Samstag, 17. August 2019

Der Strafantrag von Dr. Christoph Eymann


Am 6. Februar 2014 reichte Dr. Christoph Eymann einen Strafantrag ein, der das Leben des unbequemen Lehrer H. massiv verändern sollte. Bruno Glauser, hatte seine Ermittlungen so gestaltet, dass der tatsächliche Täter, der Dr. Christoph Eymann in dessen Ehre verletzte, immer unwichtiger und der Verdacht immer mehr auf den unschuldigen Lehrer gelenkt wurde. Der Strafantrag wurde von der Staatsanwaltschaft so vorbereitet, dass Eymann nur noch das Datum und die Unterschrift leisten musste. Mit diesem Strafantrag sollten alle in Frage kommenden Antragsdelikte bestraft werden. Aufgrund dieses Dokuments erklärte die Basler Justiz-Mafia sämtliche subjektiven Kommentare des Lehrers zur planmässigen Verleumdung und zum angeblichen Dauerdelikt. Mit anderen Worten: Alles was Lehrer H. vor diesem Datum geschrieben hatte, war jetzt angeblich eine planmässige Verleumdung und alles, was nach diesem Datum von Lehrer H. geäussert wurde, galt angeblich als Dauerdelikt. Mit diesem Konstrukt wollten Eichenberger und Hagemann den Lehrer für 2 Jahre ins Gefängnis sperren. Da Lehrer H. aber noch nie vorbestraft war, musste Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer die unbedingte Strafe in eine bedingte umwandeln. Leider war auch Gelzer der absurden Meinung, Ehrverletzungen seien Dauerdelikte und damit nicht verjährbar. Das Bundesgericht holte den inkompetenten Richter aber wieder auf den Boden der Realität zurück und machte ihm klar, dass Ehrverletzungsdelikte nach 4 Jahren verjähren. Aus diesem Grund musste Gelzer die Strafe für Lehrer H. von 15 Monaten bedingt auf 10 Monate bedingt reduzieren. Leider gibt es auch in der neusten Urteilsbegründung Gelzers wieder Unstimmigkeiten, die an dessen Kompetenz zweifeln lassen. Ein in der Ehre verletzter Mensch hat vom Zeitpunkt der Verletzung an 3 Monate Zeit, einen Strafantrag zu stellen. Allerdings muss er genau schildern können, wer und was ihn in der Ehre verletzt hat. Dr. Christoph Eymann weiss das offensichtlich nicht so genau. Er vertraut offensichtlich der Basler Justiz-Mafia, die den unschuldigen Lehrer mittels Psychiatrie-Androhung, Gefängnis und horrenden Verfahrenskosten ins Unglück stürzen will. Auch nach 13 Jahren Behördenterror ist Lehrer H. aber immer noch von seiner Unschuld überzeugt. Er hatte nämlich nie die Absicht jemanden zu verleumden. Seine Absicht war es, die Öffentlichkeit über seine Entlassung zu informieren und die Ungereimtheiten der Behörden öffentlich zu machen. Trotzdem wurde Lehrer H. von Gelzer erneut wegen angeblich planmässiger Verleumdung verurteilt. Aus Gründen der Antragsfrist von drei Monaten kann Lehrer H. aber nur für Äusserungen bestraft werden, die dieser zwischen dem 6. November 2013 und dem 6. Februar 2014 getätigt hat. Dass diese Tatsache in der mündlichen Urteilsbegründung von Gelzer nicht einmal im Ansatz erwähnt wurde, entlarvt die rechtsbetrügerischen Absichten dieses Richters. Beschränkt man sich auf die Äusserungen des Lehrers in diesem Zeitabschnitt, dann schrumpft die Anzahl der angeblichen Delikte massiv zusammen. Da Eymann die in dieser Zeitspanne entstandenen Äusserungen allerdings nie beanzeigt hatte, existiern auch keine Ehrverletzungen. Es ist nicht haltbar, dass Staatsanwältin Eva Eichenberger, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer sich an Stelle von Dr. Christoph Eymann in dessen Ehre verletzt fühlen. Der einzige, der sich in der Ehre verletzt fühlen darf, ist der unschuldige Lehrer, der von den Mitarbeitern Eymanns nachweislich planmässig zum potenziellen Selbstmörder, potenziellen Amoktäter und psychisch kranken Gefährder verleumdet wurde.

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