Mittwoch, 17. März 2021

Beschwerde an das schweizerische Bundesgericht

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit erhebe ich Beschwerde gegen die Verfügung vom 22. Februar 2021. Ich beantrage die Aufhebung der Verfügung.

Begründung: Ich leide seit bald 15 Jahren an einer schweren Anpassungsstörung. 2006 wurde ich aufgrund falscher Anschuldigungen meiner Chefin von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda überfallen und in Polizeigewahrsam genommen. Seit diesem Vorfall habe ich ein tiefes Misstrauen in den Staat und dessen Funktionäre. Dr. Claudius Gelzer, Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht, versucht mich schon seit mehreren Jahren fertig zu machen. Er pervertierte meine freie Meinungsäusserung zu einem "Dauerdelikt" und verlor damit vor Bundesgericht prompt. Seither versucht er mich mit allen Mitteln zu drangsalieren.

Wie dem psychiatrischen Gutachten aus dem Jahre 2006 zu entnehmen ist, leide ich seit bald 15 Jahren an einer Anpassungsstörung. Ich kann mich deshalb bei bestem Wissen und Gewissen nicht an den aus meiner Sicht faschistoiden Maskenzwang anpassen. Ich wurde 2020 anlässlich einer Gemeindeversammlung von einer Polizistin gezwungen, eine Maske zu tragen. Innert kürzester Zeit verspürte ich Atemnot und eine unglaubliche Aggression. Unter diesen Umständen ist es mir nicht mehr möglich einen klaren Kopf zu behalten. Das ist auch der Grund, weshalb ich mich an der Gerichtsversammlung vom 17. Februar 2021 weigerte, eine Maske zu tragen. Ich war an diesem Tag körperlich völlig gesund, hatte keinen Husten, keinen Schnupfen und kein Fieber. Ich hielt während des ganzen Nachmittags den Mindestabstand ein. Ich war durch Plexiglas-Scheiben vom Staatsanwalt und meinem Verteidiger abgetrennt und der Abstand zu den Richtern betrug mindestens 5 Meter. Es ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb ich mit meinem Verhalten die anwesenden Personen, insbesondere diejenigen, welche die Eingangskontrolle vornehmen mussten, einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19 Virus ausgesetzt haben soll.

Laut Art. 7 der Bundesverfassung ist die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Wenn ich gezwungen werden eine Corona-Maske zu tragen, fühle ich mich in meiner Würde verletzt, da ich die Maske als Symbol des Corona-Faschismus empfinde. Ich kann mich diesem kollektiven Corona-Wahn nicht unterwerfen, weil mich jede Form von Totalitarismus anwidert.

Laut Art. 6 der Bundesverfassung nimmt jede Person Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. Aufgrund dieses Grundrechts liegt es in meiner Verantwortung, ob ich den Sauerstoff, den ich einatme, durch eine giftige Maske einatme, oder ob ich auf meine Gesundheit achte. Es ist bekannt, dass sich unter einer Maske mehr CO2 ansammelt. Dieses CO2 schädigt bekanntlich die körpereigenen Zellen. Wenn der Staat gesundheitsschädigende Massnahmen vorschreibt, ist Notwehr erlaubt.

Laut Art. 10 der Bundesverfassung hat jeder Mensch das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Es ist erwiesen, dass die Corona-Masken nichts Anderes sind als "Gift im Gesicht". Der Artikel von Florian Schwinn vom 16. Februar 2021 klärt eindrücklich über die Giftstoffe auf, die in den Corona-Masken enthalten sind. Auch aus diesem Grund kann ich keine Maske tragen.

Aus den oben genannten Gründen, bitte ich Sie deshalb freundlichst, die bundesrechtswidrige Verfügung von Dr. Claudius Gelzer aufzuheben. Ausserdem möchte ich Sie bitten, mir keine Verfahrenskosten aufzuhalsen, da dies meine finanzielle Situation bekanntlich nicht zulässt.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H. 

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