Donnerstag, 6. Mai 2021

Lorenz Kneubühler - Bundesrichter und Rechtsverweigerer

                         

Lorenz Kneubühler ist Bundesrichter und Präsident der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung. Auch er betreibt aus unserer Sicht rechtswidrige Rechtsverweigerung. Mit folgender Lüge schafft es der Rechtsverdreher aus Lausanne, die Beschwerde des Lehrers vom 9. April 2021 in den Boden zu stampfen:

"In Erwägung, dass der Gesuchsteller sich auf keinen Revisionsgrund beruft (Art. 121 ff. BGG) und nicht ansatzweise aufzeigt, inwiefern ein solcher vorliegen sollte, wird auf das Revisionsgesuch nicht eingetreten."

Man muss schon ziemlich blind oder ignorant sein, um zu behaupten, Lehrer H. berufe sich auf keinen Revisionsgrund. Der Revisionsgrund ist die konstante "Rechtsverweigerung" des Bundesgerichts zum Thema "Maskenzwang". Offensichtlich drücken sich die Bundesrichter Kneubühler, Chaix und Merz vorsätzlich davor, den totalitären und verfassungswidrigen Masken-Zwang als verfassungswidrig zu erklären, in dem sie Begründungen konstruieren, die mit der Realität nichts zu tun haben, um auf Beschwerden nicht eintreten zu müssen. Das Vorgehen dieser Bundesrichter ist ein Skandal. Wenn die obersten Richter der Schweiz systematische Rechtsverweigerung betreiben, wird der Rechtsstaat vorsätzlich ausser Kraft gesetzt. Auch in Nazi-Deutschland kooperierten die damaligen Richter mit dem totalitären Nazi-System. 

Hier noch der Original-Wortlaut der Beschwerde des Lehrers, auf welche die Rechtsverweigerer aus Lausanne nicht eintreten wollten:

Hiermit erhebe ich Beschwerde gegen die Verfügung von Bundesrichter Francois Chaix vom 8. März 2021. Auf meine Beschwerde vom 22. Februar wurde nicht eingetreten, weil ich angeblich vergessen haben soll, die Beschwerdevoraussetzungen im Einzelnen darzulegen. Ich habe mich dazu nicht geäussert, weil diese Voraussetzungen offensichtlich gegeben sind. Es ist für jeden normal begabten Menschen ohne weiteres ersichtlich, dass die vom Basler Appellationsgerichtspräsidenten Claudius Gelzer ausgesprochene Busse von Fr. 300.-- einen "nicht wieder gutzumachenden Nachteil" nach Art. 93 Abs. 1 BGG darstellen. Dass  Bundesrichter Francois Chaix das Gegenteil behauptet, ist aus meiner Sicht eine unzulässige Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung. Nach Art. 94 BGG kann gegen das Verweigern oder Verzögern eines anfechtbaren Entscheids Beschwerde geführt werden.

Hiermit reiche ich also Beschwerde gegen das Urteil vom 8. März 2021 ein.

Wenn ich keine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung einreiche, entstehen mir "nicht wieder gutzumachende Nachteile":

1. Die Busse wegen Masken-Verweigerung wäre rechtskräftig.

2. Die Busse in der Höhe von Fr. 300.-- würde ein massives Loch in mein Budget schlagen.

3. Mein psychiatrisches Gutachten, das mir eine Anpassungsstörung attestiert, wäre mir sofortiger Wirkung Makulatur.

4. Ich müsste ab sofort im COOP und in der MIGROS eine Maske tragen, obwohl das meine psychische als auch physische Gesundheit massiv schädigen würde.

5. Das Tragen einer gesundheitsschädlichen Maske würde meine Menschenrechte massiv verletzen.

In meiner ersten Beschwerde habe ich äusserst umfassend geschildert, weshalb ich keine Maske tragen darf. Leider Ist Bundesrichter Francois Chaix mit keinem Wort auf meine Argumentation eingegangen. Ich werde diese deshalb an dieser Stelle noch einmal wiederholen:     

Ich leide seit bald 15 Jahren an einer schweren Anpassungsstörung. 2006 wurde ich aufgrund falscher Anschuldigungen meiner Chefin von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda überfallen und in Polizeigewahrsam genommen. Seit diesem Vorfall habe ich ein tiefes Misstrauen in den Staat und dessen Funktionäre. Dr. Claudius Gelzer, Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht, versucht mich schon seit einigen Jahren fertig zu machen. Er pervertierte meine freie Meinungsäusserung zu einem "Dauerdelikt" und verlor damit vor Bundesgericht. Seither versucht er mich mit allen Mitteln zu drangsalieren.

Meine Anpassungsstörung hat sich aufgrund der Corona-Fake-Pandemie massiv verschlimmert. Ich kann mich bei bestem Wissen und Gewissen nicht an den aus meiner Sicht faschistoiden Maskenzwang anpassen. Ich wurde 2020 anlässlich einer Gemeindeversammlung von einer Polizistin gezwungen, eine Maske zu tragen. Innert kürzester Zeit verspürte ich Atemnot und eine unglaubliche Aggression. In diesem Zustand ist es mir nicht mehr möglich einen klaren Kopf zu behalten. Das ist auch der Grund, weshalb ich mich an der Gerichtsversammlung vom 17. Februar 2021 weigerte, eine Maske zu tragen. Ich war an diesem Tag körperlich völlig gesund, hatte keinen Husten, keinen Schnupfen und kein Fieber. Ich hielt während des ganzen Nachmittags den Mindestabstand ein. Ich war durch Plexiglas-Scheiben vom Staatsanwalt und meinem Verteidiger abgetrennt und der Abstand zu den Richtern betrug mindestens 5 Meter. Es ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb ich mit meinem Verhalten die anwesenden Personen einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19 Virus ausgesetzt haben soll.

Laut Art. 7 der Bundesverfassung ist die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Wenn ich gezwungen werden eine Corona-Maske zu tragen, fühle ich mich in meiner Würde verletzt, da ich die Maske als Symbol des Corona-Faschismus empfinde. Ich kann mich diesem kollektiven Corona-Wahn nicht unterwerfen, weil mich jede Form von Totalitarismus anwidert.

Laut Art. 6 der Bundesverfassung nimmt jede Person Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. Aufgrund dieses Grundrechts liegt es in meiner Verantwortung, ob ich den Sauerstoff, den ich einatme, durch eine giftige Maske einatme, oder ob ich auf meine Gesundheit achte. Es ist bekannt, dass sich unter einer Maske mehr CO2 ansammelt. Dieses CO2 schädigt bekanntlich die körpereigenen Zellen. Wenn der Staat gesundheitsschädigende Massnahmen vorschreibt, ist Notwehr erlaubt.

Laut Art. 10 der Bundesverfassung hat jeder Mensch das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Es ist erwiesen, dass die Corona-Masken nichts Anderes sind als "Gift im Gesicht". Der Artikel von Florian Schwinn vom 16. Februar 2021 klärt eindrücklich über die Giftstoffe auf, die in den Corona-Masken enthalten sind. Auch aus diesem Grund kann ich keine Maske tragen.

Aus den oben genannten Gründen, bitte ich Sie freundlichst, auf meine Beschwerde in Sachen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung einzutreten und die aus meiner Sicht rechtswidrigen Verfügungen von Bundesrichter Francois Chaix und Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer aufzuheben. Ausserdem möchte ich Sie bitten, mir keine Verfahrenskosten aufzuhalsen, da dies meine finanzielle Situation bekanntlich nicht zulässt. 

1 Kommentar:

  1. Wir sollten anonymus einschalten und alle diese Staatsmänner mittels Vermögensliquidierung entmachten.

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