Donnerstag, 10. September 2020

Susanne Nese - Strafgerichtspräsidentin Basel-Stadt

Am 9. September 2020 stand Lehrer H. einmal mehr vor dem Basler Strafgericht. Als Einzelrichterin fungierte Susanne Nese, die sich vom doch etwas länger geratenen Schlusswort des Lehrers, nicht im geringsten beeindrucken lassen wollte. Immer wieder fiel sie dem Lehrer ins Wort und bat ihn, endlich zum Schluss zu kommen. Doch Lehrer H. liess sich nicht aus der Ruhe bringen. Die Fakten, die Lehrer H. präsentierte, waren erschütternd: 2006 wurde er von seiner eigenen Chefin Gaby Jenö vorsätzlich falsch angeschuldigt. Er soll sie mit Drohmails bedroht haben. Blöd war nur, dass in den Akten keine Drohmails zu finden waren. Für Gaby Jenö hatte diese falsche Anschuldigung keinerlei Konsequenzen. Auch die Tatsache, dass Jenö den unschuldigen Lehrer mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglich, liess das Basler Strafgericht durchgehen. Der zuständige Strafgerichtspräsident Marc Oser sprach Gaby Jenö von jeder Schuld frei und verurteilte den Lehrer zur Übernahme sämtlicher Kosten von mehreren tausend Franken. Weil Lehrer H. in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" die Wahrheit zu seiner Entlassung aus den Schuldienst veröffentlichte, wurde er 2015 von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Damit sich Lehrer H. gegen dieses kriminelle Urteil möglichst schlecht wehren konnte, verfügte Hagemann eine sofortige Sicherheitshaft für den unschuldigen Lehrer und nötigte diesen, sämtliche Fakten aus dem Internet zu löschen. Zwar gab es für diese Nötigung keine rechtliche Grundlage, aber Basler Richter geniessen bekanntlich Narrenfreiheit, wenn man sie gewähren lässt.Wenn Lehrer H. die Urteile von Hagemann nicht innert 10 Tagen angefochten hätte, wären sämtliche kriminellen Entscheide dieses Richters rechtskräftig geworden. Doch darf ein Richter ohne rechtliche Grundlagen Urteile fällen oder missbraucht er damit sein Amt? Genau dies wollte Lehrer H. wissen und reichte Strafanzeige gegen den aus seiner Sicht kriminellen Richter ein. Ohne den Richter zu befragen, stellte die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin die Strafanzeige gegen Hagemann ein. Gleichzeitig kriminalsierte sie den unschuldigen Lehrer mit einem Strafbefehl wegen angeblich mehrfacher qualifizierter Verleumdung und angeblich falscher Anschuldigung. Natürlich hat Lehrer H. nie jemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt, sondern er hat die Fakten ins Netz gestellt und Strafanzeige gegen die aus seiner Sicht kriminellen Staatsfunktionäre eingereicht. 

Die Gerichtsverhandlung begann mit einem Paukenschlag. Gerichtpräsidentin Susanne Nese erklärte die von Eichenberger und Hagemann beanzeigten rund 400 angeblichen Verleumdungen als verjährt. Auf diese Weise musste sie nicht eruieren, ob die Äusserungen von Lehrer H. eventuell doch der Wahrheit entsprachen. Jetzt musste sie also nur die Frage klären, ob Lehrer eine falsche Anschuldigung getätigt hatte, als er Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagmann wegen Amtsmissbrauch anzeigte. Auch hier war der Entscheid von Nese überraschend:

"In Bezug auf den Vorwurf der falschen Anschuldigung zum Nachteil von Eva Eichenberger Morgenthaler wird der Beurteilte freigesprochen." 

Natürlich freute sich Lehrer H. über diesen Freispruch, denn diese Staatsanwältin hatte ihm das Leben über viele Jahre hinweg zur Hölle gemacht. Weniger Freude hatte der Lehrer aber, als Nese verkündete, er habe Gerichtspräsident Lucius Hagemann falsch angeschuldigt. Mit dieser vorsätzlichen Lüge, bewies Nese eindrücklich, dass sie eben doch befangen war, und die Verfehlungen ihres Arbeitskollegen Dr. Lucius Hagmann vorsätzlich vertuschen wollte. Zwar ist die Geldstrafe, die sie Lehrer H. aufbrummte bedingt, aber Lehrer H. dürfte keine Lust haben, Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 200.-- und eine Urteilsgebühr von Fr. 700.-- zu berappen. Mit diesem Urteil zwingt Susanne Nese dem unschuldigen Lehrer erneut einen langjährigen Rechtsstreit auf. Sie hätte es in der Hand gehabt, den Lehrer in allen Punkten freizusprechen und einen Schlussstrich zu ziehen. Um ihrem Arbeitskollegen Dr. Lucius Hagemann zu gefallen, wollte sie jedoch einen Unschuldigen verurteilen. 

In seinem Plädoyer brachte es der Anwalt von Lehrer H. auf den Punkt:

"Es ist gelebte Praxis und Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Untersuchung eines Sachverhalts mittels Einreichung einer Strafanzeige aus rechtsstaatlichen Gründen nicht unnötig eingeschränkt werden darf. Läuft nämlich der Anzeigesteller Gefahr, wegen der Anzeige selbst strafrechtlich belangt zu werden, so wird er sich hüten, diese einzureichen, was wiederum dazu führt, dass allfällige Straftaten gar nicht abgeklärt werden, was rechtsstaatlich nicht sinnvoll sein kann. Das Einreichen einer Strafanzeige sollte deshalb nur in Extremfällen strafrechtlich sanktioniert werden." 

Dass Strafgerichtspräsidentin Susanne Nese die Strafanzeige von Lehrer H. gegen ihren Arbeitskollegen Dr. Lucius Hagemann zur "Falschen Anschuldigung" pervertiert, halten wir für hochgradig kriminell. Auch, dass sich die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin vom Basler Appellatonsgerichtspräsidenten Christian Hoenen nötigen liess, Anklage gegen den unschuldigen Lehrer zu erheben, ist erbärmlich. Offensichtlich haben auch externe Staatsanwälte nicht den Mut, den kriminellen Basler Justiz-Filz zu bekämpfen. Lehrer H. wird das kriminelle Urteil von Susanne Nese auf keinen Fall akzeptieren.            

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