Donnerstag, 1. April 2021

Lehrer H. gewinnt "Prix Schappo"

Seit heute gehört Lehrer H. auch zu den Freiwilligen, die für ihr Engagement mit dem roten Hut ausgezeichnet wurden. Lehrer H. kämpft bekanntlich schon seit bald 15 Jahren gegen Behörden, die das Gesetz vorsätzlich pervertieren. Zur Erinnerung: 2006 wurde der Lehrer von seiner Chefin Gaby Jenö als potentieller Gefährder eingestuft, um ihn grundlos aus dem Schuldienst zu entlassen. Weil Jenö sich angeblich bedroht fühlte, wurde der völlig friedfertige Lehrer bei sich zu Hause von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und mit Handschellen und Augenbinde gefoltert. Im anschliessenden Verhör auf der Basler Staatsanwaltschaft wurde er tatsächlich gefragt, ob er seine Chefin Gaby Jenö umbringen wolle. Was wie eine Schilderung aus einem Kafka-Roman tönt, wurde für Lehrer H. harte Realität. Lehrer H. wurde erst wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, als er dem zuständigen Staatsanwalt Thomas Homberger in die Hand versprach, nicht mehr in der Schule aufzutauchen. Um das arglistige Mobbing in seinem Departement zu vertuschen, erstattete der damalige Leiter des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann Strafanzeige gegen den völlig unschuldigen Lehrer. Staatsanwältin Eva Eichenberger nahm den Ball auf und konstruierte eine rund 350-seitige Anklageschrift, in welcher sie die Wahrheit zum angeblichen Dauerdelikt pervertierte. Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte den Lehrer zu zwei Jahren unbedingter Haft. Erneut schlug die Sondereinheit Barrakuda zu. Diesmal rammte sie die Haustüre von Lehrer H. ein und zielte mit einem Gewehr auf den Kopf des Lehrers. In der anschliessenden Beugehaft von 20 Tagen versuchte man den unschuldigen Lehrer erneut weich zu klopfen. Der Lehrer aber spielte das böse Spiel nicht mit, rekkurierte gegen sämtliche Verfügungen und erhielt Recht vom Basler Appellationsgericht. Zwar wurde er aus der Beugehaft entlassen, aber später von Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer wegen "planmässiger Verleumdung" zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Diesen Entscheid zog Lehrer H. ans Bundesgericht weiter und gewann erneut. Ehrverletzungen seien keine "Dauerdelikte", entschieden die obersten Richter und degradierten damit die beiden Richter Hagemann und Gelzer zu juristischen Witzfiguren. Auch beim zweiten Anlauf verlor Gelzer wiederum vor Bundesgericht. Diesmal hatte er angeblich bei der Strafzumessung gepfuscht. Bei der dritten Verhandlung fiel Gelzer erneut negativ auf. Er wollte den Lehrer, der bekanntlich an einer "Anpassungsstörung" leidet, dazu nötigen, während der Urteilsverkündung eine Corona-Maske zu tragen. Als Lehrer H. keine Lust dazu verspürte, wurde er aus dem Gerichtssaal verwiesen und mit einer Busse von Fr. 300.-- bestraft. Auch diese Busse hat Lehrer H. nicht bezahlt. Die Beschwerde ans Bundesgericht ist noch hängig. 

Wer in seiner Freizeit so viel Engagement im Alltag zeigt wie Lehrer H., hat sich den "Prix Schappo" redlich verdient. Auch die Basler Behörden-Mafia hat kein Recht, die rote Linie systematisch zu übertreten. 

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