Donnerstag, 30. November 2017

Lic. iur. Tobias Kaufmann - Staatsanwaltschaft Basel-Stadt


Vor über 2 Jahren behauptete der Online-Reports-Schreiberling Peter Knechtli in seinem Artikel, Lehrer H. habe dem damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann "Steuerbetrug" vorgeworfen. Im gleichen Artikel versuchte Knechtli seine Leserinnen und Leser davon zu überzeugen, dass Lehrer H. der anonyme R. Jauslin sei, der mit dem Blog "IG Breitensport" und zahlreichen sog. Schmähmails den ehemaligen Basler Regierungsrat terrorisiert habe. Da Lehrer H. allerdings mit diesem Stalking nicht das geringste zu tun hatte, stellte der Lehrer Strafantrag gegen Knechtli wegen Übler Nachrede und Verleumdung. Mit Schreiben vom 28.11.17 kündigt der zuständige Staatsanwalt lic. iur. Tobias Kaufmann nun an, die Untersuchung gegen Knechtli mangels Erfüllung des Tatbestandes insbesondere in subjektiver Hinsicht, einzustellen. Mit dieser Ankündigung beweist lic. iur. T. Kaufmann einmal mehr, dass die Basler Justiz völlig degeneriert ist. Offensichtlich gehört auch Peter Knechtli zu den Hofberichterstattern und Verlautbarungsjournalisten, die von der Basler Staatsanwaltschaft geschützt werden. Lehrer H. wurde von der Staatsanwaltschaft kein einziges Mal zum Thema "Knechtli" befragt. Als akkreditierter Journalist war Knechtli im Besitz der Anklageschrift gegen den Lehrer. Hätte er diese seriös gelesen, wäre er nie auf die Idee gekommen, Lehrer H. habe sich als Eymann-Stalker betätigt. Wenn man allerdings die anderen Artikel, die Knechtli über den Lehrer geschrieben hat, liest, wird schnell klar, dass Knechtli kein Freund von Lehrer H. ist. Da die Staatsanwaltschaft auch nicht gerade erfreut über den Lehrer sein dürfte, ist es nicht überraschend, dass Knechtli sich für seinen Lapsus nicht zu verantworten hat. Knechtli darf also weiterhin Fake-News produzieren, ohne dass er dafür zur Verantwortung gezogen wird.

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