Sonntag, 16. Dezember 2018

Kriminelle Organisation


Im Urteil vom 24. Februar 2017 hält Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer fest, dass Lehrer H. dem ehemaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann 8'927 Fr. Entschädigung zahlen müsse, die Verfahrenskosten von 41'335.05 Fr. zu übernehmen habe und für das erstinstanzliche Verfahren eine Urteilsgebühr von 9'000 Franken begleichen solle. Auch für das zweitinstanzliche Verfahren habe Lehrer H. die reduzierte Urteilsgebühr von 1000.00 Franken zu berappen. Insgesamt hätte Lehrer H. also etwa rund 60'000 Franken bezahlen müssen, wenn er dieses Urteil nicht an das Bundesgericht weitergezogen hätte. Um den völlig unschuldigen Lehrer möglichst brutal finanziell zu schädigen, erklärte Dr. Claudius Gelzer die bereits verjährten Meinungsäusserungen des Lehrers zu Dauerdelikten, um die Verjährungsfrist von 4 Jahren zu umgehen. Mit seinem Urteil vom 14. November 2018 hat das Bundesgericht die Tätigkeit von Dr. Claudius Gelzer mehrheitlich unterstützt. Gelzers Rechtsbeugung aus einem angeblichen Ehrverletzungdelikt ein Dauerdelikt zu konstruieren, konnten die Bundesrichter allerdings nicht durchlassen. Hätten die Bundesrichter das arglistige Vorgehen von Dr. Claudius Gelzer gutgeheissen, wären wir an dieser Stelle zum Schluss gekommen, die gesamte Justiz in der Schweiz sei eine kriminelle Organisation. In seinem Urteil behauptet das Bundesgericht, Lehrer H. habe nie beantragt, dass ihm seine eingezogenen Gegenstände wieder retourniert werden. Mit dieser faktenwidrigen Behauptung entlarven sich allerdings auch die 5 verantwortlichen Bundesrichter als Lügenrichter. Es ist im Verhandlungsprotokoll vom 24. Februar 2017 nämlich klar festgehalten, dass Lehrer H. sämtliche Gegenstände, die ihm die Basler Staatsanwaltschaft entwendet hat, wieder zurück haben will. 
Der Ball ist jetzt also wieder bei Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer, der allerdings von der Strafrechtlichen in die Zivilrechtliche Abteilung gewechselt hat. Er darf mit anderen Worten keine strafrechtlichen Fälle mehr leiten. Um eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden, versucht der angezählte Richter den Fall schriftlich zu erledigen. Lehrer H. will auf jeden Fall eine öffentliche Verhandlung ohne Dr. Claudius Gelzer. Dieser Richter ist in den Augen des Lehrers weder fair noch kompetent. Er hat gegen Gelzer diverse Strafanzeigen bei der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin deponiert. Kriminelle Richter haben aus unserer Sicht in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.

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