Donnerstag, 25. Oktober 2018

Dr. Christoph Eymann - Ehemaliger Leiter des Basler Erziehungsdepartements


2006 erklärte das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann den engagierten und beliebten Lehrer H. zum potenziellen Selbstmörder bzw. Amokläufer und forderte eine psychiatrische Begutachtung. Um seine Anstellung als Lehrer nicht zu verlieren, liess sich Lehrer H. vom Basler Psychiater Dr. med. Piet Westdijk psychiatrisch begutachten. Dieser stellte fest, dass Lehrer H. völlig gesund und arbeitsfähig sei. Da das Erziehungsdepartement aber beschlossen hatte, dem Lehrer zu kündigen, erklärte man dieses Gutachten als ungültig. Unter Androhung der Kündigung nötigte die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö den Lehrer, sich bei Dr. Eric Odenheimer begutachten zu lassen. Um seine Anstellung nicht zu gefährden, leistete Lehrer H. dieser Nötigung Folge. Auch Dr. Eric Odenheimer, der nebenbei noch als Kassier der jüdischen Gemeinde tätig ist, konnte keine Krankheit feststellen, schickte den Lehrer aber noch zu Dr. Daniel Fasnacht, dem obersten Krankschreiber von Basel-Stadt. Da sich Lehrer H. allerdings völlig gesund fühlte, begann er sich gegen die aus seiner Sicht faschistoiden Massnahmen zu wehren und veröffentlichte seine Erlebnisse mit dem Basler Erziehungsdepartement auf seiner Internetseite "staatsmobbing.twoday.net". Daran hatte Dr. Christoph Eymann keine Freude. Zusammen mit seinem Anwalt Gabriel Nigon sorgte er dafür, dass der Blog des Lehrers aus dem Internet verschwand. Gleichzeitig unternahm Dr. Christoph Eymann alles, um den mutigen Lehrer in die Psychiatrie bzw. ins Gefängnis zu sperren. Allerdings mussten die Behörden den Lehrer nach 20 Tagen Beugehaft wieder aus dem Gefängnis entlassen. Auch nach über 12 Jahren Behördenstress ist der Lehrer immer noch nicht selbst- oder fremdgefährlich. Vielleicht ist er unangenehm für ein bösartiges System, das seine Bürgerinnen und Bürger mittels Gehirnwäsche und Propaganda unterdrückt und ausbeutet. Staatsanwalt Tobias Kaufmann meint dazu:

"Auf einigen dieser Blogs habe Lehrer H. diverse Personen systematisch beleidigt, verunglimpft und ihnen wider besseren Wissens Straftaten aller Art und weitere Tatsachen, die geeignet,ihren Ruf zu schädigen, unterstellt. Unter diesen betroffenen Personen befand sich auch Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, welchem Lehrer H. unter anderem vorgeworfen habe, er habe in seinem Departement unter Zuhilfenahme der Mittel der Manipulation und des Denunziantentums gezielt ein Mobbing-System zur Entfernung unliebsamer Mitarbeiter unterhalten oder zumindest begünstigt und habe Mitarbeitende terrorisiert, habe kriminelle Machenschaften seiner Mitarbeitenden vertuscht bzw. deren kriminelles Verhalten geduldet, er sei ein Lügner, verfolge in seinem Departement mittels Propaganda, Indoktrination und Zensur, eine totalitäre, sozialistische bzw. kommunistische Ideologie des Bildungsfaschismus im Sinne der New World Order und bediene sich demokratiefeindlicher Machenschaften, sein Handeln erinnere an den Nationalsozialismus bzw. an Nazi-Methoden resp. DDR- und Sovjettotalitarismus und Faschismus."

Ein System, welches derartige Meinungen als "planmässige Verleumdung" strafrechtlich sanktioniert und damit die Meinungsäusserungsfreiheit kriminalisiert, ist tatsächlich totalitär. Es ist zu hoffen, dass das Bundesgericht dem Kanton Basel-Stadt endlich klar macht, dass die Menschenrechte auch in Basel-Stadt ihre Gültigkeit haben.

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