Freitag, 23. März 2018

lic. iur. Gabriella Matefi - Gerichtspräsidentin am Basler Appellationsgericht



Wer von der Basler Justiz Gerechtigkeit und Fairness erwartet, ist hier an der falschen Adresse. Auch lic. iur Gabriella Matefi liess dem Lehrer, der sich seit über 10 Jahren gegen staatliches Mobbing wehrt, keine Chance. In ihrem Entscheid vom 9.12.2014 kam sie zum Schluss, dass es völlig normal sei, dass in Basel-Stadt ein Strafrichter sämtliche Entlastungszeugen eines Beschuldigten ablehnen kann, mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass der Beschuldigte auch Sympathisanten hatte. Die Begründung, die sich die linke Gabriella Matefi dabei leistet, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten. Wörtlich schreibt die befangene Rechtsverdreherin:

"Der Gesuchsteller begründet nicht, inwiefern die Ablehnung seiner Beweisanträge auf eine Befangenheit oder unzulässige Vorbefasstheit des Strafgerichtspräsidenten hinweisen soll."

In Tat und Wahrheit hatte sich Lehrer H. vorher die Finger wundgeschrieben. Auf insgesamt über sechs Seiten versuchte er der ignoranten Funktionärin vom Basler Appellationsgericht zu erklären, warum die Ablehnung von Zeugen ein faires Verfahren zunichte macht.

Wörtlich schrieb Lehrer H.: 

"Die Antwort des Gerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann fiel leider äusserst kurz aus. Laut der geltenden Strafprozessordnung muss die Ablehnung von Beweisanträgen begründet werden. Aus meiner Sicht reicht Hagemanns Begründung, alle meine Zeugen abzulehnen, nicht aus. Meine Zeugen haben das Mobbing gegen mich hautnah miterlebt und sind deshalb für das laufende Verfahren von äusserster Wichtigkeit. Isabelle Feder und Gabriela Furger waren Elternsprecherinnen der Klasse, in welcher ich Klassenlehrer war. Die beiden Mütter waren entsetzt über meine Entlassung und hatten sich vehement für mich eingesetzt. Diese beiden Zeugen einfach mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, abzulehnen, ist aus meiner Sicht rechtswidrig und reicht aus, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Jürg Stähli hatte seine beiden Töchter ebenfalls bei mir. Er ist Augenzeuge des Mobbings gegen mich und hat sogar einen mehrseitigen Brief an Regierungsrat Eymann geschrieben. Diesen Zeugen abzulehnen, ist rechtswidrig. Deshalb muss Dr. Lucius Hagemann als Richter in den Ausstand treten. Regula Stotz war über Jahre meine Arbeitskollegin. Mit ihr habe ich über zehn Jahre lang verschieden Klassen durch die OS geführt. Sie hat mich nie als selbst- bzw. fremdgefährlich erlebt, sondern als zuverlässigen Kollegen sehr geschätzt. Ich habe mit ihr diverse Lager organisiert, die für die Schulkinder und die Leiter jeweils ein unvergessliches Erlebnis bedeuteten. Meine ehemalige Mitarbeiterin als Sympathisantin zu bezeichnen, um sie als Zeugin auszuschalten, ist rechtswidrig. Deshalb ist Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Piet Westdijk hat mich als Psychiater durch das massive Mobbing begleitet. Er hat mehrere Gespräche mit mir geführt und festgestellt, dass ich weder an einer psychischen Krankheit leide, noch arbeitsunfähig bin. Diese Fachperson als Zeugen abzulehnen, ist ein Skandal. Dr. Lucius Hagemann ist daher als befangen zu erklären. Die Tatsache, dass Dr. Lucius Hagemann der Cousin der beiden Hagemanns  ist, deren Zeitungen mich in der Öffentlichkeit mit den Artikeln "Lehrer droht Behörden" vorsätzlich verleumdeten, ist ebenfalls ein Grund, diesen Gerichtspräsidenten wegen Befangenheit auszuwechseln. Es ist keines Falls "abwegig" jeden geringsten Hinweis auf "Vetterliwirtschaft" in der Justiz ernst zu nehmen. Dr. Lucius Hagemann ist daher wegen massiver Befangenheit in den Ausstand zu treten. Dass Dr. Lucius Hagemann mich nicht darauf hinweist, dass abgewiesene Anträge an der Hauptverhandlung erneut gestellt werden können, beweist ebenfalls, dass dieser Richter nur einseitig agiert. Dr. Lucius Hagemann ist daher als massiv befangener Richter nicht mehr tragbar. Im Übrigen hat Dr. Lucius Hagemann noch immer nicht bemerkt, dass sich die mir unterstellten Verbrechen gar nicht im Kanton Basel-Stadt ereignet haben können, da mein Computer immer in meinem Haus in Münchenstein stand! Das Basler Strafgericht ist also in meinem Fall überhaupt nicht zuständig! Aus diesem Grund ist das gesamte Strafverfahren gegen mich mit sofortiger Wirkung einzustellen. Ich hoffe, dass diese Fakten ausreichen, um Dr. Lucius Hagemann wegen massiver Befangenheit von meinem Fall abzuziehen."

Dass Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann dem Beschuldigten Lehrer H. sämtliche Zeugen verweigert, ist ein Skandal. Dass die linke Funktionärin lic. iur. Gabriella Matefi diesen Entscheid stützt und den arg gebeutelten Lehrer H. mit Fr. 500.-- zur Kasse bittet, entlarvt das bösartige System. Völlig unschuldige Menschen werden von kriminellen Beamten und Behörden als potentielle Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um sie dann Schritt für Schritt juristisch in die Scheisse zu reiten und finanziell auszusaugen.

Auch mit ihrer neusten Verfügung vom 21.3.18 versucht Matefi den arbeitslosen Lehrer erneut finanziell abzuzocken. Sie verlangt von Lehrer H. einen Kostenvorschuss von Fr. 800.--, damit dessen Strafanzeige betr. Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann in eine Beschwerde umgewandelt werden kann. Matefi verkennt dabei, dass Lehrer H. gar keine Beschwerde, sondern eine Strafanzeige verfasst hat. Wörtlich schrieb Lehrer H.:
 
"Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann. Er hat am 1. März das Strafverfahren gegen Peter Knechtli eingestellt. Dessen Argumente für den Einstellungsbeschluss sind so abwegig, dass sie als Amtsmissbrauch zu taxieren sind. Es ist klar erwiesen, dass Knechtli in seinen Artikeln über mich regelmässig die Unschuldsvermutung missachtet. Er bezeichnet mich als "notorischen Verleumder", wohl wissend, dass dazu kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Peter Knechtli hat mir in einem seiner Artikel unterstellt, ich hätte Dr. Christoph Eymann "Steuerbetrug" vorgeworfen. Diese Lüge hat er mit einem Screenshot illustriert, welches ebenfalls nicht von mir ist. Dieses Screenshot findet man nicht in der Anklageschrift. Es ist also abwegig, die vorsätzliche Verleumdung von Peter Knechtli als Verwechslung oder Missverständnis schönzureden. Wenn man die zahlreichen Artikel von Peter Knechtli zum Thema Lehrer H. liest, wird schnell klar, dass es die Absicht des Autors ist, mich möglichst negativ darzustellen. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Straftäter zu begünstigen. Auch für Peter Knechtli gilt deshalb der Grundsatz "in dubio pro duriore". Aufgrund dieser Tatsache ist lic. iur. Tobias Kaufmann wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung anzuklagen."

Dass Matefi diese Strafanzeige mittels Verfügung in eine Beschwerde umwandeln will, entlarvt einmal mehr das Rechtsverständnis des Basler Appellationsgerichts. Das Recht wird nach Lust und Laune verdreht und die Justiz-Opfer werden systematisch abgezockt. Eine Justiz, die nur dann tätig wird, wenn vorher ein happiger Kostenvorschuss geleistet wird, disqualifiziert sich selber.

Lehrer H. lässt sich also seine Strafanzeige nicht gegen einen Kostenvorschuss von Fr. 800.-- in eine lächerliche Beschwerde umwandeln, die dann mit höchster Wahrscheinlichkeit mittels rabulistischer Argumentation kostenpflichtig abgewiesen wird. Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin bleibt also auf den zahlreichen Strafanzeigen gegen die Basler Justiz-Mafia sitzen. Ob sie sich getraut, Anklage gegen den Basler Justiz-Filz zu erheben, steht in den Sternen. 

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