Donnerstag, 18. Februar 2021

Verhandlung am Basler Appellationsgericht vom 17.2.2021

                       

Die Verhandlung am Basler Appellationsgericht vom 17.2.2021 zeigte einmal mehr, dass die drei Richter Gelzer, Mez und Frossard nicht im geringsten daran interessiert waren, die Wahrheit zu ergründen. So lehnten sie einmal mehr sämtliche Anträge von Lehrer H. ab. Die Freunde von Lehrer H. durften die Verhandlung aus Pandemie-Gründen nicht mitverfolgen. Die zwei Polizisten, die den Lehrer vor der Verhandlung nach Waffen durchsuchten, durften allerdings im Zuschauersaal sitzen. Auch der Antrag des Lehrers, wichtige Zeugen zu befragen, wurde von den drei Richtern abgelehnt. Die Zeugen, die Lehrer H. gerne befragt hätte, hätten im Zeugenstand die Wahrheit erzählen müssen, ansonsten hätten sie sich strafbar gemacht. Gerne hätte Lehrer H. den ehemaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann gefragt, was er dem damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller in einem Telefongespräch ins Ohr geflüstert hatte. Fakt ist, dass nach diesem Telefongespräch Lehrer H. mittels FFE hätte in die Psychiatrie verfrachtet werden sollen. Auch Dr. Andreas Faller wäre ein wichtiger Zeuge gewesen. Er hätte wahrscheinlich zugeben müssen, dass er aufgrund des Telefongesprächs mit Eymann seine Amtsärzte angewiesen hatte, Lehrer H. in die Enge zu treiben. Noch spannender wäre die Befragung der ehemaligen Staatsanwältin Eva Eichenberger verlaufen, die öffentlich behauptete, Lehrer H. sei bei ihr zu Hause aufgetaucht und sei erst wieder verschwunden, als ihr Mann intervenierte. Dass die drei Richter Gelzer, Mez und Frossard  keinerlei Interesse an solchen Zeugenbefragungen bekundeten, beweist, dass das ganze Justiz-Theater, dass gegen Lehrer H. aufgezogen wurde, jegliche Rechtsstaatlichkeit vermissen lässt. Bereits schon in der ersten Verhandlung am Basler Strafgericht durfte Lehrer H. keine Zeugen befragen. Auch in den Verhandlungen am Basler Appellationsgericht wurden sämtliche Anträge auf Zeugenbefragungen regelmässig abgelehnt. 

Nachdem Gelzer sämtliche Anträge von Lehrer H. einmal mehr abgeschmettert hatte, brachte er es auf den Punkt: Es gehe in dieser Verhandlung nur um die Strafzumessung. Damit zeigte Gelzer sein wahres Gesicht. Er hätte noch einmal die Fakten prüfen können und entscheiden können, dass eine Strafanzeige keine "falsche Anschuldigung" und auch keine "Irreführung der Rechtspflege" ist und die Veröffentlichung der Wahrheit keine "planmässige Verleumdung" darstellt. Allerdings hatte er nie die Absicht ein faires Verfahren zu gewährleisten. Als Lehrer H. die Bundesverfassung in die Luft hielt und daraus Art.16 zitieren wollte, wurde er von Gelzer lauthals unterbrochen und verwarnt. Offensichtlich kann der mehrfache Bundesrechtsbrecher Gelzer mit der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht viel anfangen. Nur so ist es zu erklären, dass er Kraft seines Amtes die Meinungsäusserungsfreiheit von Lehrer H. vorsätzlich zu einer "planmässigen Verleumdung" pervertierte. In der Bundesverfassung heisst es aber klar und deutlich:

"Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten."

In der Welt des mehrfachen Bundesrechtsbrechers Claudius Gelzer scheint dieses Grundrecht nicht zu existieren. Gelzer versteht sich offensichtlich als Verteidiger einer kriminellen Justiz, die keinerlei Kritik duldet. 

Nicht nur die Bundesverfassung scheint für Gelzer inexistent zu sein, sondern auch die Schweizerische Strafprozessordnung. Dort heisst es in Art 3:

"Die Strafbehörden achten in allen Verfahrensstadien die Würde der vom Verfahren betroffenen Menschen. Sie beachten namentlich: den Grundsatz von Treu und Glauben und das Verbot des Rechtsmissbrauchs, das Gebot, alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln ..."

Wenn Gelzer die Akten korrekt studiert hätte, hätte er bemerkt, dass nicht Lehrer H. die Rechtspflege in die Irre geführt hat, sondern die Basler Staatsanwaltschaft, die faktenwidrig behauptete, "Advocatus" sei ein Blog des Lehrers. Mit dieser vorsätzliche Verdrehung der Wahrheit wird Lehrer H. wegen einer Tat verurteilt, die er nie begangen hat. Somit hält sich Gelzer auch nicht an die Vorgaben der schweizerischen Strafprozessordnung, die verlangt, dass alle Verfahrensbeteiligten gerecht behandelt werden müssen.

Lehrer H. wurde noch in keiner einzigen Verhandlung an den Basler Gerichten gerecht behandelt. Seine Anträge auf Zeugenbefragung wurden immer abgelehnt. Sämtliche Staatsfunktionäre, die dem Lehrer die berufliche Existenz vernichtet hatten, wurden hingegen mit Samthandschuhen angefasst.  

Auch in der 3. Verhandlung war Gelzer nur an den finanziellen Verhältnissen des Lehrers interessiert. Obwohl er die Daten bereits von der Steuerverwaltung erhalten hatte, wollte er wissen, womit Lehrer H. seinen Lebensunterhalt bestreitet. Der Lehrer erklärte dem Richter bereits zum dritten Mal, dass er von seinem restlichen Ersparten lebe und dass er bis zum Erhalt der AHV damit auskommen müsse. Offensichtlich war Gelzer nicht im Stande, den Unterlagen zu entnehmen, dass das Ersparte des Lehrers jedes Jahr um ca. Fr. 25'000 schrumpft. Lehrer H. rechnete Gelzer dann vor, dass die kriminellen Verfahrenskosten von Fr. 50'000 ihm das Geld für zwei Jahre Lebensunterhalt wegfressen würden. 

Es folgten die Plädoyers des Verteidigers und die des Staatsanwalts. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und der Staatsanwalt auf eine bedingte Gefängnisstrafe. Diesmal vertrat nicht Eva Eichenberger, sondern Tobias Kaufmann die Basler Staatsanwaltschaft. Auch Tobias Kaufmann ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hatte die Strafverfahren gegen die beiden Journalisten Knechtli und Hauswirth abgewürgt, die in ihren tendenziösen Artikeln den unschuldigen Lehrer vorsätzlich diffamiert hatten. 

Nach der Pause erfolgte dann der Skandal. Obwohl die Abstände eingehalten wurden und die Beteiligten hinter Plexiglas agierten, bestand der Gerichtspräsident darauf, dass Lehrer H. bei Urteilsverkündung eine Maske tragen müsse. Da sich Lehrer H. weigerte, eine "Corona-Faschismus-Maske" zu benützen, wurde er vom Gerichtspräsidenten des Saales verwiesen. Lehrer H. nahm es gelassen. "Ich bin froh, dass ich kein Arschloch bin!", skandierte der Lehrer und verliess den Gerichtssaal. 

Folgendes Urteil wurde anschliessend von den maskierten Gestalten verlesen und begründet: Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.--, mit bedingtem Strafvollzug, Probezeit 3 Jahre, wobei die bisherig ausgestandene Probezeit angerechnet wird. Reduktion der Verfahrenskosten der STAWA auf CHF 14'475.--, vorinstanzliche Kosten gemäss bisherigen Entscheiden, Urteilsgebühr Appellationsgericht CH 600.--, Vernichtung der eingezogenen Gegenstände. 

Für einen unschuldigen Menschen ist dieses Urteil eine bodenlose Frechheit. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird Lehrer H. auch dieses kriminelle Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.                

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