tat und Wahrheit sind die Beamten und Behörden, die das Gewaltmonopol missbrauchen, die staatlichen Terroristen, die mit diesem Gesetz unsere Gesinnung überwachen wollen. Bereits heute ist es schon möglich, unbescholtene Bürger für Jahre ins Gefängnis zu sperren, wenn sich die Opfer der staatlichen Willkür nicht dagegen wehren.

2006 wurde Lehrer H. Opfer von staatlichem Terror. Die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö wollte dem engagierten Lehrer fristlos kündigen, weil dieser weder mit dem Feminismus, noch mit der Gender-Ideologie etwas anfangen konnte. Da dies allerdings nicht zu einer Kündigung reichte, stellte sie den Lehrer frei und behauptete frech, er habe eine psychische Krankheit und er habe sie bedroht. Mit dieser Lüge wollte sie den Lehrer dazu nötigen, sich von Dr. Daniel Fasnacht begutachten und krankschreiben zu lassen. Da sich Lehrer H. allerdings völlig gesund, aber massiv gemobbt fühlte, blieb er der Begutachtung fern. Um den staatlichen Terror massiv auszuweiten, erstattete Gaby Jenö in der Folge Strafanzeige wegen angeblicher Drohung. Die Basler Staatsanwaltschaft spielte das böse Spiel mit und hetzte mittels Amtshilfe aus dem Nachbarkanton Basel-Land dem Lehrer einen Notfall-Psychiater auf den Hals. Dieser hatte den Auftrag den angeblichen Gefährder in die Psychiatrie zu verfrachten. Nach einem fast zweistündigen Gespräch wusste Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler aus Reinach zwar ganz genau, dass der Lehrer seine Chefin nicht umbringen wollte, dennoch war er der Meinung, Lehrer H. dürfe seine Freistellung nicht in Freiheit geniessen. Auch nach dem Gespräch mit dem angeblichen Notfall-Psychiater hatte der Lehrer immer noch keine Lust, sich in die Psychiatrie einweisen zu lassen, so dass die staatlichen Terroristen beschlossen, noch härteres Geschütz aufzufahren. Das Wohngebiet des Lehrers wurde abgesperrt und die Sondereinheit Barrakuda wurde aufgeboten. Diese Sondereinheit wird bei sog. Gefährdern und Terroristen eingesetzt. Lehrer H. wurde also wie ein Terrorist behandelt. In seinem Garten wurde er von mehreren vermummten Gestalten überfallen, auf den Boden gedrückt, mit Handschellen gefesselt und mit einer Augenbinde seines Augenlichts beraubt. Anschliessend wurde er mit einem rollenden Gefängniswagen nach Reinach transportiert, wo er sich in einem modrigen Keller vor einem Polizisten ausziehen musste. Schliesslich wurde er zur Basler Staatsanwaltschaft gekarrt, wo er die ganze Nacht eingesperrt wurde. Am anderen Tag wurde er dazu genötigt, sich mit Speichelprobe, Fingerabdrücke und Verbrecher-Photo in der Verbrecher-Kartei der Basler Staatsanwaltschaft zu verewigen. Im anschliessenden Verhör wurde ihm klar, dass seine Chefin Gaby Jenö anscheinend behauptet hatte, er würde sie gefährden. In Tat und Wahrheit arbeitete sie bereits als Schulhausleiterin daran, dem beliebten Lehrer das Unterrichten zu verleiden. Kaum war sie OS-Rektorin missbrauchte sie ihre Macht, um Lehrer H. für immer in die Arbeitslosigkeit zu treiben. 

Weil Lehrer H. seine Erlebnisse im Internet veröffentlichte, beschloss der damalige Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann den unschuldigen Lehrer wegen Ehrverletzung anzuklagen. Offenbar fühlte sich Eymann in seiner Ehre verletzt, weil er im Internet bis ins Detail lesen musste, wie er und seine Mitarbeiter aus der SP den völlig integeren Lehrer vorsätzlich als gefährlichen Gewalttäter verleumdeten. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann spielten das böse Spiel mit und verurteilten den völlig unbescholtenen Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft. Weil Lehrer H. der Urteilsverkündung fernblieb, behaupteten Eichenberger und Hagemann, Lehrer H. sei auf der Flucht und könne sich zu einem Kapitalverbrecher entwickeln. Aufgrund dieser vorsätzlichen Lügen, wurde die Sondereinheit Barrakuda ein zweites Mal aufgeboten. Diesmal wuchteten die vermummten Staatsterroristen die Wohnungstür von Lehrer H. auf, der völlig friedlich auf den Sofa sass und sich gerade die Nachrichten von telebasel anschaute. Anschliessend sperrte man den unschuldigen Lehrer insgesamt 20 Tage ein. Zwar hatten Eichenberger und Hagemann 90 Tage Sicherheitshaft geplant, aber Lehrer H. hatte seine 10-tägige Rekursfrist optimal genützt. Hätte er keinen Rekurs gegen das kriminelle Urteil von Hagemann erstattet, wäre die rechtswidrige Haft von zwei Jahren rechtskräftig geworden. 

Lehrer H. ist nicht der einzige Unschuldige, der mit staatlichen Terror-Methoden zum Schweigen gebracht werden soll. Mit dem neuen Polizeimassnahmen-Gesetz sollen in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger ausgeschaltet werden, die den Staat als den wahren Terroristen identifiziert haben. Dieses arglistige Gesetz muss deshalb am 13. Juni wuchtig abgelehnt werden.             

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