Montag, 31. Dezember 2018

Der schweizerische Macht-Filz


Der schweizerische Macht-Filz ist eine Bedrohung für alle integeren Bürgerinnen und Bürger. Seit 2006 wird Lehrer H. von diversen Macht-Funktionären mit allen Mitteln psychisch und physisch terrorisiert. Um den Lehrer aus seinem Beruf zu mobben, starteten die Mitarbeiter des damaligen Leiters des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann eine hinterhältige Intrige. Gaby Jenö die damalige Vorgesetzte des Lehrers erstatte eine Strafanzeige gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung. In Tat und Wahrheit hatte sie dem Lehrer gedroht, ihn in die Psychiatrie zu verfrachten, wenn er sich weiterhin kritisch zu den sog. Schulreformen äussere. Die Strafanzeige von Jenö hatte für Lehrer H. unglaubliche Auswirkungen. Am zweitletzten Tag seiner Sommerferien 2006 wurde er von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda wie ein Schwerverbrecher behandelt und der Basler Staatsanwaltschaft zugeführt. Dort wurde der Lehrer tatsächlich gefragt, ob er seine Vorgesetzte umbringen wolle. Erst als der Lehrer dem zuständigen Staatsanwalt versprach, nicht mehr im Schulhaus zu erscheinen, wurde H. aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen. Als der Lehrer im Besitz der Akten war, wurde klar, welche infame Intrige der zuständige Personalchef Thomas Bärlocher angerichtet hatte. Bärlocher war zu dieser Zeit nicht nur Personalchef im Ressort Schulen, sondern auch Präsident der Basler SP. Da Lehrer weder in der SP war, noch Ambitionen hatte, dieser Partei beizutreten, beschloss Bärlocher den Lehrer mit einem sog. fürsorgerischen Freiheitsentzug aus dem Verkehr zu ziehen. Man erfand ein arglistiges Lügengebäude um den völlig integeren Lehrer mit allen Mitteln zu diffamieren. Lehrer H. hatte allerdings keine Lust, sich selber oder andere zu gefährden und entschloss sich, die Fakten ins Internet zu stellen. Das passte Dr. Christoph Eymann gar nicht, und er liess den Lehrer über die Basler Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgen. Lange glaubte Lehrer H., dass die Veröffentlichung der Wahrheit keine strafrechtlichen Konsequenzen habe. Er hatte nicht damit gerechnet, dass der schweizerische Macht-Filz die Wahrheit als sog. planmässige Verleumdung strafrechtlich verfolgen würde. Dass auch die Bundesrichter in Lausanne keinerlei Interesse an der Wahrheit bekundeten und sämtliche Lügen der Vorinstanzen schützten, war die schmerzlichste Erfahrung des Lehrers. Insgesamt gelangte er mit seinen Anliegen sechs Mal ans Bundesgericht. Sämtliche Eingaben wurden von den Bundesrichtern abgeschmettert. Für jede dieser völlig willkürlichen Bundesgerichtsentscheide musste Lehrer H. tief ins Portemonnaie greifen. Sogar als der Basler Strafgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer mittels eines juristischen Tricks die Verjährungsfrist für sog. Ehrverletzungsdelikte abschaffen wollte, wurde Lehrer H. trotz teilweisem Obsiegen mit Fr. 2500.-- zur Kasse gebeten. Auch zwölf Jahre nach seinem Rauswurf aus dem Basler Schuldienst ist Lehrer H. noch immer nicht selbst- bzw. fremdgefährlich. Weder die Androhung von Psychiatrie noch die rechtswidrig erlittene Sicherheitshaft von 20 Tagen haben Lehrer H. dazu bewogen, die Wahrheit zu verschweigen. Der schweizerische Macht-Filz ist eine Bedrohung für alle rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein begangenes Verbrechen behandelt wird, werden wir von Verbrechern regiert.     

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen