Samstag, 16. Februar 2019

Dr. Stephan Wullschleger - Vorsitzender Präsident des Basler Appellationsgerichts


Dr. Stefan Wullschleger ist der Vorsitzende Präsident des Basler Appellationsgerichts. Auch er hat im Mobbingfall Lehrer H. kräftig mitgemischt. Im Urteil vom 2. August 2010 war Wullschleger zusammen mit Dr. Marie-Louise Stamm der Meinung, dass die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö alles richtig gemacht habe, als sie den völlig unschuldigen Lehrer als potenziellen Selbstmörder bzw. Amokläufer diffamiert hatte. Die Lüge von Gaby Jenö, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen, wurde ohne Skrupel durchgewunken. Dank Wullschleger wurde Lehrer H. gezwungen, sämtliche Kosten, auch die Anwaltskosten von Gaby Jenö zu übernehmen. Dass Lehrer H. von seiner Chefin systematisch aus seinem Beruf gemobbt wurde, war Wullschleger völlig egal. Er glaubte der arglistigen OS-Rektorin, obwohl die Beweise gegen Jenö erdrückend waren. Auch 9 Jahre später hat Wullschleger noch immer nicht den geringsten Sinn für Gerechtigkeit entwickelt.

Wie konnte er auch. Seit Jahren wird an den Basler Gerichten nicht Recht, sondern Macht gesprochen. Erst als Dr. Bernhard Madörin in die Mühlen der Basler Justiz geriet, kam Bewegung in das rechtswidrige Treiben an den Basler Gerichten. Der clevere Jurist hatte nämlich herausgefunden, dass die Spruchkörper in Basel-Stadt seit Jahren nicht korrekt von einem gewählten Gerichtspräsidenten zusammengestellt wurden und damit über Jahre hinweg Bundesrecht gebrochen wurde. Am 15. November 2018 hat das Bundesgericht diese Praxis als rechtswidrig gerügt. Innerhalb der Frist von 3 Monaten reichte der Anwalt von Lehrer H. ein entsprechendes Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts 8C_373/2010 ein. Auch bei diesem Urteil war der Spruchkörper des Basler Appellationsgerichts rechtswidrig von der 1. Gerichtsschreiberin zusammengestellt worden und nicht von einem gewählten Gerichtspräsidenten.

Natürlich beweist Dr. Stefan Wullschleger auch bei dieser neusten Entwicklung im Mobbigfall Lehrer H. keinerlei Gerechtigkeitssinn. Er gibt zwar zu, dass das Bundesgericht bei der besagten Basler-Praxis tatsächlich Verfassungswidrigkeit festgestellt habe, behauptet aber frech, Lehrer H. habe sein Revisionsgesuch zu spät eingereicht. Fakt ist: Lehrer H. hat durch den BaZ-Artikel vom 12.12.18 zum ersten Mal von diesem Skandal erfahren und kurz darauf die notwendigen Schritte eingeleitet. Dass Wullschleger jetzt mit einem derart fadenscheinigen Argument versucht, die letzte Chance des Lehrers auf ein faires Verfahren zu zerschlagen, zeigt den wahren Charakter des Vorsitzenden des Basler Appellationsgerichts.

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