Mittwoch, 24. Februar 2021

Corona-Faschismus am Basler Appellationsgericht


Mit der weltweiten Corona-Diktatur ist es möglich geworden, die Freiheitsrechte der Menschen massiv einzuschränken. Auf der ganzen Welt werden Menschen gezwungen, die faschistoiden Corona-Regeln einzuhalten, ansonsten sie mit happigen Bussen bestraft werden. In den Augen der Corona-Faschisten ist jede Person, die das Tragen einer Maske verweigert, eine gefährliche Person, die jemanden anstecken könnte. Für freiheitsliebende Bürgerinnen und Bürger wie Lehrer H., die sich nicht an den Corona-Faschismus anpassen wollen, sind Personen, die gesunde Menschen dazu zwingen, Masken zu tragen, nichts anderes als üble Corona-Nazis. Corona-Nazis sind natürlich keine Nazis im herkömmlichen Sinn. Die Nazis, die von 1933-1945 ihr Unwesen trieben, betrachteten die Juden als sog. "Volksschädlinge". Die Corona-Nazis der heutigen Zeit betrachten Masken-Verweigerer und Impf-Verweigerer als "Viren-Schleudern", was einfach eine politisch korrekte Bezeichnung für "Volksschädlinge" ist. 

Für den Basler-Appellationsgerichtspräsidenten Dr. Claudius Gelzer ist die aktuelle Corona-Diktatur ein willkommener Anlass, seine Macht so richtig auszuspielen. Obwohl Lehrer H. seit rund 15 Jahren unter einer Anpassungsstörung leidet und sich deshalb dem faschistoiden Masken-Diktat nicht unterwerfen kann, erfrechte sich Gelzer, den freiheitsliebenden Lehrer mit einer Ordnungsbusse von CHF 300.-- zu bestrafen. Damit zeigte Gelzer einmal mehr seine widerlichste Fratze. Wörtlich schreibt er:  

"Der Berufungskläger Lehrer H., welcher als Berufungskläger zu Verhandlung vom 17. Februar 2021 beim Apellationsgericht geladen war, hat im Gerichtsgebäude, bei der Eingangskontrolle zum Gerichtssaal zu keinem Zeitpunkt eine Gesichtsmaske getragen. Er hat eine solche auch nicht angezogen, als er vom Verfahrensleiter wiederholt auf die Maskentragpflicht hingewiesen worden ist. Er hat damit gegen die geltenden Anordnungen verstossen und zudem den Geschäftsgang gestört. Er hat mit seinem Verhalten die anwesenden Personen, insbesondere diejenigen, welche die Eingangskontrolle vornehmen müssen, einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19 Virus ausgesetzt. An diesem Regelverstoss und der Missachtung der Anordnungen des Gerichts ändert entgegen den Ausführungen des Berufungsklägers Lehrer H. auch ein von ihm vorgelegter ärztlicher Bericht aus dem Jahr 2006 mit Angaben über eine Anpassungsstörung des Berufungsklägers Lehrer H. nichts. Der vorgelegte Bericht ist rund 15 Jahre alt. Dem Bericht können keine Angaben über heutige medizinische Beschwerden entnommen werden, welche den Berufungskläger Lehrer H. daran hindern sollten, eine Gesichtsmaske zu tragen. Der Berufungskläger Lehrer H. hat gegenüber dem Gericht denn auch zum Ausdruck gebracht, dass er nicht willens ist, dieser Vorschrift nachzukommen und vielmehr seine Ablehnung denjenigen gegenüber ausgesprochen, welche sich an die Maskenpflicht halten. Aus diesen Gründen ist es angebracht, dem Berufungskläger eine Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 300.-- aufzuerlegen." 

Wir überlassen es an dieser Stelle unseren treuen Leserinnen und Lesern, ob sie Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer als Masken-Nazi bzw. Corona-Nazi bezeichnen wollen. Wir wünschen ihm auf jeden Fall eine erfolgreiche Impfung und hoffen, dass er spätestens bei der zweiten Impfung für immer ins Koma fällt. 

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