Donnerstag, 18. April 2019

Liselotte Henz - Gerichtspräsidentin am Basler Appellationsgericht


Appellationsgerichtspräsidentin Lieselotte Henz hat schon mehrmals den Weg von Lehrer H. gekreuzt. Immer wenn der Lehrer mit dieser Person zu tun hatte, wurde es teuer für den Lehrer. Als Henz noch Richterin am Basler Strafgericht war, entschied sie, dass sämtliche Personen, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, eine reine Weste hätten. Für diesen Entscheid musste Lehrer H. 9 mal Fr. 500.-- hinblättern. So viel zur Befangenheit von Liselotte Henz. In ihrer Rolle als Appellationsgerichtspräsidentin hatte sie 2017 die Befangenheit ihres Kollegen Christian Hoehnen abzuklären. Henz hatte keine Lust ihren Kollegen als befangen zu bezeichnen, obwohl dieser Richter sämtliche Beschlüsse der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin über den Haufen geworfen hatte. Henz trat auf das Begehren von Lehrer H. einfach nicht ein, verlangte aber trotzdem eine Gebühr von Fr. 300.--. In ihrem neusten Urteil vom 14.3.2019 bleibt sich Henz einmal mehr treu. Diesmal erklärte sie ihren Kollegen Claudius Gelzer als unbefangen, obwohl der tatsächlich behauptet hatte, Ehrverletzungsdelikte seien Dauerdelikte. Erst nachdem Gelzer vom Bundesgericht zurückgepfiffen wurde, kam die gesamte Inkompetenz dieses Richters an den Tag. Zur Erinnerung: H. wurde von diesem Richter wegen "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt, obwohl die Beweislage klar für die Unschuld des Lehrers spricht. Lehrer H. wurde von diesem Richter wegen "Falscher Anschuldigung" verurteilt, weil er die 9 Personen, die ihn aus dem Schuldienst gemobbt hatten, strafrechtlich verfolgen liess. Lehrer H. wurde von diesem Richter wegen "planmässiger Verleumdung" verurteilt, weil er die Fakten ins Netz gestellt hatte. Henz interessierte sich einmal mehr nicht für die Fakten und behauptete Gelzer müsse nicht in den Ausstand treten. Wörtlich schrieb die Rechtsverdreherin:

"Entscheide oder Untersuchungshandlungen, welche sich im nachhinein als falsch erweisen, begründen nicht schon an sich einen objektiven Anschein der Befangenheit. Lediglich besonders schwere oder wiederholte Fehler, die schwere Pflichtverletzungen des Magistraten bilden, können einen Verdacht der Parteilichkeit begründen. Ein schwerer Fehler ist in der Annahme eines Dauerdelikts nicht zu erblicken."

Natürlich ist es im Minimum ein schwerer Fehler, Ehrverletzungen als Dauerdelikt zu bewerten. Vor allem dann, wenn man damit versucht die Verjährungsfristen vorsätzlich zu umgehen. Aus unserer Sicht ist die Handlung von Gelzer nichts anderes als Amtsmissbrauch und sollte entsprechend bestraft werden. Besonders pikant an dieser Geschichte ist die Tatsache, dass die beiden anderen Richter, die an der Verurteilung von Lehrer H. mitgewirkt hatten, auch am Ausstandsbegehren betr. Gelzer mitwirkten. Frossard und Mez, welche zusammen mit Gelzer den unschuldigen Lehrer zu rund 50'000 Franken Verfahrenskosten verurteilt hatten, sprechen also mit Kollegin Henz, ihren Kollegen Gelzer von der evidenten Befangenheit frei. Wer bisher glaubte, die Basler Justiz sei vertrauenswürdig und Lehrer H. sei ein Spinner oder Querulant, müsste spätestens jetzt aufwachen. Falls Sie jetzt glauben, dies sei der Höhepunkt dieser unlustigen Lachnummer, irren Sie sich gewaltig! Lehrer H. wird demnächst wieder vor Gericht stehen. Die Namen der Richter sind bekannt: Gelzer, Frossard und Mez. Für das Abwürgen des Ausstandsbegehrens berechneten Henz, Frossard und Mez dem Lehrer einmal mehr Fr. 500.--. Lehrer H. darf das Urteil natürlich an das Bundesgericht weiterziehen. Damit es dort behandelt wird, muss er allerdings einen Kostenvorschuss von mind. Fr. 1000.-- leisten.

1 Kommentar:

  1. Diese Richterin hat nicht im Namen des Volkes gerichtet. Sie sollte sofort aus dem Amt entfernt werden.

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