Mittwoch, 13. Dezember 2017

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter



Wenn es darum geht, Lehrer H. in der Öffentlichkeit möglichst schlecht darzustellen, ist Peter Knechtli immer an vorderster Front anzutreffen. Auch in seinem neusten Artikel vom 12.12.17 lässt er kein gutes Haar an dem unbequemen Lehrer. Wörtlich schreibt der Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter:

"Lehrer H." hatte in äusserst umfangreichen Blog- und Social Media-Einträgen anonym zahlreiche Personen aus Justiz, Politik, Erziehung und Medien über Jahre hinweg aufs Übelste diffamiert."

Natürlich können wir diese Lüge nicht einfach stehen lassen. Lehrer H. hat nie jemanden diffamiert, sondern sich getraut, die nackte Wahrheit ins Netz zu stellen. Nicht Lehrer H. hat zahlreiche Personen diffamiert, sondern zahlreiche Personen haben Lehrer H. diffamiert. Die einzige Person, die den Lehrer bisher ernst genommen hat, ist die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin, die von der Basler Regierung den Auftrag erhalten hat, sich mit den Strafanzeigen gegen Dr. Lucius Hagemann und Eva Eichenberger zu befassen. Weil aus der Sicht von Omlin keine ehrverletzenden Äusserungen des Lehrer nachgewiesen werden konnten, hatte die Staatsanwältin die Strafanzeigen von Eichenberger und Hagemann eingestellt. Dass der Basler Filz da nicht mitspielen würde, war von Anfang klar. Dass aber ausgerechnet lic. iur. Christian Hoenen, der Appellationsgerichtspräsident, der den Lehrer aus der rechtwidrigen Beugehaft entlassen hatte, die ausserordentliche Staatsanwältin zwingt, Anklage gegen Lehrer H. zu erheben, zeigt wie verlogen das höchste Gericht von Basel-Stadt agiert. Lehrer H. wurde von den beiden Staatsfunktionären zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt, obwohl Lehrer H. nicht vorbestraft war. Noch am Tag der Urteilsverkündung wurde Lehrer H. von der Sondereinheit Barrakuda zu Hause überwältigt und in Beugehaft gesteckt. Zum Glück reagierte Lehrer H. richtig und liess die 10-tägige Rekursfrist nicht verstreichen. Wenn Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen das kriminelle Urteil eingereicht hätte, wäre er für zwei Jahre hinter Gitter verschwunden. Noch am ersten Tag seiner Haft, schrieb er die Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann, die den unbequemen Lehrer offensichtlich ausschalten wollten.

Natürlich berichtet Knechtli nicht über die fiesen Tricks von Eichenberger und Hagemann. Knechtli erhält seine Informationen direkt von Eichenberger, die sich nicht zu schade ist, auch Lügengeschichten über Lehrer H. zu verbreiten.

Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin ist jetzt in der misslichen Lage, dass sie einerseits den unschuldigen Lehrer anklagen muss, andererseits sich auch um die Strafanzeigen von Lehrer H. kümmern muss. Der offensichtliche Amtsmissbrauch und die planmässigen Verleumdungen von Eichenberger und Hagemann dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden.

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